Am Freitag, den 21. Januar, erließ das Ministerium für Erdöl und Energie Vorschriften, um sicherzustellen, dass Wohnungsbaugenossenschaften und Miteigentümer vom Stromleistungssystem erfasst werden. Dezember- und Januarleistungen werden für die meisten Menschen im Februar ausgezahlt.
Die neuen Regelungen gelten für den gemeinsam gemessenen Stromverbrauch von Haushalten in Wohngemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsbau-Aktiengesellschaften und nicht gegliederten Wohngemeinschaften. Sie werden in der Verordnung als Wohnungsunternehmen definiert.
– Ich weiß, dass viele besorgt waren, dass der gemeinsam gemessene Stromverbrauch in Eigentumswohnungen und Eigentumswohnungen nicht abgedeckt würde Leistungssystem für Strom. Ich bin froh, dass wir jetzt ein Stromkostensystem für Großverbraucher wie Elektroheizung und Warmwasser haben. Dadurch sind Wohnungsbaugenossenschaften und Miteigentümer vom Stromzuschusssystem für Haushalte abgedeckt, sagt die Ministerin für Erdöl und Energie Marte Mjøs Persen.
Die Unterstützung soll Haushalten zugute kommen
Die Leistung deckt den kollektiv gemessenen Verbrauch der Haushalte in Wohnungsunternehmen ab. Dies gilt nicht für den Verbrauch von Strom für andere Zwecke im Gebäude, beispielsweise für den Betrieb eines Gewerbes. Die Regelungen übertragen den Wohnungsunternehmen die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Unterstützung tatsächlich den Haushalten zugute kommt.
Die Regelungen errechnen sich im Wesentlichen nach dem Stromleistungsgesetz. Anpassung des Programms an landwirtschaftliche Betriebe Wohnungseigentümer in Wohnungsunternehmen enthalten die Regelungen einige Sonderregelungen für Wohnungsunternehmen mit hohem Energieverbrauch. Auch für Wohnungsunternehmen, die in einem bestimmten Rahmen sonstige Tätigkeiten im Gebäude ausüben:
- Bei einem gemeinsam erfassten Verbrauch, der insgesamt 5000 kWt pro Monat und Wohneinheit übersteigt, sind keine Vorteile zu erwarten. Die Wohnungsbaugenossenschaft muss die Überschreitung dem Verbundunternehmen melden.
- Wohnungsbaugenossenschaften mit einer gemeinsamen Heizungs- oder Lüftungsanlage müssen dem Elektrizitätsnetzunternehmen außerdem melden, wenn mehr als 20 % der beheizten Fläche von anderen Haushalten als der Wohnungsbaugenossenschaft genutzt werden.
- Das Netzwerkunternehmen passt die Höhe der Leistung entsprechend allen Meldungen an.
Hinzu kommt der Stromzuschuss, der auf der Grundlage der Stromzähler in den einzelnen Wohnräumen gewährt bzw. angegeben wird. Es gelten die Vorschriften Stromverbrauch im gleichen Zeitraum wie nach dem Stromleistungsgesetz.
Die Ausweitung des Programms wird voraussichtlich rund 300 Millionen NOK kosten
Parallel zur Änderung der Vorschriften legt die Regierung dem Storting einen Vorschlag zu den Auswirkungen der Aneignung der Ausweitung des Stromvergütungssystems vor. Das Gesetz über Änderungen des Staatshaushalts für 2022 sieht vor, dass die Ausweitung des Programms etwa 300 Mio. NOK kosten wird. Der Stromrabatt gilt von Dezember 2021 bis März 2022.
Quelle: regjeringen
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