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Regeln für die Einreise nach Norwegen. Aktualisieren

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Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat Norwegen strenge Einreisebeschränkungen für Ausländer eingeführt. Grundsätzlich können nur in Norwegen lebende Ausländer in das Land einreisen. Norwegischen Staatsbürgern ist die Einreise jederzeit gestattet. Um die Einschleppung des Virus zu begrenzen, werden wir weiterhin strenge Einreisebeschränkungen anwenden. Dies gilt für diejenigen, die am 27. Mai nach 12:00 Uhr nach Norwegen reisen, wenn wir in die zweite Phase der Wiedereröffnung Norwegens eintreten.

Wenn Sie zu den Personen gehören, die jetzt nach Norwegen reisen können, machen Sie sich bitte mit den aktuellen Vorschriften vertraut, indem Sie den folgenden Text lesen. Wenn Sie einer der wenigen Menschen sind, die Zugang zu Norwegen haben, können Sie fortfahren Ankunftsanmeldung.

Diesen Personen ist die Einreise nach Norwegen nicht gestattet (gilt für Bürger aller Länder, einschließlich EU-/EWR-Bürger und Bürger nordischer Länder):

  • Touristen
  • erweiterte Familienmitglieder wie Großeltern
  • Partner oder Verlobter
  • Ausländische Staatsangehörige (einschließlich nordischer Staatsangehöriger), die in Norwegen arbeiten oder studieren sollen und nicht unter eine der folgenden Ausnahmen fallen
  • Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeit oder des Studiums in Norwegen erhalten haben und noch nicht dort ansässig sind
  • Geschäftsreisende
  • ein Ausländer, dem ein Schengen-Visum erteilt wurde, der jedoch nicht unter eine der folgenden Ausnahmen fällt
  • Personen, die eine Freizeitimmobilie in Norwegen besitzen, aber nicht hier leben

Hier ist eine Zusammenfassung der Ausnahmen: 

  • Ausländer, die in Norwegen leben
  • Ausländer aus Ländern/Gebieten, die keiner Quarantäne unterliegen („gelbe“ Länder/Gebiete)
  • Ausländer, die im Rahmen der Familienzusammenführung eine Erlaubnis erhalten haben
  • Personen, die enge Familienangehörige in Norwegen besuchen oder bei ihnen wohnen
  • Ausländer, die vereinbarte Kontakte mit Kindern durchführen sollen
  • Ausländische Staatsangehörige, die besondere Gründe dafür haben, dass eine Person das Recht auf Einreise hat, wie z. B. besondere Fürsorgepflichten für Personen in Norwegen oder andere wichtige soziale Gründe
  • Asylbewerber und umgesiedelte Flüchtlinge
  • bestimmte Berufsgruppen
    • Journalisten
    • Seeleute und Luftfahrtpersonal
    • Güter- und Personentransport
    • Diplomaten und Militärangehörige
    • Samen hüten Rentiere
    • Wissenschaftler und Besatzungsmitglieder auf einer Meeresforschungskreuzfahrt
  • von den norwegischen Behörden eingeladene Ausländer und Mitarbeiter internationaler Organisationen
  • Ausländer, die einen Zwischenstopp auf einem Flughafen in Norwegen einlegen (sowohl im internationalen Transit als auch innerhalb des Schengen-Raums)
  • Ausländer, die wichtige soziale Rollen übernehmen
  • medizinisches Personal aus Schweden und Finnland, das im norwegischen Gesundheits- und Pflegedienst arbeitet
  • Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Spitzbergen haben oder auf dem Weg zur/von der Arbeit oder zum Aufenthalt in Spitzbergen durch das norwegische Festlandgebiet reisen müssen

Für die wenigen, die nicht von den Einreisebeschränkungen betroffen sind, gelten die Pflichttests, die Einreiseanmeldung, die Quarantäne und die Hotelquarantäne grundsätzlich weiterhin.

