Wataha.no
Bericht senden Radio TV Ihr Konto

Der EU-Rat hat die Verordnung zu Instant Payments verabschiedet

Dodaj do ulubionych
4.5/5 - (2 Stimmen)
4.5/5 - (2 Stimmen)

Der Rat hat eine Verordnung über Sofortzahlungen angenommen. Dadurch erhalten Verbraucher und Unternehmen in der EU und im EWR uneingeschränkten Zugang zu solchen Euro-Zahlungen.

Verordnung zu Instant Payments

Die neuen Regeln werden die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors erhöhen, indem sie dazu beitragen, die übermäßige Abhängigkeit von Institutionen und Institutionen zu verringern Infrastruktur Finanzmittel aus Drittstaaten. Größere Cashflow-Möglichkeiten kommen Bürgern und Unternehmen zugute und fördern innovative Mehrwertdienste.

Durch die Verordnung zu Instant Payments können Sie Geld in 10 Sekunden – auch außerhalb der Banköffnungszeiten – nicht nur im Inland, sondern auch in ein anderes Land überweisen. Mitgliedstaat EU. Es berücksichtigt die Besonderheiten externer Einheiten Eurozone.

Lesen Sie auch: Profitieren Sie von vielen Rabatten mit der mObywatel-Anwendung

Die Regelungen treten nach einer Übergangsfrist in Kraft

Zahlungsdienstleister (z. B. Banken), die Standard-Euro-Überweisungsdienste anbieten, werden verpflichtet Bieten Sie einen Service zum Ausführen und Empfangen von Zahlungen an Sofortkredite in Euro. Für diesen Service können keine Gebühren erhoben werden höhere Gebühr als bei Standard-Euro-Überweisungen.

Die neuen Regelungen treten nach einer Übergangsfrist von weniger als ... in Kraft. die Eurozone, und länger in Ländern außerhalb der Zone, die mehr Zeit zur Anpassung benötigen.

Die Verordnung sieht entsprechende Garantien vor

Die Verordnung gewährt Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten Zugang zu Zahlungssystemen – sie tut dies Zweck der Änderungen in der Richtlinie über die Wirksamkeit von Vergleichen. Daher müssen diese Unternehmen nach Ablauf der Übergangsfrist eine Dienstleistung anbieten, die in der Ausführung und Entgegennahme von sofortigen Überweisungsaufträgen besteht. Die Verordnung sieht geeignete Garantien vor, um sicherzustellen, dass der diesen Institutionen gewährte Zugang nicht zu zusätzlichen Risiken führt Bedrohungen für das System.

Die neuen Regelungen verpflichten Instant-Payment-Anbieter dazu, zu prüfen, ob die IBAN-Nummer mit dem Namen des Empfängers übereinstimmt, um den Zahler vor der Transaktion über etwaige Fehler oder Betrug zu informieren. Diese Anforderung gilt auch für reguläre Überweisungen.

Liken Sie uns auf Facebook und teilen Sie unseren Beitrag mit anderen

Quelle: Rat der EU, Foto: EU/Informelles Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister

Lesen Sie auch: Premierminister der Republik Polen: – Polen und Norwegen sind gute Partner

Pogoda

Loader-Bild
Oslo, NO
2:02 Uhr, Mai 9, 2024
Temperatursymbol 13° C
leichter Regen
Luftfeuchtigkeit: 63%
Druck: 1016 mb
Wind: 8 mph
Windböe: 16 mph
Wolken: 100%
Sichtweite: 0 km
Sonnenaufgang: 4: 53 Uhr
Sonnenuntergang: 9-33pm

Kurs Walut

Polnischer Zloty

1 PLN

=

NOK

0,375

Norwegische Krone

SEK

0,384

Schwedische Krone

EUR

4,310

Euro

USD

3,932

US-Dollar

Ausgewählte Artikel

Neueste Artikel

Das extreme Wetter „Hans“ erhöhte das Risiko von Cyanobakterienblüten in Mjøsa

Extremes Wetter „Hans“ hat das Risiko von Cyanobakterienblüten in Mjøsa erhöht. Ein neuer Bericht zeigt, dass „Hans“ dafür gesorgt hat, dass eine Menge Abwasser und Düngemittel in Norwegens größten See flossen. Nach Angaben des Regisseurs…


Norwegische Medienbehörde: Die Verbreitung falscher Informationen beeinträchtigt das Vertrauen in Behörden und Medien

Norwegische Medienbehörde: Die Verbreitung falscher Informationen beeinträchtigt das Vertrauen in Behörden und Medien Laut einer neuen Umfrage der norwegischen Medienbehörde befürchten acht von zehn Norwegern, dass…


Unternehmensbefragung 2024: Weniger Optimismus – anhaltender Arbeitskräftemangel

Unternehmensumfrage 2024: Weniger Optimismus – anhaltender Arbeitskräftemangel Eine Umfrage der NAV zeigt, dass Arbeitgeber hinsichtlich der Zukunftsaussichten weniger optimistisch sind. Reduziert…


Besuchen Sie unsere Social-Networking-Sites