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Wahlen zum Sejm und zum Senat der Republik Polen im Jahr 2019 in Norwegen

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Wahlen zum Sejm und zum Senat der Republik Polen im Jahr 2019
 

Bei Wahlen im Ausland abstimmen

zum Sejm Republik Polen und an den Senat der Republik Polen im Jahr 2019.

Bewerbungen für das Wählerverzeichnis sind einzureichen über:

ELEKTRONISCHES WÄHLERREGISTRIERUNGSSYSTEM EWYBORY:

https://ewybory.msz.gov.pl

Die Wahlen zum Sejm der Republik Polen und zum Senat der Republik Polen in Wahlkreisen mit Sitz im Ausland werden auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 5. Januar 2011, Wahlgesetzbuch (polnisches Gesetzblatt von 2019, Pos. 684 und 1504) durchgeführt ). Gemäß dem Beschluss des Präsidenten der Republik Polen vom 9. August 2019 über die Anordnung der Wahlen zum Sejm der Republik Polen und zum Senat der Republik Polen und Art. 39 § 2 der Wahlordnung Die Abstimmung findet am Sonntag, 13. Oktober 2019 um statt 7.00-21.00 Uhr

Wahlberechtigt sind polnische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland in im Ausland ansässigen Wahlkreisen nur persönlich

Nach Verordnung des Außenministers vom 16.09.2019. September 2019 über die Einrichtung von Wahlkreisen bei den Wahlen zum Sejm und zum Senat im Jahr XNUMX für polnische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland (GBl. Pos. 1767) Im Konsularbezirk der Botschaft der Republik Polen in Oslo wurden 9 Wahlbezirke eingerichtet:

Wahlbezirke in Norwegen

  1. Wahlbezirk Nr. 162, Sitz der Bezirkswahlkommission: Oslo, Botschaft der Republik Polen, Olav Kyrres plass 1, 0244 Oslo;
  2. Wahlbezirk Nr. 163, Sitz der Bezirkswahlkommission: Oslo, Botschaft der Republik Polen – Konsularabteilung, Drammensveien 171, 0277 Oslo;
  3. Wahlbezirk Nr. 164, Sitz der Bezirkswahlkommission: Oslo, Botschaft der Republik Polen – Willa Uranienborg, Uranienborg Terrasse 11, 0351 Oslo;
  4. Wahlbezirk Nr. 165, Sitz der Bezirkswahlkommission: Bergen, St. Paul Skole (St. Paul's Catholic School), Christies Gate 16, 5015 Bergen;
  5. Wahlbezirk Nr. 166, Sitz der Bezirkswahlkommission: Drammen, St. Laurentius Kirke (St. Lawrence Parish), Cappelens Gate 1, 3016 Drammen;
  6. Wahlbezirk Nr. 167, Sitz der Bezirkswahlkommission: Fredrikstad, Fredrikstad Sjømannsforening, Ridehusgata 20, 1606 Fredrikstad;
  7. Wahlbezirk Nr. 168, Sitz der Bezirkswahlkommission: Stavanger, St. Svithuns Katolske Kirke (katholische Pfarrei St. Svithun), St. Svithuns Tor 8, 4005 Stavanger;
  8. Wahlbezirk Nr. 169, Sitz der Bezirkswahlkommission: Tromsø, Clarion Hotel The Edge, Kaigata 6, 9008 Tromsø;
  9. Wahlbezirk Nr. 170, Sitz der Bezirkswahlkommission: Trondheim, St. Olav Kirke (St. Olav Catholic Parish), Schirmers Gate 1, 7012 Trondheim;

    Wahlberechtigte im Ausland

    Das Recht, in einem im Ausland ansässigen Wahlkreis bei Wahlen zu wählen der Sejm der Republik Polen und der Senat der Republik Polen hat eine Person, die:

    1. endet spätestens am Tag der Abstimmung 18 Jahre,
    2. nicht durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung der öffentlichen Rechte entzogen worden ist,
    3. nicht durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung entmündigt wurde,
    4. nicht durch eine rechtskräftige Entscheidung des Staatsgerichts das Wahlrecht entzogen hat,
    5. es hat gültiger polnischer Reisepass, und in Ländern, in denen ein Personalausweis ein ausreichendes Dokument für den Grenzübertritt ist, ein gültiger Personalausweis;
    6. wird eingegangen Wählerliste.

    Wählerliste

    Der Konsul führt kein ständiges Wählerverzeichnis, daher sind Personen, die an den Wahlen teilnehmen möchten, verpflichtet, sich in die vom örtlich zuständigen Konsul erstellte Wählerliste einzutragen. Ein Wähler darf nur in einem Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

     

    Bewerbungen für das Wählerverzeichnis sollten in erster Linie über das ELEKTRONISCHE WÄHLERREGISTRIERUNGSSYSTEM EWELECRY erfolgen: https://ewybory.msz.gov.pl

    Der Konsul nimmt auch auf der Grundlage von einen Eintrag in die Wählerliste vor persönlich Antrag, der beim Konsulat mündlich, schriftlich, telegraphisch, per Fax, elektronisch oder telefonisch eingereicht wird.

    Der Antrag sollte enthalten (Link tun Downloads Anmeldeformular):

    1. Name
    2. Namen nennen)
    3. Der Name des Vaters
    4. Geburtsdatum
    5. PESEL-Registrierungsnummer
    6. Standort des Wählers im Ausland
    7. Nummer, Ort und Ausstellungsdatum eines gültigen polnischen Reisepasses. In Ländern, in denen ein Personalausweis ein ausreichendes Dokument für den Grenzübertritt ist, kann anstelle der Nummer eines gültigen polnischen Reisepasses die Nummer eines gültigen Personalausweises angegeben werden.
    8. Ort der Eintragung des Wählers in das Wählerverzeichnis (Gemeinde in Polen) – im Falle polnischer Staatsbürger, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten.

    Berichte sollte durch erledigt werden ELEKTRONISCHES WÄHLERREGISTRIERUNGSSYSTEM EWYBORYhttps://ewybory.msz.gov.pl

Vom Konsul ausgestellte Zertifikate

Ein Wähler, der sich in die vom Konsul erstellte Wählerliste eingetragen hat und vor dem Wahltag seinen Wohnort wechselt, kann eine Bescheinigung über das Wahlrecht erhalten.

Ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung ist schriftlich, per Fax oder elektronisch an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Oslo zu richten:

1) per E-Mail an folgende Adresse: [E-Mail geschützt]

2) schriftlich an folgende Adresse:

CONSULATAVDELINGEN

Botschaft der Republik Polen

Drammensveien 171, 0277 Oslo

Postfach 4091 AMB

0244 Oslo

3) per Fax, Faxnummer: +47 24110878

Der Konsul stellt die Bescheinigungen bis zum Datum der Einreichung der Wählerliste beim Vorsitzenden der Bezirkswahlkommission aus (bei den meisten Konsularbüros ist es der 11. Oktober 2019).

Die Bescheinigung wird persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person nach Erhalt abgeholt. In besonders begründeten Fällen kann der Konsul dem Wähler eine Bescheinigung mit Rückschein übersenden.

Botschaft der Republik Polen in Oslo

Konsularabteilung

Drammensveien 171, 0277 Oslo

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