Die norwegische Regierung führt obligatorische Tests an der Grenze für Personen ein, die sich in einem Quarantänegebiet aufgehalten haben. Dies gilt ab Montag, 18. Januar, ab 17.00 Uhr
– Norwegen verfügt über eines der strengsten Einreise- und Testsysteme in Europa, und dieses wird nun noch weiter verschärft, um Importinfektionen einzudämmen. Personen, die sich ohne triftigen Grund nicht testen lassen, können mit einer Geldstrafe belegt werden und müssen in Quarantänehotels unter Quarantäne gestellt werden, sagt Gesundheits- und Pflegeminister Bent Høie.
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Für wen sind die Tests?
Derzeit müssen sich Personen, die sich in einem obligatorischen Quarantänegebiet aufgehalten haben, so schnell wie möglich, spätestens jedoch 19 Stunden nach ihrer Ankunft in Norwegen, auf COVID-24 testen. Dies wurde nun dahingehend geändert, dass der Test am Grenzübergang in Norwegen durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass Menschen unterwegs nicht mehr an einer Teststation an einem Flughafen, Hafen oder Grenzübergang vorbeikommen oder sich in ihrer Gemeinde testen lassen können. Der Test muss ab Montag am Grenzübergang erfolgen. Das Testen ist kostenlos.
Geschlossene Grenzübergänge
– Wir wollen die Kontrollen an der Grenze verstärken, deshalb schließen wir weitere sechs Grenzübergänge. Nun muss jeder, der bei der Einreise seine Identität überprüfen muss, dies an der Grenze tun. Personen, die sich ohne triftigen Grund nicht testen lassen, dürfen bleiben mit einer Geldstrafe belegt und müssen die Quarantäne in Quarantänehotels verbringen. Darüber hinaus werden Personen, die einen gefälschten COVID-19-Test verwenden, ausgewiesen, sagt die Ministerin für Justiz und Krisenmanagement, Monica Mæland.
Warten auf den Test
Derzeit beträgt die Testkapazität 28 von 38 offenen Grenzübergängen. Von den 10 Grenzübergängen, die derzeit keine Teststation haben, werden sechs davon geschlossen: Neiden/Sør-Varanger, Narvik Airport Evenes, Sandvika/Ådalsvollen, Kristiansund Airport Kvernberget, Molde Airport Årø und Linna/Åsnes). An vier Grenzübergängen, an denen derzeit keine Testkapazitäten vorhanden sind, werden begrenzte Testkapazitäten eingerichtet. Dies gilt für die Grenzübergänge: Tana, Karasjok, Kautokeino und Røros. Das bedeutet, dass Personen, die an diesen Orten die Grenzen überschreiten, nur zu bestimmten Zeiten einreisen können, wenn eine Testdurchführung möglich ist. Außerhalb dieser Zeit ist der Grenzübergang für diese Personen gesperrt. Personen, die von dieser Pflicht ausgenommen sind, können Grenzen überschreiten, bei denen es Personal, aber keine Testmöglichkeiten gibt.
Einreiseformular nach Norwegen
– Ich möchte betonen, wie wichtig es ist, das elektronische Registrierungsformular auszufüllen, bevor Sie nach Norwegen kommen. Darüber hinaus muss jeder ausländische Arbeitnehmer über eine Bestätigung des Arbeitgebers über seinen entsprechenden Wohnsitz verfügen. Dies muss bei der Einreise bestätigt werden, sagt Mæland.
Wer kann den Test noch in der Gemeinde machen?
In Svinesund wird es noch einige Tage dauern, bis die Testkapazität und die Kapazität ausreichend sind. Dementsprechend wurde eine vorübergehende Ausnahme gewährt, die vorsieht, dass Personen mit Wohnsitz in Norweger können sich so schnell wie möglich an einem anderen Ort testen als am Grenzübergang und spätestens innerhalb von 24 Stunden, wenn die Wartezeit für die Untersuchung am Grenzübergang mehr als 1 Stunde beträgt. Diese Ausnahme wird aufgehoben, sobald die Testergebnisse in Svinesund ausreichend gut sind.
