Abteilung für Konsular- und polnische Diaspora Botschaft der Republik Polen in Oslo
Meine Damen und Herren,
Wir informieren Sie freundlich über die Einführung eines neuen Online-Reisepassdienstes für Minderjährige bis 31 Jahre ab dem 12. März. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Republik Polen in Oslo:
https://www.gov.pl/web/norwegia/nowa-usluga-paszportowa-online
Auf der Website gov.pl ist es ab dem 31. März 2023 möglich, Anträge auf ein Reisepassdokument für ein Kind bis zu 12 Jahren einzureichen.
Um den neuen Passdienst nutzen zu können, muss eine Mutter oder ein Vater sowie ein gerichtlich bestellter Erziehungsberechtigter oder Vormund eines Kindes unter 12 Jahren, das einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass benötigt, über eine elektronische Signatur verfügen – qualifiziert, persönlich oder vertrauenswürdige Signatur
Mit dem Online-Service können Sie einen Reisepass für Kinder bis 12 Jahre beantragen, ohne einen Termin beim Konsulat vereinbaren zu müssen. Um ein Dokument für ein Kind im Alter von 5 bis 12 Jahren abzuholen, ist ein persönlicher Besuch des Kindes mit einem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder Vormund beim Konsulat erforderlich (ohne Terminvereinbarung).
Ab dem 31. März 2023 den neuen Service online und ohne den Besuch einer Konsularstelle nutzen zu können. Um mit dem Reisepass Ihres Kindes umgehen zu können, statten Sie sich mit einer qualifizierten, persönlichen oder vertrauenswürdigen elektronischen Signatur aus. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website gov.pl .
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Es ist erwähnenswert, dass der neue Online-Passdienst auf dem gov.pl-Portal nicht die einzige Möglichkeit sein wird, einen Reisepass für ein Kind zu erhalten. Eltern haben weiterhin die Möglichkeit, einen Reisepass auf dem herkömmlichen Weg zu beantragen, d. h. persönlich in einer Passstelle oder per Post.