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Das digitale COVID-19-Zertifikat der EU wird zur Realität. Norwegen befindet sich derzeit in der Testphase.

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Das Zertifikat wird in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Einzelne Länder können ab sofort mit der Ausstellung und Nutzung des Zertifikats beginnen. Ab dem 1. Juli 2021 wird das Zertifikat in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar sein. Die Zertifikate werden von den nationalen Behörden kostenlos ausgestellt. Sie sind in digitaler oder Papierform erhältlich, jeweils mit QR-Code.

Das digitale COVID-19-Zertifikat der EU ist ein elektronischer Nachweis dafür, dass eine Person:

– oder gegen COVID-19 geimpft wurden

– oder ein negatives Testergebnis erhalten haben

– oder war an COVID-19 erkrankt

Die digitale Version kann auf Ihrem Mobilgerät gespeichert werden

Für die Ausstellung der Zertifikate sind die nationalen Behörden zuständig. Sie können beispielsweise von Teststellen oder Gesundheitsämtern ausgestellt werden und sind auch über das Patientenportal abrufbar. Die digitale Version kann auf Ihrem Mobilgerät gespeichert werden. Darüber hinaus ist auf Anfrage auch eine Papierversion erhältlich. Beide Versionen enthalten einen QR-Code mit relevanten Informationen sowie eine digitale Signatur, die die Echtheit des Zertifikats bestätigt.

Lesen Sie auch den nächsten Artikel: Wird es in Norwegen Privilegien für Geimpfte geben?

Das Zertifikat soll bei der koordinierten Aufhebung bestehender Beschränkungen helfen

Um die Anerkennung zu erleichtern, haben sich die Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Format für das Zertifikat in elektronischer und Papierversion geeinigt. Das digitale COVID-19-Zertifikat der EU wird in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein. Dies wird bei der koordinierten Aufhebung bestehender Beschränkungen helfen. Bei Reisen des Zertifikatsinhabers soll es grundsätzlich zu keinen Einschränkungen der Freizügigkeit kommen. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Reisebeschränkungen verhängen sollten, es sei denn, diese sind notwendig und im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit verhältnismäßig.

Wie funktioniert ein solches Zertifikat?

Das digitale COVID-19-Zertifikat der EU enthält zum Schutz vor Fälschungen einen QR-Code mit digitaler Signatur. Bei der Prüfung des Zertifikats wird der QR-Code gescannt und die Signatur überprüft. Jede ausstellende Behörde (z. B. Krankenhaus, Testzentrum oder Gesundheitsbehörde) verfügt über einen eigenen digitalen Signaturschlüssel. Jedes Land speichert alle diese Schlüssel in einer sicheren Datenbank.

Sicherheit personenbezogener Daten

Die Europäische Kommission hat ein Netzwerk-Gateway geschaffen, das die Überprüfung von Signaturen auf Zertifikaten in der gesamten EU ermöglicht. Die persönlichen Daten des Zertifikatsinhabers passieren das Netzwerk-Gateway nicht, da eine Überprüfung der digitalen Signatur nicht erforderlich ist. Die Europäische Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten außerdem bei der Entwicklung nationaler Software und Anwendungen zur Ausstellung, Speicherung und Überprüfung von Zertifikaten. Sie unterstützte sie auch beim notwendigen Teststart des Netzwerk-Gateways.

Der Besitz eines Zertifikats ist keine Voraussetzung für die Freizügigkeit

Das digitale COVID-19-Zertifikat der EU soll die Freizügigkeit innerhalb der Union erleichtern. Der Besitz dieses Zertifikats ist keine Voraussetzung für die Freizügigkeit, die eines der Grundrechte in der EU ist. Mit dem digitalen COVID-19-Zertifikat der EU kann auch das Ergebnis eines Tests bestätigt werden, was aufgrund aktueller Einschränkungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit häufig erforderlich ist. Das Zertifikat bietet den EU-Ländern die Möglichkeit, bestehende Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit anzupassen. Die aktuelle Empfehlung zur Koordinierung der Beschränkungen der Freizügigkeit innerhalb der EU wird in der ersten Junihälfte mit Blick auf die Feiertage geändert.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Impfbescheinigungen für alle zugelassenen Impfstoffe zu akzeptieren

Impfbescheinigungen werden allen geimpften Personen ausgestellt, unabhängig davon, welchen COVID-19-Impfstoff sie erhalten haben. Im Hinblick auf die Freizügigkeit sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Impfbescheinigungen für alle in der Union zugelassenen Impfstoffe zu akzeptieren. Darüber hinaus können sie beschließen, auch Reisende innerhalb der EU abzudecken, die mit anderen Impfstoffen geimpft wurden. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie Impfbescheinigungen nach Erhalt der ersten Dosis oder erst nach vollständiger Impfung anerkennen.

Diese Daten verbleiben auf dem Zertifikat und werden bei der Überprüfung nicht gespeichert oder aufbewahrt

Das digitale COVID-19-Zertifikat der EU enthält grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, relevante Informationen zum Impfstoff, Test oder Krankheitsgeschichte sowie eine eindeutige Kennung. Diese Daten verbleiben auf dem Zertifikat und werden nicht gespeichert oder aufbewahrt, wenn das Zertifikat in einem anderen Mitgliedstaat überprüft wird. Die Zertifikate enthalten nur einen begrenzten Satz notwendiger Informationen. Die von Ihnen besuchten Länder können solche Daten nicht speichern. Bei der Inspektion wird lediglich die Echtheit und Gültigkeit des Zertifikats überprüft, indem überprüft wird, wer es ausgestellt und unterzeichnet hat. Für alle gesundheitsbezogenen Daten ist das Land verantwortlich, das das Zertifikat ausgestellt hat.

Merkmale eines solchen Zertifikats:

– digitales Format oder Papier-QR-Code

- kostenlos

– in der Landessprache oder Englisch

– sicher und geschützt

– gültig in allen EU-Ländern

Das Zertifikatssystem tritt am 1. Juli 2021 für 12 Monate in Kraft. Die Zertifikate stellen keine Voraussetzung für die Freizügigkeit dar und werden nicht als Reisedokumente behandelt.

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