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Die norwegische Regierung hat seit März die strengsten Maßnahmen für die Region Oslo vorgelegt

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– Derzeit führen wir in zehn Gemeinden die strengsten Maßnahmen ab dem 12. März 2020 ein. In einigen Bereichen gehen wir sogar noch weiter als im März. Wir tun jetzt alles, um diese Epidemie mit starken Maßnahmen zu stoppen. All dies, damit wir schnell die Kontrolle übernehmen und die restriktivsten Maßnahmen lockern können, sagt Høie.

Ab Samstag um 12:00 Uhr werden in zehn Gemeinden entscheidende Maßnahmen umgesetzt.

Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 31. Januar.

Die betroffenen Gemeinden sind vor allem Oslo, Enebakk, Ås, Vestby, Nesodden, Indre Østfold, Moss, Frogn und Våler sowie Nordre Follo. Dies gilt für fast 1 Million Einwohner Norwegens.

Seien wir jederzeit auf neue Veränderungen vorbereitet. Sollte das mutierte Virus anderswo im Land nachgewiesen werden, werden auch dort entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Die Maßnahmen wurden ergriffen, nachdem es am Freitag bekannt wurde dass in der Gemeinde Nordre Follo die ansteckendere Variante des „britischen“ Virus entdeckt wurde.

Es ist derzeit unklar, inwieweit sich die Mutation auf andere Kommunen ausgeweitet hat. Die Lage sei derzeit unübersichtlich, heißt es aus dem Ministerium für Gesundheit und Pflege. Daher ist es notwendig, in den Gemeinden, die mit Nordre Follo in Kontakt kommen, Maßnahmen zu ergreifen.

– Ich würde auf jeden Fall die Bewohner fragen damit nicht Sie reisten in andere Kommunen, um Angebote zu nutzen, die in ihrer Kommune geschlossen sind, sagt Høye.

Dies sind die neuen Maßnahmen für die Region Oslo:

  • Alle Veranstaltungen außerhalb des Hauses sind sowohl drinnen als auch draußen verboten, mit Ausnahme von Beerdigungen und Beerdigungen.
  • Ein Homeoffice für alle, die können und die Möglichkeit haben. Dafür müssen Arbeitgeber sorgen
    Die Mitarbeiter arbeiten so lange wie praktisch möglich von zu Hause aus. Arbeitgeber müssen dies dokumentieren können
    Die Mitarbeiter wurden über die Durchführung im Unternehmen informiert.
  • Geschäfte sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und
    Tankstellen.
  • Alkoholgeschäfte (Vinmonopolet) sind ebenfalls geschlossen und werden im Zeitraum 23.01.–31.01. nicht geöffnet sein.
  • Die Ausgabe stoppt vollständig alkoholisch
  • Unser Fokus liegt auf dem Amateursport für Kinder und Erwachsene.
  • Unterlassen Sie andere Freizeitaktivitäten (Chor, Kino, Theater und dergleichen)
  • Folgende Geschäfte und Orte müssen schließen:
    Restaurants. Mitnehmen ist erlaubt
    Fitnesscenter
    Schwimmbäder, Wasserparks, Wellnesseinrichtungen, Hotelschwimmbäder und dergleichen
    Religiöse und philosophische Häuser, außer Beerdigungen und Beerdigungen
    Bibliotheken
    Vergnügungsparks, Bingohallen, Spielhallen, Spielplätze, Kegelbahnen und ähnliche Orte, an denen Unterhaltung und Unterhaltung stattfinden
    Museen
    Kinos, Theater, Konzertsäle und ähnliche Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen.
    Andere öffentliche Orte und Unternehmen, wo
    Kultur-, Unterhaltungs- oder Freizeitaktivitäten stattfinden, die Menschen in Innenräumen zusammenbringen.

. Schule und Bildung

  • Schulen und Kindergärten: In Kindergärten, Grundschulen und Realschulen wird die Alarmstufe gemäß dem nationalen Bedrohungsermittlungsmodell auf die rote Stufe angehoben. Die Infektionsschutzbehörde der Stadt kann die Schließung von Schulen und Kindergärten beschließen, wenn dies zur Vorbereitung auf die Rote-Stufe erforderlich ist oder die Infektionslage dies erfordert.
  • Weiterführende Schulen: In Woche 4 wird an Gymnasien digitales Lernen eingeführt, in Woche 5 soll der Übergang zu den weiterführenden Schulen der roten Klasse vorbereitet werden. Weiterführende Schulen, die sich bereits in der roten Klasse befinden, sollten in Woche 4 über vollständig digitalen Unterricht verfügen und sich auf eine Rückkehr vorbereiten die rote Stufe in Woche 5.
  • Die Räumlichkeiten von Universitäten, Fachhochschulen und Fachhochschulen sind für alle Studierenden geschlossen. Digitale Bildung wird für alle eingeführt. Alle Schulungen und geplanten Veranstaltungen müssen verschoben oder digitalisiert werden.

