Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die NAV aufgrund der Bestimmungen über ununterbrochene Zeiträume keine Frist für die Einreichung von Anträgen auf Elterngeld festlegen könne. Die NAV könne die Gewährung des Elterngeldes daher nicht verweigern, wenn die Eltern ihren Antrag nach Ablauf der Frist gestellt hätten. NAV wird die Konsequenzen dieser Gerichtsentscheidung prüfen.
Dabei handelte es sich vor allem um Väter, die erst am letzten Tag der Inanspruchnahme einen Antrag auf Vaterschaftsgeld bzw. auf Übertragung des Vaterschaftsgeldes gestellt hatten. Elterngeld von der Mutter. In den Medien heißt es „Die Vaterschaftsquotenfalle".
Am 14. Dezember 2023 befasste sich der Oberste Gerichtshof mit dem Fall bezüglich des Verlusts des Elterngeldes durch den Vater, da die NAV feststellte, dass der Antrag fristgerecht eingereicht werden muss. Das Urteil wurde am 22. Dezember verkündet.
Der Fall ging an den Obersten Gerichtshof, nachdem der Kläger im Februar dieses Jahres vor dem Berufungsgericht verloren hatte. Nun muss die NAV prüfen, welche Konsequenzen ein Urteil in ähnlichen Fällen haben kann.
– Wir müssen nun abschätzen, wie das Urteil umgesetzt werden soll und welche Gruppen wir möglicherweise genauer unter die Lupe nehmen müssen. Wir werden auf unsere Website mit weiteren Informationen zurückkehren wen es betrifft Problem und wie es sich verhalten sollte, sagt Performance-Direktorin Eve Vangsnes Bergli.
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Hintergrund der NAV-Praxis
Im Dezember 2012 legte das Ministerium für Kinder, Gleichstellung und soziale Eingliederung einen Vorschlag zur Änderung der Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zum Elterngeld zur Konsultation vor. In der Konsultationsnotiz wurde unter anderem Folgendes vorgeschlagen: Ermöglichung des freien Zugangs zur Stundung und Staffelung des Elterngeldes.
Die Direktion für Arbeit und Soziales (NAV) erklärte in ihrer Antwort auf die Konsultation, dass die Änderung eine erhebliche Vereinfachung des Systems sowohl für die Nutzer als auch für die NAV darstellen würde. Der Vorschlag wurde jedoch zurückgezogen. Die NAV-Auslegung der Vorschriften wurde vom Ministerium für Kinder und Familie und der norwegischen Sozialversicherungsagentur bestätigt.
Gesetzesänderung ab 1. Oktober 2021
Der Vorschlag, ein kostenloses Recht auf Aufschub einzuführen, wurde im Antrag 127 L (2021-2022) erneut vorgeschlagen und vorgebracht. Durch die Gesetzesänderung haben sich die Regelungen für Frauen, die ab dem 1. Oktober 2021 entbunden haben, geändert.
Die Regelungen wurden geändert, um Eltern noch mehr Flexibilität bei der Aufschiebung des Elterngeldes zu geben und den Verlust von Elterngeldtagen bei Antragstellung der Eltern zu vermeiden zu spät oder sie hatten keinen guten Grund, den Termin zu verschieben.
NAV reagierte positiv auf die vorgeschlagene Änderung der Vorschriften und die Erfahrung zeigt, dass die Änderung die beabsichtigte Wirkung hatte.
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Quelle: NAV
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