Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören: im Gesetz über die öffentliche Gesundheit, im Gesetz zur Infektionskontrolle, im Arzneimittelgesetz, im Gesetz über spezialisierte Gesundheitsdienste und im Gesetz über Gesundheits- und Pflegedienste. Die von den Gesetzesänderungen direkt betroffenen Behörden sind das Gesundheitsdirektorat, das Institut für öffentliche Gesundheit und die norwegische Arzneimittelbehörde.

Ziel der Neuorganisation ist unter anderem eine transparentere Rollenverteilung und Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen Behörden. Beispielsweise soll die Gesundheitsdirektion lediglich eine „Energieagentur“ sein, während das FHI (Norwegisches Institut für öffentliche Gesundheit) ausschließlich eine „Wissensagentur“ sein soll.

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Die heutige Gesundheitsverwaltung basiert auf einer dreifachen Rollenverteilung zwischen Regierungsaufgaben, Überwachungsaktivitäten und Wissensproduktion. Ziel der Änderungen ist es, diese Dreiteilung klarer und einheitlicher zu gestalten

Das Ministerium schlägt außerdem vor, die Zuständigkeiten für die Prüfung von Beschwerden über Entscheidungen nach dem Gesetz über Patienten- und Nutzerrechte von der Kommission für Beschwerden über medizinische Behandlungen zu übertragen. granic an die Beschwerdestelle des Nationalen Gesundheitsdienstes (Helseklage). Der Vorschlag betrifft die Entscheidung, medizinische Kosten im Ausland zu übernehmen, wenn: In Norwegen Es gibt kein solches Angebot oder es ist nachgewiesen, dass die Gesundheitsversorgung im Ausland effektiver ist.

Gesetzesänderungen sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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Quelle: regjeringen

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