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Notverbot für den Einsatz von Feuer in der Gemeinde Oslo

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Die Stadtverwaltung von Oslo verbietet ab dem 15. Juni 2023 den Einsatz von Feuer in Wäldern, Erholungs- und Privatgebieten, einschließlich dauerhaft vorbereiteter Feuerstellen, Parks und Grünflächen. Die Stadtverwaltung von Oslo und die Feuerwehr haben heute eine vorübergehende Regelung bekannt gegeben, die ab Juni in Kraft tritt 15, das den Einsatz von Feuer in der Gemeinde verbietet. Es ist sehr trocken, was die Gefahr von Gras-, Heide- und Waldbränden in der Gemeinde erhöht.

Wir müssen alles tun, um diese möglichen Brände zu verhindern. Wir sind uns bewusst, dass es sich hierbei um eine Entscheidung handelt, die in das Privatleben der Menschen eingreift. Andererseits kam es bereits zu vielen Gras-, Heide- und Waldbränden, die durch Unachtsamkeit verursacht wurden. Unsere Teams löschen täglich Brände auf dem Feld. Darüber hinaus kam es immer wieder zu Bränden in Mülltonnen, die durch Einweggrills verursacht wurden. Da mittlerweile eine offensichtliche Brandgefahr besteht, bleibt uns nichts anderes übrig, als die Vorschriften zu verschärfen.

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Das Feuereinsatzverbot gilt für private und öffentliche Bereiche

Die vorübergehende Regelung verbietet das Anzünden von Feuer, wie das Anzünden von Lagerfeuern, die Verwendung von Grills, Campingkochern, anderen Kochgeräten, Feuerstellen und anderen Feuerquellen (Holz, Kohle, Briketts, Gras, Äste usw.) in Wäldern und anderen Erholungsgebieten und Orte, an denen sich Feuer leicht ausbreiten kann. Dies gilt auch für private Bereiche.

Als Privatland gelten in dieser Verordnung Grundstücke, landwirtschaftliche Nutzflächen, Weiden und ähnliche Flächen. Dies bedeutet, dass die Nutzung eingerichteter und vorbereiteter Feuerstellen in Oslo ab sofort nicht mehr gestattet ist. Grundstückseigentümer, die private oder öffentliche Feuerstellen angelegt haben, müssen diese für die Nutzung von Lagerfeuern und Grillabenden schließen. Das Verbot gilt auch für Parks und Grünanlagen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschrift verstößt, kann nach § 42 Brand- und Explosionsschutzgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Grillen im Privatgarten

Brann-og redningsetaten betont, dass das Grillen in Ihrem Garten weiterhin gestattet ist. Darüber hinaus darf auf Schulhöfen, Parkplätzen und Sportplätzen gegrillt werden, sofern diese nicht in der Nähe von Wäldern oder Erholungsgebieten liegen. Wie immer ist jeder dazu verpflichtet, bei der Durchführung von Tätigkeiten, die zu einem Brand führen können, Vorsicht walten zu lassen.

Keine Mittsommerfeuer

Das Verbot bedeutet, dass in diesem Jahr keine Mittsommerfeuer veranstaltet werden dürfen. Bereits erteilte Genehmigungen gelten automatisch als ungültig.

Dauer der Verordnung

Die Übergangsregelung gilt vom 15. bis 30. Juni. Wenn die Brandgefahr deutlich sinkt, werden wir eine frühere Aufhebung dieser Regelung in Betracht ziehen. Die Aufhebung des Verbots wird zeitgleich mit der Einführung dieser Verordnung bekannt gegeben.

Auch nach der Abschaffung der Verordnung gilt weiterhin das generelle Feueranzündungsverbot. Dieses Verbot gilt jedes Jahr vom 15. April bis 15. September im ganzen Land und verbietet generell das Anzünden von Feuer. Feuer in oder in der Nähe von Wäldern und anderen Erholungsgebieten. Dazu gehört neben Lagerfeuern auch die Nutzung von Einweggrills, Feuerstellen und anderen Grillgeräten. Denken Sie daran, dass Sie die Verantwortung tragen, wann immer Sie ein Feuer entfachen, unabhängig von Zeit und Ort.

Seien Sie vorsichtig bei der Verwendung von Grills und anderen Geräten, die Brände verursachen können, auch auf Privatgrundstücken, insbesondere auf Balkonen, Terrassen und Gärten.

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Quelle: Gemeinde Oslo

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