Heute ist nur noch die Polizei befugt, Kontrollen durchzuführen Fahren unter dem Einfluss Drogen. Der Zoll nimmt bereits Fahrer fest, die unter Drogeneinfluss stehen. Solange der Zoll jedoch nicht die Möglichkeit hat, selbst eine vorläufige Prüfung durchzuführen, entgehen manche Personen der Prüfung. Nach wie vor stellen solche Fahrer eine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar.

Der Zoll wird die Möglichkeit haben, unter Drogeneinfluss stehende Fahrer zu untersuchen und festzunehmen

Das Ministerium für Verkehr und Kommunikation schlägt daher in Absprache mit dem Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge und dem Finanzministerium vor, den Zollbehörden die Befugnis zu geben, Fahrer von Kraftfahrzeugen bei Zollkontrollen einer Drogenkontrolle zu unterziehen. Im Falle eines positiven Testergebnisses oder wenn der Fahrer versucht, sich der Kontrolle zu entziehen, ist der Zolldienst dem Vorschlag zufolge berechtigt, den Fahrer festzuhalten, bis die Polizei weitere Maßnahmen ergreift.

– Die Präsenz der Zollbehörden an der Grenze und ihre Kontrollkompetenzen zeigen, dass es sinnvoll ist, diese Kompetenz auch zur Stärkung der Kontrolle von Fahrern zu nutzen, die unter Drogeneinfluss fahren. Dadurch werden die gesellschaftlichen Anstrengungen gegen das Fahren unter Drogeneinfluss gestärkt und verbessert und eine präventive Wirkung erzielt. Wir wissen, dass das Fahren unter Drogeneinfluss ein wesentlicher Faktor für schwere Unfälle ist Verkehrsunfälle. „Wir glauben, dass dies die Verkehrssicherheit erhöhen und Verkehrsunfälle durch Fahren unter Drogeneinfluss reduzieren wird“, sagt Verkehrsminister Nygård.