Kurz zusammengefasst

  • Das Coronavirus (2019-nCoV) ist ein Virusausbruch, bei dem die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch zu einem „schwerwiegenden Vorfall von internationaler Bedeutung für die öffentliche Gesundheit“ erklärt hat.
  • Sie haben möglicherweise Anspruch auf Krankengeld, wenn Ihr Arzt feststellt, dass Sie an einer übertragbaren Krankheit leiden, die für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung ist, oder den Verdacht hat, dass Sie daran leiden.
  • Gleiches gilt, wenn der Gemeindearzt einem Arbeitnehmer wegen der Ansteckungsgefahr die Arbeit verbietet.
  • Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen Sie krankgeschrieben sein.
  • Voraussetzung ist die Konsultation eines Arztes. Dies gilt auch für die Quarantäne-Isolation.
  • Der den Patienten benachrichtigende Arzt überlegt, wie er das Beratungsgespräch durchführen soll.
  • Um Krankschreibungen vorzubeugen, kann Homeoffice ein geeignetes Mittel sein.
  • Die Meldung selbst kann eine Alternative zum Krankenstand sein.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Krankenstand, wenn der Grund für Ihre Arbeitsunfähigkeit darin besteht, dass Sie ein Kind aufgrund einer geschlossenen Schule/Kindergartens betreuen müssen.

Option 1: Coronavirus-Träger. Obligatorische Isolation

NAV geht davon aus, dass Sie Kontakt zu einem Arzt hatten und bestätigt ist, dass Sie mit dem Coronavirus infiziert sind. In einer solchen Situation sind Sie krank und arbeitsunfähig. Der medizinische Zustand, der einen Anspruch auf Krankengeld begründet, wird durch eine Krankenstandsbescheinigung nachgewiesen.

Option 2: Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. Anschließend ist eine Isolierung für eine Inkubationszeit von 14 Tagen erforderlich

Wenn Sie sich in Selbstisolation begeben, können Sie Krankengeld erhalten, wenn dadurch ein Infektionsrisiko besteht. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Sie ein Infektionsträger sind, es besteht lediglich das Risiko, dass Sie ein Infektionsträger sind.

Wenn Ihr Arzt nach seinem fachlichen Urteil davon ausgeht, dass Sie am Coronavirus erkrankt sind und es wichtig ist, dass Sie nicht daran arbeiten, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollte dies als Grund für den Anspruch auf Krankengeld angesehen werden.

Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen, um Ihre Leistung zu erhalten. Unter anderem soll geprüft werden, ob es Möglichkeiten gibt, das Risiko einer Kontamination mit Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz und bei der Organisation der Arbeitsaufgaben zu vermeiden.

Wenn Sie sich zu Hause isolieren müssen, kann ein Homeoffice ein geeignetes Mittel sein, um Krankheitsausfälle zu vermeiden.

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