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Eine Geldstrafe fürs Fluchen auf Facebook? Ist es möglich? [MEINUNG DES ANWALTS]

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Gut für das Fluchen auf Facebook

„Hallo Polizei? Bitte kommen Sie zu Facebook!“ – dieser Slogan kursiert schon seit Längerem in Memes. Bisher wurde es als Witz behandelt. Urteil des Bezirksgerichts Warschau-Śródmieście vom 21. Januar 2016, Az.-Nr. Akt XI W 3861/15 wirft jedoch ein völlig neues Licht auf diesen Spruch. Es zeigt deutlich, dass das Internet ein öffentlicher Ort ist.

In der Öffentlichkeit fluchen

Es ist wichtig zu wissen, dass die Verwendung vulgärer Ausdrücke in der Öffentlichkeit (Artikel 141 des Strafgesetzbuchs) und die Verschmutzung eines öffentlichen Raums (Artikel 145 des Strafgesetzbuchs) trotz ihrer relativen Häufigkeit und leider vielleicht auch der Milde Straftaten sind, die zu einer Strafe führen können Geldstrafe bis zu 1500 PLN. Bitte beachten Sie jedoch, dass Personen unter 17 Jahren nicht für eine Straftat verantwortlich sind (Artikel 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Internet ein öffentlicher Ort?

Die zu berücksichtigende Frage ist, ob das Internet als öffentlicher Ort behandelt werden kann. In der Vergangenheit wurde das Netzwerk hauptsächlich als Datensammlung genutzt, auf die zugegriffen werden konnte, solange wir über eine entsprechende Verbindung verfügten. Dieses Verständnis scheint etwas veraltet zu sein. Im Zeitalter der Entwicklung sozialer Netzwerke wie Facebook hat sich auch die Art der Internetnutzung verändert. Wir verbringen dort immer mehr Zeit, hier finden Debatten und virtuelle Treffen statt und es werden Meinungen und Positionen zu einem bestimmten Thema geäußert. In diesem Zusammenhang wird das Internet zu einem Ort öffentlicher Nutzung. Da wir in dieser Angelegenheit Zweifel hatten, haben wir einen Anwalt um eine Stellungnahme gebeten.

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Tomasz Tomaszczyk – Meinung des Anwalts

In der Antwort an unsere Redaktion lesen wir Folgendes:

„Der Oberste Gerichtshof hat keinen Zweifel: Das Internet ist ein öffentlicher Ort (wie ein Platz oder ein Boulevard) und man sollte sich dort auch angemessen verhalten. Vor einiger Zeit hat das Bezirksgericht das Verfahren gegen Mateusz S. – den Vorsitzenden der Vereinigung „Duma i Nowoczesność“ – wegen Verstoßes gegen Art. 141 des Gesetzes über geringfügige Straftaten.

Platzieren eines anstößigen Bildes auf einer Website

Gemäß der Bestimmung: Wer an einem öffentlichen Ort eine obszöne Werbung, Aufschrift oder Zeichnung anbringt oder obszöne Worte verwendet, wird mit Freiheitsbeschränkung, einer Geldstrafe von bis zu 1500 PLN oder einem Verweis bestraft. Diese Tat bestand darin, beleidigende Aufschriften und Bilder auf der Website des Vereins zu platzieren (z. B. „Fahrverbot“).

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Das erstinstanzliche Gericht spricht frei

Das Gericht erster Instanz stellte fest, dass das Internet nicht als öffentlicher Ort angesehen werden könne. Nach Ansicht des Gerichts soll es sich um eine Sammlung von Daten und nicht um ein virtuelles Äquivalent eines „Ortes“ handeln. Der Bürgerbeauftragte teilte diese Position nicht und legte Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof ein. Die Position dieses Gremiums ist völlig anders: Das Internet ist ein öffentlicher Ort und nicht nur eine Sammlung von Daten, die auf Serverplatten gespeichert sind.

Wie wir in der Pressemitteilung lesen: Der Oberste Gerichtshof teilte die Ansicht des Menschenrechtsbeauftragten und stellte fest, dass das Internet ein öffentlicher Ort im Sinne von Art. 141 des Handelsgesetzbuches, was zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Entscheidung an das Bezirksgericht führte.