. Empfehlungen

  • Jeder sollte Hausbesuche und Versammlungen in den eigenen vier Wänden vermeiden. Ausnahmen gelten für wesentliche häusliche Dienstleistungen und Besuche am Lebensende. Alleinstehende Sie können einen oder zwei normale Freunde oder einen normalen Haushalt besuchen oder besuchen. Kinder in Kindergärten und Grundschulen können Besuch aus ihrer eigenen Gruppe erhalten.
  • Jeder sollte Reisen vermeiden, die nicht unbedingt notwendig sind. Zur Arbeit fahren sollte als unbedingt notwendig erachtet werden. Für die überwiegende Mehrheit gelten weiterhin Homeoffice-Vorgaben.
  • Kommunen sollten verstärkte Maßnahmen im öffentlichen Nahverkehr einführen. Dies könnte beispielsweise dazu führen, dass nur bis zu 50 % der Kapazität für den Transport genutzt werden.
  • Einzelne Betriebe, etwa Friseure, sollten verstärkte Maßnahmen einführen, etwa die Verwendung von Gesichtsmasken in Situationen, in denen ein Abstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, oder die Einschränkung oder vorübergehende Einstellung von Dienstleistungen, bei denen unbedingter enger Kontakt erforderlich ist.
  • Den Kommunen und der Bevölkerung in den jeweiligen Kommunen wird empfohlen, an den Tagen 7–10 während der Infektionsquarantänezeit eine Testung in Erwägung zu ziehen. Es sollte auch darüber nachgedacht werden, ob Haushaltsmitglieder mit engen Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden, ebenfalls in Quarantäne gehen sollen, wenn bei ihnen der Verdacht einer Infektion mit der mutierten Variante des Virus besteht.

Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske

  • Wenn es nicht möglich ist, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, außer bei kurzfristigen Durchgängen für andere Personen als Haushaltsmitglieder, sollte eine Maske getragen werden.
  • Masken sollten an öffentlichen Orten wie Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln und internen Bahnhöfen, in Restaurants beim Abholen von Speisen zum Mitnehmen, in öffentlichen Bereichen von Einkaufszentren getragen werden, sofern diese geöffnet sind, da es in Einkaufszentren Apotheken und Lebensmittelgeschäfte gibt, sowie an Orten religiöser Verehrung. Häuser im Zusammenhang mit Beerdigungen und Beerdigungen.
  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt entsprechend für Mitarbeiter an Orten, an denen die Einhaltung eines Abstands von mindestens einem Meter zu Gästen nicht möglich ist. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer an Orten, an denen andere Maßnahmen zur Infektionskontrolle für Arbeitnehmer umgesetzt wurden, wie z. B. die Verwendung von Visieren, Trennwänden und dergleichen.
  • Fahrgäste müssen im Taxi eine Gesichtsmaske tragen. Es muss angelegt werden, bevor der Fahrgast das Taxi betritt. Es darf erst entfernt werden, wenn die Fahrt beendet ist und der Fahrgast das Taxi verlassen hat. Für den Fahrer gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn sich Fahrgäste im Taxi befinden.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Und diejenigen, die aus medizinischen oder anderen Gründen keinen Mundschutz tragen können.

Risikogruppen sollten vorsichtiger sein

Personen mit einem hohen Risiko einer schweren Erkrankung oder des Todes durch COVID-19 wird zu größerer Vorsicht geraten. Sie sollten einen größeren Abstand (vorzugsweise 2 Meter) zu anderen Menschen als denen, mit denen sie zusammenleben, einhalten und auch Hilfe beim Funktionieren erhalten.

Ihr Hausarzt erwägt möglicherweise, gefährdeten Personen eine Krankmeldung zu erteilen.

Auch Mitbewohner von Menschen, bei denen bei einer Infektion das Risiko einer schweren Erkrankung oder des Todes besteht, sollten sich stärker isolieren oder einen größeren Abstand zu gefährdeten Personen einhalten. Wenn Sie sich nicht weiter isolieren können, kann die Gemeinde erwägen, Ihnen eine andere Wohnung zu geben.

Wenn es nicht möglich ist, bei der Kontaktaufnahme mit Gesundheitsdienstleistern den Abstand einzuhalten, sollten Sie eine Maske tragen.

Personen, die mit gefährdeten Personen leben (oder ihnen ähnlich nahe stehen), wird ebenfalls empfohlen, sich anzupassen:

  • Außerdem sollte er an einem abgeschiedeneren Ort wohnen oder einen größeren Abstand zu ihnen einhalten
  • Wenn das Wohnen an einem isolierteren Ort nicht möglich ist, können die Kommunen alternative Wohnmöglichkeiten in Betracht ziehen. Es ist wichtig, dass gefährdete Menschen und ihre Angehörigen bei der Interaktion mit Gesundheitsdiensten Gesichtsmasken tragen. Und überall dort, wo es nicht möglich ist, Abstand zu wahren.

Erklärung des Gesundheitsministers Bent Høie auf einer Pressekonferenz am Samstag, 23.01.2020. Januar 9, um XNUMX Uhr.

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