Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist sehr einfach und dauert nur wenige Minuten. Melden Sie sich einfach hier auf der Website an. und beantworte ein paar Fragen. Aber gilt das auch für die in Norwegen lebende polnische Gemeinschaft? Die Strafe für die Nichteinhaltung der Pflicht zur Teilnahme an der Volkszählung beträgt 5000 PLN.
Wann können Sie einchecken?
Die Volks- und Wohnungszählung 2021 wird vom 1. April 2021 bis 30. September 2021 durchgeführt
Wie können Sie auftreten?
Das obligatorische Formular ist die Online-Selbstregistrierung.
Eine ergänzende Methode ist eine telefonische Volkszählung über die Zensus-Hotline.
Muss ich auftreten?
Gemäß dem Gesetz über öffentliche Statistiken ist die Teilnahme an der Volks- und Wohnungszählung 2021 obligatorisch.
– Polnische Staatsbürger im Ausland, die am 31. März 2021 in Polen gemeldet waren
– Obdachlose in Polen
- Anwendung:
Hier können Sie prüfen, ob Sie in Polen registriert sind, wenn Sie über ein vertrauenswürdiges Profil verfügen: https://www.gov.pl/…/ Wenn Sie sich bei Ihrer Registrierung nicht sicher sind, ist es immer besser, sie auszufüllen, als sie nicht auszufüllen und unnötige Kosten in Form einer Geldstrafe von 5000 PLN zu verursachen
Wie fülle ich das Formular aus?
Das elektronische Formular ist auf jeden Fall zu empfehlen. Wie es geht?
1. Geben Sie hier ein: https://nsp2021.spis.gov.pl/
2. Wählen Sie die Anmeldung über PESEL (einfachere Methode)
3. Klicken Sie auf „Passwort festlegen“
4. Geben Sie ein: PESEL-Nummer, Mädchenname der Mutter und Ihr Passwort
5. Melden Sie sich mit dem definierten Passwort an und füllen Sie das Formular aus
6. Fragen zur Liste können Sie hier stellen: +48 22 279 99 99
Sie sollten das Formular bis spätestens 30. September 2021 ausfüllen!
Was passiert, wenn ich das Formular nicht ausfülle, obwohl ich es tun sollte?
– Zunächst erwartet Sie ein Anruf des Zählers, der die Volkszählung telefonisch durchführen möchte
– Zweitens können Sie einen Zähler erwarten, der an Ihrer registrierten Adresse klopft
– Wenn beide Methoden fehlschlagen, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 PLN rechnen.
– Wenn das Amt feststellt, dass die von Ihnen angegebenen Daten falsch sind, erhalten Sie höchstwahrscheinlich ein Bußgeld, abhängig von der Größe der Fehler. Die Höchststrafe beträgt 2 Jahre Gefängnis.
Zusammenfassend:
1. Die Volkszählung ist für in Polen registrierte oder lebende Personen obligatorisch – ich empfehle, sie online durchzuführen, sie nimmt sehr wenig Zeit in Anspruch. Als ich einer Person half, die wenig Erfahrung mit dem Internet hatte, brauchte ich etwa 10 Minuten.
2. Sie sind am 31.03.2021. März XNUMX nicht in Polen gemeldet und haben dort auch nicht gelebt – Sie müssen nichts unternehmen
3. Die Nichtbereitstellung von Informationen kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 PLN geahndet werden.
4. Die Deadline ist der 30.09.2021, ich empfehle aber, es schnellstmöglich auszufüllen und hinter sich zu bringen (für alle, die besorgt sind, d. h. praktisch gesagt: Jeder, der eine Registrierung in Polen hat)