Der norwegische Kennel Club ermutigt Hundebesitzer, verantwortungsbewusst zu handeln und die Leinenpflicht einzuhalten.
Ab dem 1. April tritt das bundesweite Leinenverbot in Kraft
Die Vorschriften sehen vor, dass der Hund physisch an der Leine oder sicher eingezäunt sein muss. Es reicht nicht aus, dass der Hund unter Kontrolle und in Begleitung seines Besitzers ist. Normalerweise gilt die bundesweite Leinenpflicht bis einschließlich 20. August und gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Größe oder Verwendungszweck.
Die Leine wurde eingeführt, um das Wohlergehen von Wildtieren und deren Nachkommen zu schützen. Von April bis August ist die Tierwelt besonders gefährdet, daher müssen Hunde in dieser Zeit an der Leine geführt oder sicher eingezäunt werden.
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Ein Hund muss ein Hund sein
Das natürliche Verhalten des Hundes besteht darin, frei zu laufen. Das Tierschutzgesetz besagt eindeutig, dass es in der Verantwortung des Hundehalters liegt, dafür zu sorgen, dass der Hund die Möglichkeit hat, sich natürlich zu verhalten, und dass die Gesellschaft dem Besitzer dies ermöglichen muss.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Behörde einzureichen
Viele Kommunen haben die Leinenpflicht verlängert. Dies wird meist mit der verlängerten Weidesaison begründet Nutztiere. Es gibt aber auch Kommunen, die zu Unrecht erweiterte Beschränkungen einführen. Das verstößt gegen das Hundegesetz. Hundebesitzer, die in solchen Gemeinden leben, sollten dieses Problem bei ihren Kommunalpolitikern ansprechen, es besteht auch die Möglichkeit, bei den Landesbehörden eine Beschwerde wegen ungerechtfertigter Leinenpflicht einzureichen.