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Die norwegische Datenschutzbehörde verhängte gegen Meta eine Zwangsstrafe

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Social-Networking-Sites sind Online-Plattformen, die es Benutzern ermöglichen, Profile zu erstellen, Inhalte zu teilen, sich virtuell mit anderen zu vernetzen und zu interagieren. Websites wie Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn und viele andere erfreuen sich auf der ganzen Welt großer Beliebtheit und stellen einen wichtigen Teil des Online-Lebens vieler Menschen dar. Aufgrund der Betriebseigenschaften dieser Plattformen ergeben sich jedoch gewisse Probleme hinsichtlich der Verwendung von Daten, personalisierter Werbung und Verhaltens-Targeting.

Personalisierte Werbung

Während personalisierte Werbung für Werbetreibende und Nutzer von Vorteil sein kann, wirft sie auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auf. Es besteht das Risiko, dass sich Nutzer unwohl fühlen, wenn Werbung ihr persönliches Verhalten und ihre Vorlieben genau widerspiegelt. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass diese Daten von Dritten missbraucht oder zur Manipulation oder Desinformation genutzt werden.

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Als Reaktion auf Bedenken hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten haben viele Länder Vorschriften und Gesetze erlassen. Sie betreffen den Schutz der Privatsphäre, beispielsweise die DSGVO in der Europäischen Union oder andere ähnliche Vorschriften in anderen Teilen der Welt. Diese Vorschriften zielen darauf ab, den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben und Plattformen zu zwingen, strengere Datenschutzstandards einzuhalten.

Wie wir auf der Website der norwegischen Datenschutzbehörde lesen, hat diese gegen Meta eine Zwangsstrafe verhängt, die am 14. August in Kraft treten wird. Hintergrund ist, dass Meta sich nicht an das Verbot der norwegischen Datenschutzbehörde für verhaltensbasiertes Marketing auf Facebook und Instagram hält. Meta beantragte jedoch beim Bezirksgericht Oslo eine einstweilige Verfügung gegen das Verbot.

Am 14. Juli erklärte die norwegische Datenschutzbehörde das Verhaltensmarketing von Meta auf Facebook und Instagram für illegal, da es eine sehr aufdringliche Benutzerüberwachung beinhaltet. Verhaltensmarketing in Norwegen muss daher auf Eis gelegt werden, bis Meta einen legalen Weg findet, solches Marketing durchzuführen.

Eine obligatorische Geldstrafe von einer Million NOK pro Tag

Meta sagt, das Unternehmen werde prüfen, wie es die gesetzlichen Bestimmungen in Zukunft einhalten könne. Wir sehen jedoch, dass die illegalen Aktivitäten immer noch nicht gestoppt wurden. Daher glauben wir, dass das Verbot nicht respektiert wurde. Norwegische Datenschutzbehörde Daher beschloss sie am 7. August, obligatorische Geldstrafen in Höhe von einer Million NOK pro Tag zu verhängen. Die Zwangsstrafe tritt am 14. August in Kraft.

Das Meta fordert Sie auf, die Implementierung zu stoppen

Meta reichte jedoch einen Antrag beim Bezirksgericht in Oslo ein und beantragte, die Umsetzung des Verbots von Verhaltensmarketing auf Facebook und Instagram ab dem 14. Juli auszusetzen.

– Die norwegische Datenschutzbehörde ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht erfüllt sind. Das Meta kann und sollte unserer Entscheidung folgen. Die Datenschutzrechte norwegischer Facebook- und Instagram-Nutzer würden jeden Tag verletzt, wenn sich Meta nicht anpasse, sagt der Leiter der internationalen Sektion, Tobias Judin.

Technologien und Vorschriften entwickeln sich weiter

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass soziale Netzwerke Benutzerdaten für personalisierte Werbung und Verhaltens-Targeting verwenden. Dieser Ansatz bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und die Kontrolle über personenbezogene Daten mit sich. Da sich Technologie und Vorschriften weiterentwickeln, können Sie davon ausgehen, dass sich dieses Thema weiterentwickeln und eine Quelle öffentlicher Debatten und Diskussionen sein wird.

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Quelle: Norwegische Datenschutzbehörde

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