– Viel Spaß mit Ihrem Hund im Urlaub, aber denken Sie an die Leine – sagt Sandra Borch, Ministerin für Landwirtschaft und Ernährung.

Die Leinenpflicht gilt für alle Hunde. Sie können Ihren Hund nicht frei herumlaufen lassen, auch wenn er sehr gehorsam ist. In der Zeit vom 1. April bis 20. August muss der Hund entweder angeleint oder ordnungsgemäß eingezäunt sein.

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In Gemeinden, in denen viele Tiere auf der Weide weiden, können die Gemeinden einstweilige Verfügungen erlassen, die den Schutz der Weidetiere auch nach dem 20. August gewährleisten. Daher lohnt es sich zu prüfen, welche Regelungen in der Kommune gelten, die Sie besuchen. Informationen finden Sie in den Gemeinden und in Lovdata gemäß den örtlichen Vorschriften.

Benutzen Sie eine Leine, um Ärger zu vermeiden

Hunde, die Haustiere, Rentiere oder Wild jagen, können auch dann Schaden anrichten, wenn sie nicht beißen. Die Jagd selbst kann beim gejagten Tier zu Müdigkeit und Hitzschlag führen. Manche Tiere können von steilen Hängen in Seen oder ins Meer fallen. Und wenn ein Hund Weidetiere jagt, kann sein Nachwuchs entkommen.

Befreiung von der Leinenpflicht

Das Hundegesetz sieht mehrere Ausnahmen von der Leinenpflicht vor. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Vormund des Hundes auch bei einer Leinenbefreiung einer Fürsorgepflicht unterliegt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zu verhindern, dass Ihr Hund Menschen oder Tiere verletzt.

Es ist auch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass auch Sie, die sich um einen Hund kümmern, der nicht Ihr eigener ist, als Besitzer des Hundes gelten. Sie tragen also die gleiche Verantwortung wie der Eigentümer.

– Ich wünsche sowohl den Zweibeinern als auch den Vierbeinern einen schönen Sommer – sagt Borch.

Quelle: regjeringen

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