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Leasing für ein Unternehmen? Änderungen im Jahr 2019!

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Leasing für ein Unternehmen. 2019 wird voraussichtlich neue Steuervorschriften mit sich bringen. Ende August hörten wir vom Finanzministerium über geplante Änderungen bei der PIT- und CIT-Einkommensteuer. Wird sich Leasing für Unternehmen noch lohnen?

Erste Lesung des Projekts

Ende August kündigte das Finanzministerium die Einführung geplanter Änderungen der Gesetze zur Körperschafts- und Körperschaftssteuer an. Im Juni hörten wir auch von der Absicht, die Steuerbelastung für die Nutzung von Dienstwagen zu erhöhen. Am 2. Oktober fand die erste Sitzung des Sejm statt, bei der es um die oben genannten geplanten Änderungen ging.

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Wie sieht es mit den Kosten für die Erzielung von Einnahmen aus?

Derzeit nutzen viele Unternehmer in Polen Leasing, weil es eine ideale Möglichkeit ist, ein neues Auto zu nutzen, das wir uns nicht direkt leisten können. Eine Person kann ein Fahrzeug beispielsweise drei Jahre lang fahren und dann das Auto kaufen oder durch ein neueres Modell ersetzen. Die Rate eines solchen Leasings ist in den Kosten des Unternehmens enthalten, und dadurch zahlt der Eigentümer weniger Steuern. Mit der Gesetzesänderung wird eine Änderung eingeführt, wonach die Kosten für das übernommene Fahrzeug, die 3 PLN (Nettobetrag zuzüglich Mehrwertsteuer, die nicht abzugsfähig ist) nicht übersteigen, und die entsprechende Rate weiterhin in den Ausgaben des Unternehmens verrechnet werden können. Wenn der Preis des Autos jedoch höher ist, ist dies nicht mehr möglich.

Den Wertverlust des Fahrzeugs ändern

Der Sejm bestätigte auch den Vorschlag, den anfänglichen Abschreibungswert für einen Personenkraftwagen auf 150 PLN zu erhöhen. Diese Nachricht wird sicherlich alle Autofahrer freuen, denn heute beträgt dieser Betrag etwa 000 PLN (80 EUR). Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, dass der Anfangswert eines Personenkraftwagens, bei dem es sich um ein Elektrofahrzeug handelt, 000 PLN betragen sollte.

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Betriebskosten

Auch Betriebsausgaben können als steuerlich absetzbare Kosten berücksichtigt werden. Derzeit beträgt sie 50 % der tatsächlich angefallenen Kosten. Auch wenn das Ministerium die Möglichkeit, Fahrzeugbetriebskosten als steuerlich absetzbare Kosten einzubeziehen, einschränken möchte, wird dieser Prozentsatz von derzeit 75 auf XNUMX erhöht. Darüber hinaus werden in diesen Anwendungsbereich auch Personenkraftwagen einbezogen, die im Rahmen geschäftlicher Aktivitäten genutzt werden als auch private. Bei letzteren handelt es sich um solche, für die für Zwecke der Umsatzsteuer keine Aufzeichnung der Fahrzeugkilometer geführt wird.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Nach dem Plan des Ministeriums soll das Gesetz am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Wer dieses Jahr einen Leasingvertrag abschließt, das Fahrzeug aber z.B. im Jahr 2019 abholt, muss sich keine Sorgen machen. Ihre Vertragsbedingungen werden heute gemäß geltendem Recht geregelt. Allerdings, wenn das Leasing nach dem 1.01.2019. Januar XNUMX abgeschlossen wird oder es erneuert oder geändert wird. Dann wird der Vertrag nach den neuen Regeln abgewickelt.

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