Der Finanzminister kündigte eine genauere Prüfung der Steuerpflicht für den Verkauf überschüssiger Energie aus Privathaushalten an, um im Staatshaushalt für 2025 Sonderregelungen vorzulegen. In der Zwischenzeit verzichtet das Finanzamt für das Jahr 2023 und frühere Jahre auf die Besteuerung von Einkünften aus dem Verkauf überschüssiger Energie aus Photovoltaikanlagen in Eigenheimen.
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Strom aus Solarzellen in Privathaushalten wird nicht besteuert
Einkünfte aus dem Verkauf von selbst produziertem Solarstrom in Eigenheimen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings erschweren viele unterschiedliche vertragliche Regelungen für Hausbesitzer die korrekte Berechnung und Meldung in Ihrer Steuererklärung.
– Das finde ich gut Eigentümer von Privathäusern Sie können ihre Stromrechnungen beispielsweise durch die Installation von Solarzellen senken. Es ist gut, dass sie diese Energie dann, wenn es einen Überschuss gibt, ins Netz einspeisen. Wir halten es für wichtig, dass die Steuervorschriften nicht mehr Anforderungen als nötig stellen, wenn Haushalte überschüssige Energie verkaufen. Deshalb schauen wir uns die Steuervorschriften genauer an. Im Jahr 2023 und früher wird das norwegische Finanzamt nun keine Einkünfte aus Solarzellen in Privathäusern besteuern, sagt Finanzminister Trygve Slagsvold Vedum.
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Die Existenz einer Umsatzsteuer auf überschüssigen Strom war kaum bekannt
Für private Hauseigentümer Einkünfte aus Selbstverkäufen Stromerzeugung sind nach den geltenden Vorschriften als Kapitalerträge zu versteuern. Das bedeutet, dass der Hausbesitzer seine eigenen Vertragsbedingungen, Installationsvereinbarungen, Stromverträge und mehr beurteilen muss. All dies ist erforderlich, um die richtigen Informationen zu finden, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu berechnen und in Ihre Steuererklärung aufzunehmen.
Allerdings war bis 2023 kaum bekannt, dass es eine Steuer auf den Verkauf von überschüssigem Strom aus privaten Solaranlagen gibt.
Die steuerliche Verpflichtung, überschüssigen Strom aus Privathaushalten zu verkaufen, soll genauer geprüft werden. Der Finanzminister kündigte an, dass die Regierung im Staatshaushalt 2025 diesbezüglich eigene Regelungen vorlegen wolle.
Das norwegische Finanzamt leitete seine Stellungnahme auch an den Finanzminister weiter. Das Finanzministerium hat keine Einwände dagegen, dass das norwegische Finanzamt diese Einkünfte für das Jahr 2023 und möglicherweise frühere Jahre nicht besteuert.
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Quelle: regjeringen, Foto: Marcin Krawczyk
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