Übersicht über die 32 Grenzübergangsstellen an der norwegischen Schengen-Binnengrenze:
Polizeibezirk | Grenzüberschreitung | Godziny otwarcia | Art der Grenze |
Finn | Polmak / Tana | 0800-2000 | Land |
Finn | Karigasniemi / Karasjok | 0800-2000 |
Land |
Finn | Kivilompolo / Kautokeino | 0800-2000 | Land |
Troms | Flughafen Tromsø Langenes | bei der Ankunft | Flughafen |
Troms | Heiliger Wald (Kilpis) | 0000-2400 | Land |
Nordland | Flughafen Bodø | bei der Ankunft | Flughafen |
Nordland | Björnfjell | 0000-2400 | Land |
Nordland | Junkerdalen | 0000-2400 | Land |
Nordland | Umbukta | 0000-2400 | Land |
Trondelag | Flughafen Trondheim Værnes | bei der Ankunft | Flughafen |
Trondelag | Storlien | 0000-2400 | Land |
Trondelag | Vauldalen/Røros | 0000-2400 | Land |
Møre und Romsdal | Flughafen Ålesund Vigra | bei der Ankunft | Flughafen |
Zachod | Flughafen Bergen Flesland | bei der Ankunft | Flughafen |
Zachod | Hafen von Bergen | bei der Ankunft | Marine |
SW | Flughafen Stavanger Sola | bei der Ankunft | Flughafen |
SW | Flughafen Haugesund Karmøy | bei der Ankunft | Flughafen |
SW | Hafen von Risvika | bei der Ankunft | Marine |
Agder | Flughafen Kristiansand Kjevik | bei der Ankunft | Flughafen |
Agder | Kristiansand Marina | bei der Ankunft | Marine |
Süd-Ost | Flughafen Sandefjord Torp | bei der Ankunft | Flughafen |
Süd-Ost | Hafen Larvik | bei der Ankunft | Marine |
Süd-Ost | Hafen von Sandefjord | bei der Ankunft | Marine |
Süd-Ost | Hafen von Langesund | bei der Ankunft | Marine |
Inland | Stoa | 0800-2100 | Land |
Inland | Magnormön | 0000-2400 | Land |
Inland | Riksåsen | 0800-1530 | Land |
Ost | Flughafen Oslo-Gardermoen | bei der Ankunft | Flughafen |
Ost | Ucho | 0000-2400 | Land |
Ost | E6 – Neuer Svinesund | 0000-2400 | Land |
Ost | Bjørkebekk | 0800-1530 | Land |
Oslo | Hafen von Oslo | bei der Ankunft | Marine |
Ausnahmen
Es gelten weiterhin Ausnahmen von den aktuellen Testanforderungen. Das bedeutet, dass folgende Personen nicht von der Pflicht zur Selbstkontrolle am Grenzübergang unterliegen:
- Kinder bis 12 Jahre,
- Personen, die mit einem zugelassenen Laborverfahren nachweisen können, dass sie in den letzten sechs Monaten an einer COVID-19-Erkrankung erkrankt sind,
- Personen, die gemäß § 6a von der Quarantänepflicht befreit sind,
- wer von der Quarantänepflicht nach Art. 6b, erster und vierter Absatz,
- Berufskraftfahrer und Zugpersonal im Fernverkehr gemäß § 6b Abs. XNUMX,
- Personen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren kritischer sozialer Funktionen oder zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung unbedingt erforderlich sind, vgl. § 6e, wenn die Durchführung von Tests praktisch nicht möglich ist,
- Ausländer, die in den Einwanderungsbestimmungen § 1-4 oder § 1-5 aufgeführt sind und einen Diplomaten- oder Dienstpass oder einen Nationalpass in Kombination mit einem vom Außenministerium ausgestellten norwegischen Personalausweis oder in Kombination mit einem Schengen-Ausweis vorlegen können Aufenthaltskarte für Botschaftsmitarbeiter, akkreditierte Website für Diplomaten und diplomatische Kuriere, vgl. Regelungen zu Einreisebeschränkungen für Ausländer aus gesundheitlichen Gründen § 3 Buchstabe F.
Źródło: REGJERINGEN