Gut, wenn man auf Facebook flucht – anachronistische Argumente

„Die vom Amtsgericht bei der Einstellung des Verfahrens angeführten Argumente sind anachronistisch und wurden nicht stichhaltig begründet“, führte das Gericht in der mündlichen Begründung seiner Begründung aus. Er fügte hinzu, dass im Internet veröffentlichte Inhalte einen „gewissen Raum“ schaffen, obwohl sie physisch auf Festplatten gespeichert sind. Wenn sie auf einer Website verfügbar sind, auf die jeder ohne Einschränkungen zugreifen kann, sollte ein solcher Raum als öffentlicher Ort betrachtet werden.

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Es ist unmöglich, dieser Position zu widersprechen. Das Internet gilt derzeit als gleichberechtigter Treffpunkt – hier finden Debatten und Diskussionen statt, hier verbringen wir unsere Zeit (z. B. auf BezPrawk), hier äußern wir unsere Positionen und Meinungen. Eine künstliche Trennung des Internets von der Offline-Welt macht keinen Sinn mehr. Das heißt, wenn ein bestimmtes Verhalten im realen Leben bestraft wird, gilt dies auch im virtuellen Raum. Sofern eine solche Handlung natürlich nicht machbar ist, dürfen Sie im Internet vorerst keinen Alkohol trinken. Es kann jedoch nicht gesagt werden, dass das obige Urteil neu ist. Strafverfolgungsbehörden beschäftigen sich schon seit Längerem mit Fällen wie der Beleidigung des Präsidenten über soziale Medien. Es ist vielmehr eine Erinnerung an Richter (insbesondere ältere), dass das Internet Alltag ist und nicht nur ein Spielzeug für junge Leute.

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Strafe fürs Fluchen auf Facebook – Was bedeutet das in der Praxis?

Einer der Einwohner von Posen hat herausgefunden, wie es in der Praxis aussieht, im Internet verwendete Schimpfwörter zu bestrafen. Wie BezPrawk.pl berichtet, war er empört über die Art und Weise, wie Heizkörper in städtischen Straßenbahnen funktionieren. Er beschloss, seine Unzufriedenheit ins Internet zu tragen und benutzte in seinem Kommentar das beliebteste polnische Schimpfwort. Einem anderen Benutzer gefiel dies nicht und er beschloss, die Stadtwache über diesen Umstand zu informieren, die recht schnell reagierte. Zwei Monate nach der Veröffentlichung des Kommentars wurde der Verfasser zur Stellungnahme aufgefordert. Er beschloss, dieses Dokument auf seinem Facebook-Profil zu veröffentlichen.

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Der Anruf ist authentisch

Die Echtheit des Anrufs wurde von einem Super-Express-Journalisten bestätigt. Er rief den Pressesprecher der Posener Stadtwache – Jacek Kubiak – an, der zugab, dass er eine Benachrichtigung über eine mutmaßliche Straftat erhalten hatte. Aus diesem Grund wurde der Verdächtige aufgefordert, in dieser Angelegenheit Erklärungen abzugeben. Erst nach Erscheinen des Verfassers des Kommentars wird über das weitere Verfahren entschieden. Dem Mann droht eine Geldstrafe von bis zu 1500 PLN.

Seien Sie vorsichtig, was Sie posten

Das Internet ist ein öffentlicher Ort und die Verwendung von Schimpfwörtern, z. B. in Kommentaren auf Facebook, ist strafbar. Vulgarismen und anstößige Bilder sind jedoch nicht die einzigen Dinge, die wir nicht online veröffentlichen sollten. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie beispielsweise für Drohungen, Hass, Beleidigungen, die Veröffentlichung des Bildes einer Person, „dumme Bombenwitze“ oder Fotos von Pflanzen, die Cannabis ähneln, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Deshalb lohnt es sich umso mehr, Ihren Kommentar dreimal zu lesen, bevor Sie auf den „Veröffentlichen“-Button klicken.

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