Planen Sie, in Ihr Land zurückzukehren? Informationen dazu finden Sie hier. Was muss erfüllt sein, um von der Erleichterung zu profitieren?
Rückgabeerleichterung ist die gebräuchliche Bezeichnung für die in Art. 21 Abschnitt 1 Punkt 152 des Einkommensteuergesetzes. Sie ist ab dem 1. Januar 2022 gültig und gilt für Einkünfte, die ab diesem Datum erzielt werden.
. Das Wichtigste
- Die Entlastung gilt für Einkünfte, die ab dem 1. Januar 2022 erzielt werden.
- Es besteht darin Steuerbefreiung des Arbeitseinkommens hauptberuflich, aus mit der Gesellschaft abgeschlossenen Mandatsverträgen und Einkünften aus nichtlandwirtschaftlicher Geschäftstätigkeit.
- Es wird von Personen genutzt, die ihren Wohnsitz nach dem 31. Dezember 2021 nach Polen verlegt haben.
- In der Praxis bedeutet die Inanspruchnahme der Entlastung, dass die davon erfassten Einkünfte nicht in den Betrag des steuerpflichtigen Einkommens einbezogen werden.
Wie benutzt man
In der Praxis bedeutet die Inanspruchnahme der Entlastung, dass die davon erfassten Einkünfte nicht in den Betrag des steuerpflichtigen Einkommens einbezogen werden.
Erleichterung in der Praxis
Sie können den Rabatt nutzen in: Steuererklärung Sie müssen für das Jahr eingereicht werden, in dem Sie Einkünfte erzielt haben, die unter die Steuervergünstigung fallen, bzw. für das Jahr, in dem die Vorauszahlungen (Steuern) berechnet werden.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Erleichterung erfüllen und möchten, dass diese unterjährig beim Einzug der Vorschüsse durch den Zahler (Arbeitgeber, Kunde) fortlaufend in Anspruch genommen wird, geben Sie gegenüber dem Zahler (Arbeitgeber, Kunde) eine schriftliche Erklärung ab, dass Sie die Voraussetzungen für die Erleichterung erfüllen. In der Erklärung müssen Sie außerdem das Jahr des Beginns und Endes der Befreiung durch den Zahler angeben.
Für die Erklärung gibt es keine formelle Vorlage (Sie können diese selbst bearbeiten). Es muss jedoch eine Klausel enthalten, die besagt:
"Mir ist bekannt, dass die Abgabe falscher Angaben strafbar ist".
Mehr dazu erfahren Sie hier.
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Quelle: gov.pl
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