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Illegale Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

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Neun von zehn Nahrungsergänzungsmitteln, die von der norwegischen Lebensmittelsicherheitsbehörde im Rahmen einer landesweiten Kampagne untersucht wurden, waren illegal mit Angaben gekennzeichnet, die den Eindruck erweckten, dass sie Krankheiten beim Menschen verhindern, behandeln oder heilen könnten oder solche Eigenschaften suggerierten.

Im Rahmen des Inspektionsprojekts „Illegale Behauptungen bezüglich norwegischer Nahrungsergänzungsmittel 2020“ untersuchte die norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit 50 auf dem norwegischen Markt verkaufte Nahrungsergänzungsmittel. Die Ergebnisse deuten auf die weit verbreitete Verwendung illegaler gesundheitsbezogener und medizinischer Angaben auf den Etiketten norwegischer Nahrungsergänzungsmittel hin.

Schwerwiegende Verstöße

– Wir haben viele ernste gefunden Verstöße gegen Vorschriften bzgl Beschriftung. Keines der getesteten Produkte erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Es sei besorgniserregend und inakzeptabel, dass Unternehmen sich nicht an Vorschriften halten, die eigentlich Verbraucher schützen sollen, sagt Are Tømmerberg Sletta, Abteilungsleiter bei der norwegischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.

Absichtliche Irreführung

Alle bei der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendeten Aussagen müssen korrekt sein. Sie müssen dokumentierbar sein und dürfen nicht irreführend sein. Dies gilt sowohl für Texte, Bilder, Symbole als auch Informationen, die im Internet oder in anderen Kanälen erscheinen, in denen das Nahrungsergänzungsmittel vermarktet/verkauft wird.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Medikamente

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Medikamente und sollten nicht mit der Behauptung verkauft werden, dass sie Krankheiten lindern, heilen oder verhindern. Untersagt ist auch die Abgabe von Stellungnahmen, die sich auf Empfehlungen bestimmter Ärzte, medizinischer Fachkräfte und dergleichen beziehen.

Bis zu 90 Prozent der vom Projekt abgedeckten Produkte wurden mit medizinischen Angaben verkauft. Der Missbrauch gesundheitsbezogener Angaben lag zwischen 34 und 96 Prozent. Es ist legal, genehmigte gesundheitsbezogene Angaben bei der Kennzeichnung und Vermarktung zu verwenden, solange dies im Einklang mit den Angabenvorschriften erfolgt. Das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit medizinischer Aussage ist verboten.

Bereichsleiter Are Tømmerberg Sletta von der norwegischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (Foto: Norwegisches Büro für Lebensmittelsicherheit).

Zynisches und irreführendes Marketing irreführend

Die norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit kontrollierte die Verwendung medizinischer Angaben und die illegale Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Produktverpackungen, im Marketing auf Websites, in Zeitungen, Wochenmagazinen, Werbemagazinen, im Fernsehen und in sozialen Medien.

– Das Marketing im Internet, im Fernsehen, in sozialen Medien und mehr entwickelt sich ständig weiter und wird immer aggressiver und zynischer. Laut Sletta nutzen Vermarkter oft Menschen aus, die gefährdet sind oder unter gesundheitlichen Problemen leiden.

Die norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit überwachte nur einen kleinen Teil des Marktes für Nahrungsergänzungsmittel. Es besteht jedoch kein Zweifel daran, dass das Ausmaß der irreführenden und illegalen Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln sehr groß ist.

Unehrlichkeit

– Leider gibt es viele unehrliche Spieler auf dem Markt. Der Einsatz illegaler Praktiken kann Unternehmen auf rechtswidrige Weise einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dies erweist sich als sehr unfair gegenüber Unternehmen, die sich an die Vorschriften halten, sagt Sletta.

. Die Branche muss handeln

Die Industrie trägt die Verantwortung sicherzustellen, dass die von ihr verkauften Produkte gesundheitlich unbedenklich sind und dass sie gemäß den Vorschriften gekennzeichnet und verkauft werden. Der Zweck der Verordnungen ist Verbraucherschutz gegen irreführende Angaben und Gewährleistung der Verständlichkeit von Angaben zu Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln. Gleichzeitig muss durch die Schadensregulierung verhindert werden, dass das Marketing die Merkmale schutzbedürftiger Gruppen ausnutzt.

– Das Kompetenzniveau in der Branche ist sehr unterschiedlich und es entsteht der Eindruck, dass relativ viele auf diesem Markt ohne ausreichende Kompetenzen agieren. Es sei beunruhigend und inakzeptabel, dass Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten, sagt Sletta.

Quelle: NTB

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