Das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge erlässt heute eine Anweisung an die Einwanderungsbehörde (UDI), die besagt, dass die UDI auf den vorübergehenden kollektiven Schutz verzichten kann, wenn Ukrainer in ihr Heimatland reisen.
Aus der allgemeinen Anweisung des Ministeriums für Justiz und Notfallvorsorge für UDI (GI-03/2020 ) besagt, dass Ausländer, denen in Norwegen Schutz gewährt wurde, ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren können, wenn sie in das Land zurückkehren, aus dem sie geflohen sind.
Bisher gab es eine Ausnahme von dieser Weisung für Ukrainer ( G-07 / 2022 ), die unter vorübergehenden kollektiven Schutz fallen. Diese Ausnahmeregelung wird nun abgeschafft, was die Möglichkeit der Ukrainer einschränkt, ohne Folgen in ihr Heimatland zu reisen.
Behandeln Sie Ukrainer und andere Nationalitäten gleich
– Wenn Ukrainer mit vorübergehendem kollektivem Schutz zwischen Norwegen und der Ukraine hin- und herreisen, kann dies bedeuten, dass sie in Norwegen keinen Schutz mehr benötigen. „Ich möchte jetzt Ukrainer und andere Nationalitäten gleich behandeln, wenn es um die Folgen solcher Reisen geht“, sagt Emilie Enger Mehl, Ministerin für Justiz und Notstand.
Reisen, die vor dem Inkrafttreten der Weisung durchgeführt wurden, führen nicht zu deren Widerruf. In ganz besonderen Fällen ist eine Reise in Ihr Heimatland weiterhin möglich.
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Quelle: regjeringen
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