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Europawahlen 2019: Registrierungs- und Abstimmungsregeln in Norwegen

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Wichtige Informationen. Sie können sich jetzt in die Liste der Wähler in Norwegen eintragen, die an der Europawahl am 29. Mai teilnehmen möchten. Eine Anmeldung ist erforderlich! Detaillierte Anmeldeinformationen unten.

Europawahlen 2019 – wie trage ich mich in die Wählerliste ein?

Die Daten müssen im e-Wybory-System und im Antragsformular leserlich eingegeben werden. Sie müssen mit dem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) übereinstimmen und natürlich müssen diakritische Zeichen berücksichtigt werden (Ą,Ć,Ę,Ł,Ń,Ó,Ś,Ź,Ż usw.).

Bewerbungen sollten über das e-WYBORY ELECTRONIC VOTER REGISTRATION SYSTEM (https://ewybory.msz.gov.pl) eingereicht werden.

oder in der Konsularabteilung Botschaft der Republik Polen in Oslo, Drammensveien 171, 0277 Oslo:

– per Telefon, Telefonnummer: +47 24110877,

– per E-Mail (bitte einen Scan des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars beifügen) an folgende Adresse: [E-Mail geschützt] ,

– schriftlich, indem Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular per Post an folgende Adresse senden:

Botschaft der Republik Polen

Drammensveien 171, 0277 Oslo

Postfach 4091 AMB

0244 Oslo

– mündlich, persönlich: am Sitz der Konsularabteilung (das Antragsformular ist im Büro erhältlich),

– per Fax, indem Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an die Faxnummer +47 24110878 senden.

Was muss im Antrag enthalten sein?

-Familienname, Nachname

- Namen nennen)

- Name des Vaters

- Geburtsdatum

– PESEL-Registrierungsnummer (polnische PESEL-Nummer)

– Wohnort des Wählers im Ausland

– Nummer, Ort und Ausstellungsdatum eines gültigen polnischen Reisepasses. In Ländern, in denen ein Personalausweis ein ausreichendes Dokument für den Grenzübertritt ist, kann anstelle der Nummer eines gültigen polnischen Reisepasses die Nummer eines gültigen Personalausweises angegeben werden. Im Falle eines EU-Bürgers, der kein polnischer Staatsbürger ist, geben Sie die Nummer eines gültigen Reisepasses oder eines anderen Dokuments zur Bestätigung der Identität sowie den Ort und das Datum seiner Ausstellung an.

– Ort der Eintragung des Wählers in das Wählerverzeichnis (Gemeinde in Polen) – im Falle von polnischen Staatsbürgern, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, oder von Bürgern der Europäischen Union, die keine polnischen Staatsbürger sind und ihren ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen haben.

Bewerbungen können bis einschließlich 23. Mai 2019 eingereicht werden.

Das Antragsformular für das Wählerverzeichnis kann hier heruntergeladen werden>>

Vom Konsul ausgestellte Zertifikate

Teilnahme an Wahlen und Wohnortwechsel

Ein Wähler, der sich in die vom Konsul erstellte Wählerliste eingetragen hat und vor dem Wahltag seinen Wohnort wechselt, kann eine Bescheinigung über das Wahlrecht erhalten.

Ein Antrag auf eine Bescheinigung muss bis spätestens 24. Mai 2019 (einschließlich) schriftlich, per Fax oder elektronisch bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Oslo eingereicht werden:

- per E-Mail: [E-Mail geschützt]

– schriftlich an folgende Adresse:

Botschaft der Republik Polen

Drammensveien 171, 0277 Oslo

Postfach 4091 AMB

0244 Oslo

– per Fax, Faxnummer: +47 24110878

Die Bescheinigung wird persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person nach Erhalt abgeholt. In besonders begründeten Fällen kann der Konsul dem Wähler eine Bescheinigung mit Rückschein übersenden.

Beteiligen Sie sich an den Wahlen – seien Sie ein informierter Bürger!

Datenquelle: Botschaft Polen in Norwegen

 

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