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Buchhaltung und Unternehmensdienstleistungen in Norwegen – was ist wichtig?

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Buchhaltung und Dienstleistungen für Unternehmen in Norwegen erfordert Kenntnisse des geltenden Rechts. Ein Unternehmer ist zwar nicht gezwungen, externe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, geschweige denn einen hauptberuflichen Buchhalter einzustellen. Allerdings kann es bei der selbstständigen Führung der Buchhaltung zu vielen Fehlern kommen, die zu Kontrollen in Ihrem Unternehmen führen.

Buchhaltung und Dienstleistungen für Unternehmen in Norwegen

Die Buchhaltung und der Service für Unternehmen in Norwegen gliedern sich im Wesentlichen in die folgenden drei Bereiche:

  • ordentliche Buchführung – hierbei handelt es sich um die Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Verpflichtung zur Abgabe einer Jahresabrechnung,
  • MVA-Buchhaltung – Die Mehrwertsteuerabrechnung sollte innerhalb von zwei Monaten oder einmal im Jahr erfolgen. Für kleine Unternehmen, deren Umsatz 1 Mio. NOK pro Jahr nicht übersteigt, ist jedoch eine jährliche Abrechnung möglich.
  • Abrechnung des Arbeitsentgelts und Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge – sofern der Unternehmer Arbeitgeber ist.

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Buchhaltung und Unternehmensdienstleistungen in Norwegen – Regeln

Es liegt in der Verantwortung jedes Unternehmers Buchhaltung. Es ist jedoch nicht erforderlich, hierfür die Dienste eines externen Unternehmens in Anspruch zu nehmen oder einen Buchhalter zu beauftragen. Er kann die Abrechnungen selbst vornehmen, sofern er die geltenden Vorschriften kennt und diese ordnungsgemäß durchführen kann. Allerdings ist es eine zeitaufwändige Tätigkeit und anfällig für viele Fehler. Daher empfiehlt es sich, diese Verantwortung an jemand anderen zu delegieren. Dadurch werden unerwartete Kontrollen durch das Finanzamt vermieden.

Buchhaltung und Dienstleistungen für Unternehmen in Norwegen wurde in folgenden Gesetzen geregelt:

Die wichtigste Information, die sich aus diesen Regelungen ergibt, ist die Pflicht zur Aufzeichnung aller im Unternehmen stattfindenden Transaktionen. Auch die Buchhaltung sollte in einem Buchhaltungsprogramm erfolgen. Es ist außerdem erforderlich, alle Unterlagen zu sammeln, die die durchgeführten Vorgänge bestätigen. Dies soll eine eventuelle Kontrolle durch das Finanzamt zur Überprüfung der vom Unternehmen verwendeten Kosten und Abzüge erleichtern.

ACHTUNG! Einzelunternehmen können ein Privatkonto führen und so Unternehmensmittel für private Zwecke des Eigentümers ausgeben. Dies ist für NUF- und AS-Unternehmen nicht möglich!

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Jährliche Steuererklärung

Buchhaltung und Dienstleistungen für Unternehmen in Norwegen Es besteht auch die Pflicht zur Abgabe einer Jahreserklärung. Ein solches Dokument muss jeder Unternehmer bis zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen. In der Steuererklärung müssen alle getätigten Transaktionen, angefallenen Kosten und verwendeten Abzüge für das vorangegangene Steuerjahr aufgeführt sein. Skattmelding müssen über das Altinn.no-Portal eingereicht werden.

Basierend auf den übermittelten Informationen übermittelt Skatteetaten dem Steuerzahler Skatteoppgjør, die die berechnete Steuer enthält, die für das Vorjahr zu erstatten oder zu zahlen ist. Dafür hat das Finanzamt mehrere Monate Zeit. Die vorläufige Steuerabrechnung kann jedoch nicht später als im Oktober erfolgen.

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Unternehmensprüfung

Buchhaltung und Unternehmensdienstleistungen In Norwegen Es besteht auch die Verpflichtung, eine externe Prüfung durchzuführen. Welche Unternehmen dieser Verpflichtung unterliegen, ergibt sich direkt aus dem Gesetz über Abschlussprüfer (norwegisch). Revisorloven). Eine Prüfung ist eine Prüfung der Bilanz sowie der Jahresberichte über die durchgeführten Tätigkeiten durch einen zertifizierten Wirtschaftsprüfer.

AS-Unternehmen

AS-Unternehmen haben grundsätzlich eine Verpflichtung Durchführung Prüfung. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Ein solches Unternehmen muss dieser Verpflichtung nicht nachkommen, solange es alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • die Gründungsunterlagen einen Eintrag über den Rücktritt des Abschlussprüfers enthalten,
  • Der Umsatz von AS beträgt weniger als 5 Millionen NOK pro Jahr.
  • die Bilanzsumme beträgt weniger als 20 Mio. NOK,
  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter.

Mehr erfahren über AS-Unternehmen in Norwegen >>>

Selbstständigkeit

In der Regel handelt es sich um Einzelunternehmen gefeuert z Pflicht Prüfung. Es sei denn, ihr Jahresumsatz übersteigt 5 Mio. NOK und sie erfüllen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen:

  • Die Bilanzsumme beträgt mehr als 20 Mio. NOK oder
  • beschäftigen mehr als 20 Vollzeitkräfte.

Mehr erfahren über ein Einzelunternehmen in Norwegen >>

NUF

NUF ist eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens, das in Norwegen tätig ist – Mehr dazu können Sie hier lesen. Solche Unternehmen sie haben Pflicht durchführen Prüfung, wenn ihr Umsatz im Königreich 5 Mio. NOK pro Jahr übersteigt.

Mehr erfahren über NUF in Norwegen >>>

Buchhaltungs- und Unternehmensdienstleistungen in Norwegen – Fristen

Fahren Buchhaltung und Service für Unternehmen in Norwegen Der Unternehmer sollte sich folgende Begriffe merken:

  • Einkommensteuervorauszahlungen: zahlbar bis zum 15. März, 15. Mai, 15. September und 15. November.
  • AS reicht folgende Unterlagen ein:
    • Aksjonærregisteroppgaven bis zum 31. Januar,
    • Skattemelding für aksjeselskap bis 31. Mai
    • Årsregnskap bis 31. Juli.
  • NUF – Årsregnskap bis 31. Juli
  • Skattenmeldung bis 31. Mai – alle Arten von Unternehmen.

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Woran sollte man sich erinnern?

Das sollte Ihnen bewusst sein Buchhaltung und Service für Unternehmen in Norwegen hängt mit vielen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen. Sie können die Steuern selbst begleichen, dies wird jedoch nicht empfohlen. Es können viele Fehler gemacht werden, die eine Prüfung des Unternehmens durch das Finanzamt zur Folge haben. Daher lohnt es sich dennoch, die Dienste eines externen Unternehmens in Anspruch zu nehmen oder einen hauptberuflichen Buchhalter zu beschäftigen – sofern die finanziellen Möglichkeiten dies zulassen.

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