Die Regierung hat heute am 12.02.2021. Februar 19 eine Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Ausländern eingeführt, die gegen die in den COVID-XNUMX-Verordnungen enthaltenen Test- und Registrierungsanforderungen verstoßen.
Weiterhin strenge Beschränkungen und Einschränkungen
Aufgrund der Gefahr importierter Infektionen hat die Regierung diese Woche beschlossen, die strengen Beschränkungen für die Einreise nach Norwegen beizubehalten. Für Personen, die nach Norwegen reisen können, gelten strenge Auflagen, darunter eine Vorab-Registrierung und Tests an der Grenze.
Sowohl Norweger als auch Ausländer werden bestraft
Ein Verstoß gegen die Test- und Registrierungspflicht ist sowohl für Norweger als auch für Ausländer eine strafbare Handlung. Es ist wichtig, dass diese Anforderungen eingehalten werden. Daher ist es auch wichtig, dass die Regeln durchgesetzt werden und dass es wirksame und verhältnismäßige Möglichkeiten gibt, darauf zu reagieren. Dies ist die Ministerin für Justiz und Krisenmanagement, Monica Mæland.
Die Regierung ist der Ansicht, dass eine solche Rechtsgrundlage für die Ausweisung erforderlich ist und dass dies eine verhältnismäßige Reaktion darstellt. Ausnahmen Betroffen sind unter anderem Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen und Asylbewerber. Sie gelten auch dann, wenn „besondere Gründe“ gegen eine Ausweisung sprechen.
Eine Ausweisung kann schnell erfolgen
– Die Ausweisung kann nach vereinfachter Fallbearbeitung schnell erfolgen. An ausgewählten Grenzpunkten werden Testproben gesammelt, sagt Mæland.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den Bestimmungen des Einreisebeschränkungen, gemäß Infektionsschutzgesetz § 7-12. Es gibt bereits eine gesetzliche Grundlage für die Ausweisung von Ausländern, die gegen Einreisebeschränkungen verstoßen. Sie legen keinen negativen Test vor der Einreise vor, begehen schwerwiegende Verstöße gegen die Einreisequarantäne, verstoßen gegen Infektionsschutzvorschriften oder stellen auf andere Weise eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar.