All dies, damit auch nicht-digitale Nutzer ein Zertifikat auf Basis von Testergebnissen erhalten können, angekündigt am Freitag Regierung .
Die Pflicht tritt am 1. Februar in Kraft, Gemeinden können einen solchen Ausdruck jedoch auch schon vorher anbieten.
Das Angebot zum Ausdrucken gilt nur für diejenigen, die Tests an kommunalen Teststationen gemacht haben. Die Vorschriften erlauben es der Gemeinde, das Zertifikat auch für diejenigen auszudrucken, die außerhalb ihrer Gemeinde getestet haben.
Die Pflicht beschränkt sich auf ein Corona-Zertifikat auf Basis eines Tests. Dies geschieht, damit die Kommunen nicht mit dem Drucken von Zertifikaten auf der Grundlage von Impfungen und Krankheiten belastet werden.
Die Aufwendungen der Kommunen für das Druckangebot werden durch die üblichen Vergütungsregelungen für den Kommunalsektor abgedeckt.
Quelle: NTB
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