Die Gemeinde Stavanger möchte mehr Mitrichter (Richter) für das Bezirksgericht, das Berufungsgericht und das Übertragungsgericht. Bisher haben sich 400 Personen auf diese Stelle beworben, es werden noch mehrere Hundert weitere gesucht. Bewerbungsschluss ist der 2. April. Um Mitrichter zu werden, müssen Sie nach Angaben der Gemeinde Stavanger mindestens 21 Jahre alt und bei der Gemeinde Stavanger registriert sein.
ZUSAMENFASSEND
- Ein Beisitzer (Laienrichter) ist eine Person ohne juristische Ausbildung, die gemeinsam mit Berufsrichtern an der Entscheidungsfindung in Gerichtsverfahren mitwirkt.
- Um Mitrichter zu werden, müssen Sie über 21 Jahre alt und bei der Gemeinde Stavanger registriert sein.
- Die Gemeinde Stavanger wird nun mit der Rekrutierung neuer Co-Richter für den Zeitraum 2025–2028 beginnen.
- Bewerbungsschluss 2. April 2024.
Wer ist ein Co-Richter und welche Aufgaben hat ein Co-Richter?
Mitrichter sind normale Bürger, die bei Gerichtsverfahren mithelfen, Entscheidungen zu treffen. Als Co-Richter können Sie damit rechnen, ein- bis dreimal im Jahr aufgerufen zu werden. Die meisten Gerichtsverfahren dauern zwischen einem und drei Tagen, einige Fälle können jedoch auch länger dauern. Die Position des Co-Richters ist eine gesellschaftliche Verantwortung und es liegt in der Regel in der Verantwortung des Richters, dieser nachzukommen Sie haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Bei Verdienstausfall wird eine Entschädigung gewährt.
Eine Position als Co-Richter am Bezirksgericht Sør-Rogaland oder am Gulated Appeal Court bedeutet, dass Sie einer von mehreren Co-Richtern sind, die neben professionellen Richtern urteilen.
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Wer kann Mitrichter sein?
Das Gesetz legt die Anforderungen fest, wer zum Mitrichter gewählt werden kann. Unter anderem wird Folgendes benötigt:
- Sie haben das Wahlrecht und sind bei der Gemeinde Stavanger registriert
- Sie sind bei Beginn der Wahlperiode am 21. Januar 70 über 01.01.2025 Jahre alt und unter XNUMX Jahre alt.
- Du sprichst und verstehst Norwegisch
- Sie sind norwegischer Staatsbürger oder seit drei Jahren als Einwohner Norwegens registriert
- Bei den Gewählten handelt es sich um normale, ehrenwerte Bürger, die für ein Amt gut geeignet sind (nicht verurteilt).
- Sie befinden sich nicht in Verhandlungen über Staatsschulden, einem Insolvenzverfahren oder in Insolvenzquarantäne
- Der Ausschuss muss umfassend zusammengesetzt sein, um alle Teile der Gesellschaft bestmöglich zu vertreten
Informationen zu den verschiedenen Arten von Mitrichtern
In Norwegen gibt es verschiedene Arten von Mitrichtern. Auf der Website der norwegischen Gerichte Sie können mehr darüber lesen:
- Ordentlicher Mitrichter des Bezirksgerichts und des Berufungsgerichts
- Urteile zur Grundstücksübertragung
- Ermessensmitglied
Informationen zu allgemeinen Gerichten
Informationen zu allgemeinen Gerichten auf den Websites norwegischer Gerichte .
Praktische Information
Praktische Informationen zu Websites norwegischer Gerichte
Möchten Sie Mitrichter werden?
Das können Sie hier Füllen sie das Formular aus.
Bewerbungsschluss 2. April 2024
Eventuelle Fragen können auch an das politische Sekretariat gerichtet werden, E-Mail [E-Mail geschützt]
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Quelle: Gemeinde Stavanger, Foto: pixabay
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