Als Ausgangspunkt für die als entscheidend angesehenen sozialen Rollen kann auf die folgende Liste verwiesen werden:

Liste kritischer sozialer Rollen (aktualisiert am 28. April 2021)

  • Führung und Krisenmanagement
  • Bewaffnete Kräfte
  • Recht und Ordnung
  • Gesundheit und Gesundheitswesen, einschließlich Apotheken und Reinigung
  • Notdienste
  • Cybersicherheit im zivilen Sektor
  • Natur und Umwelt
  • Sicherheit der Energieversorgung
  • Wasser und Abwasser
  • Finanzdienstleistungen
  • Energieversorgung
  • Elektronische Kommunikation
  • Transport
  • Satellitendienste

Diese Veränderungen sind eine Folge der aktuellen epidemiologischen Situation mit Ausbrüchen der mutierten Version des Virus. Dabei handelt es sich um vorübergehende Beschränkungen, um die epidemiologische Lage unter Kontrolle zu bringen.

Ankunftsregistrierung

Um einen besseren Infektionsschutz zu gewährleisten, müssen sich alle Reisenden aus roten Ländern vor dem Grenzübertritt registrieren. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger.

Reisende müssen sich anmelden przed Ankunft in Norwegen und die Reise kann frühestens 72 Stunden vor der Ankunftszeit angemeldet werden.

Sie müssen sich online registrieren. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie der Polizei bei der Grenzkontrolle vorlegen müssen.

Reisende werden gebeten, nur die für diese Zwecke erforderlichen Informationen anzugeben. Die Daten werden sicher gespeichert und nach 20 Tagen gelöscht. Zugriff auf diese Daten haben ausschließlich Behörden.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Registrierung benötigen, können Sie +47 33 41 28 70 anrufen.

Anmeldung telefonisch unter +47 33 41 28 70

Einreisequarantäne und Quarantänehotel

Alle Reisenden nach Norwegen müssen an einem geeigneten Ort oder in einem Quarantänehotel unter Quarantäne gestellt werden. Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Personen, die sich ausschließlich in Ländern/Gebieten mit geringen Infektionsraten im EWR/Schengen und im Vereinigten Königreich aufgehalten haben („gelbe“ Länder/Gebiete).

Ankommende Menschen aus Ländern/Gebieten des EWR/Schengen und Großbritannien mit einer hohen Infektionszahl müssen in Quarantänehotels übernachten, dürfen das Quarantänehotel jedoch nach Erhalt eines negativen Testergebnisses, das je nach Anzahl frühestens am 3. oder 7. Tag durchgeführt wurde, verlassen der Infektionen im Land/Gebiet, in dem sie sich aufhielten.

Alle Reisenden aus Nicht-EWR-/Schengen- und britischen Ländern müssen ihre gesamte Quarantänezeit in Quarantänehotels verbringen.

Der Quarantäneort für Mitarbeiter muss vorab genehmigt werden

Arbeitnehmer, die nach Norwegen einreisen dürfen, müssen sehr strenge Quarantänevorschriften einhalten. Die Hauptregel besteht darin, dass diese Gruppe in einem Hotel unter Quarantäne gestellt wird.

Eine Ausnahme bilden Arbeitnehmer und Auftragnehmer, die nach Norwegen kommen und von ihrem Arbeitgeber oder Kunden einen geeigneten Aufenthaltsort erhalten, der vor ihrer Ankunft von der norwegischen Arbeitsinspektion (Arbeidstilsynet) genehmigt wurde. Der Nachweis einer solchen Genehmigung muss bei der Einreise in das Land vorgelegt werden.

Regeln für die Einreise nach Norwegen. Testpflicht

Wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Land oder Gebiet mit Quarantänepflicht aufgehalten haben, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Norwegen einen Coronavirus-Test machen. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger und ab dem 19. April auch für Kinder unter 12 Jahren.

Wer den Test ohne triftigen Grund nicht ablegt, kann das Land freiwillig verlassen oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Reisende müssen bei der Einreise zusätzlich ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorlegen. Der Test muss innerhalb von 24 Stunden vor der Ankunft in Norwegen durchgeführt werden. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger und in Norwegen lebende Ausländer. Für Personen, die in Norwegen ankommen, kann der Test innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Abflugzeit des ersten Teils des Fluges durchgeführt werden.

Das Erfordernis eines negativen Testergebnisses entfällt, wenn die Erlangung eines solchen Zertifikats unmöglich oder unverhältnismäßig aufwändig war.

Liste der offenen Grenzübergänge

Hotline bei Anreise, Tests und Quarantäne:

  • In Norwegen: 815 55 015
  • Aus dem Ausland: +47 21 89 80 42

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