Diese Regeln gelten, wenn Sie umziehen oder Ihren Urlaub in Norwegen verbringen, ein im Ausland gekauftes Haustier abholen oder mit ihm von einer Auslandsreise zurückkehren.
Befolgen Sie diese Regeln oder verwenden Sie diese Anleitung: : Reisen mit Tieren.
Diese Regeln gelten für Reisen nach Norwegen aus anderen EU-/EFTA-Ländern als Schweden. Wenn Sie mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen aus Schweden reisen, gelten einfachere Regeln.
Das Tier muss mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Erfolgte die Kennzeichnung nach dem 3. Juli 2011, ist lediglich ein Mikrochip erforderlich.
Ihr Haustier muss über einen von der EU zugelassenen Heimtierausweis verfügen.
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Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss von einem Tierarzt durchgeführt werden, das Tier muss jedoch mindestens zwölf Wochen alt sein. Die erste Tollwutimpfung ist erst 21 Tage nach der Impfung gültig. Bei einer erneuten Impfung des Tieres beginnt die Gültigkeitsdauer der Impfung mit dem Tag der Impfung, sofern die Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung zum Zeitpunkt der Verabreichung des neuen Impfstoffs noch nicht abgelaufen ist.
Aufgrund der Altersvoraussetzung für die Tollwutimpfung ist es wichtig, dass Ihr Haustier mindestens drei Monate alt ist.
Alle Hunde, die nach Norwegen reisen, müssen gegen den Zwergbandwurm (Entwurmung) behandelt werden, dabei handelt es sich um eine antiparasitäre Behandlung. Diese Anforderung gilt nicht für Katzen, Frettchen und ankommende Hunde. direkt aus Finnland, Malta oder Irland.
Die Behandlung gegen den Zwergbandwurm muss mindestens 24 und maximal 120 Stunden vor der Ankunft in Norwegen von einem Tierarzt durchgeführt werden. Eine Alternative besteht darin, Ihren Hund an zwei verschiedenen Terminen im Abstand von bis zu 28 Tagen zu behandeln. Der Hund wird dann mindestens alle 28 Tage behandelt. Wenn Sie den Behandlungsplan beenden möchten, muss Ihr Hund innerhalb von 28 Tagen nach der vorherigen Behandlung in Norwegen einer letzten Behandlung unterzogen werden. Alle Behandlungen müssen von einem Tierarzt durchgeführt werden. Diese Option kann für Vielreisende von Vorteil sein.
Bei der Einfuhr von Tieren aus EU-/EWR-Ländern müssen die Tiere und die erforderlichen Dokumente dem Zoll ohne Aufforderung zur Kontrolle vorgelegt werden. Gehen oder fahren Sie durch die rote Zone bis zum Zollkontrollpunkt.
Verbotene Rassen in Norwegen
Bitte beachten Sie, dass für die Einfuhr von in Norwegen verbotenen Hunderassen ein gesondertes Verbot gilt.
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Wenn Sie mit mehr als fünf Tieren reisen oder Tiere zum Verkauf anbieten, benötigen Sie Informationen zur gewerblichen Einfuhr.
Wenn Sie beabsichtigen, mehr als fünf Tiere aus der EU/dem EWR zu importieren, um am Wettbewerb teilzunehmen, und über entsprechende Unterlagen verfügen, müssen Sie die Anforderungen für die Einfuhr von mehr als fünf Tieren für Ausstellungen oder andere Veranstaltungen erfüllen.
Quelle: Norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Foto: pixabay