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Polnische Diaspora in Norwegen und Führerschein – kann man ihn in Polen erwerben?

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Die polnische Diaspora in Norwegen und der Führerschein sind ein Thema, das einer umfassenderen Erklärung bedarf. Es ist wichtig zu wissen, dass es bestimmte Formalitäten gibt, deren Erledigung uns dazu berechtigt, das Dokument in Polen abzuholen. Wie es geht? Kann jeder im Ausland lebende Pole in Polen einen Führerschein erhalten? Wir erklären diese Probleme.

Polnische Diaspora in Norwegen und Führerschein – wann ist das möglich?

Im Ausland lebende Polen haben das Recht, in ihrem Heimatland einen Führerschein zu erwerben. Das Gesetz über Fahrzeugführer legt klar fest, wer berechtigt ist, dieses Dokument im Hoheitsgebiet der Republik Polen abzuholen. Das ist es, was Art. 11 Punkte 1)-7). Zu den Grundvoraussetzungen, die für jeden Fahrerkandidaten gelten, gehören:

  • Erreichen des Mindestalters für eine bestimmte Kategorie,
  • Einholen eines ärztlichen Attests, das das Fehlen gesundheitlicher Kontraindikationen für das Führen eines Fahrzeugs bestätigt,
  • Einholen eines psychologischen Gutachtens, das das Fehlen von Kontraindikationen bestätigt (gilt nicht für die Kategorien: AM, A1, A2, A, B1, B, B+E oder T),
  • Absolvierung der für den Erwerb des Führerscheins erforderlichen Ausbildung,
  • das Staatsexamen bestehen.

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Domizil

Aus Sicht der norwegisch-polnischen Gemeinschaft sind die wichtigsten Fragen in Punkt 5) des oben genannten Gesetzes enthalten. Es redet über:

„5) über die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Unwahrheit oder des Verschweigens einer Aussage informiert werden
wahrheitsgemäß erklärt, dass sich sein Wohnsitz im Hoheitsgebiet befindet
der Republik Polen, sofern:
a) Aufenthalte auf dem Gebiet der Republik Polen für mindestens
185 Tage in jedem Kalenderjahr:
– aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Bindungen oder
– mit der Absicht, sich allein aufgrund ihrer Bindung dauerhaft aufzuhalten
persönlich, oder
b) sich regelmäßig im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält, weil:
Ihrer persönlichen Bindungen und gleichzeitig Ihrer Bindungen willen
berufliche Aufenthalte nacheinander in mindestens zwei Ländern
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bzw
c) sich irregulär im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält, weil:
auf seinen persönlichen Bindungen, weil er sich in einem anderen Land befindet
Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe
Dauer, bzw
d) sich aufgrund dort getroffener Entscheidungen im Hoheitsgebiet eines anderen Staates aufhält
Land, um zu studieren oder eine Schule zu besuchen.“

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Die oben genannte Bestimmung ist im Hinblick auf die Möglichkeit des Führerscheinentzugs in Polen von zentraler Bedeutung. Um besser zu veranschaulichen, wie die oben genannten Bestimmungen auf die Realität anwendbar sind, ist es am besten, sie in Bezug auf konkrete Fälle zu diskutieren. Den Fahrerkandidaten nannten wir „Jan Kowalski“.

Jan Kowalski arbeitet seit einem Jahr in Norwegen, in einem Monat wird er jedoch zu seiner Familie nach Polen zurückkehren

In einem solchen Fall kann Jan Kowalski in Polen seinen Führerschein entziehen. Erfüllt die in Punkt c) genannten Anforderungen – arbeitet im Ausland und besucht unregelmäßig die Republik Polen, wo er Familie hat. Außerdem unterzeichnete er einen befristeten Vertrag. Es entspricht somit der Definition einer „Aufgabe von festgelegter Dauer“. Auch wenn er sich gemäß Buchstabe a) nicht 185 Tage im Jahr im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.

Jan Kowalski studiert im Ausland

In einem solchen Fall hat Jan Kowalski auch das Recht, seinen Führerschein in Polen entziehen zu lassen. Erfüllt die in Punkt d) genannten Anforderungen. Auch wenn er sich gemäß Buchstabe a) nicht 185 Tage im Jahr im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.

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Jan Kowalski arbeitet auf unbestimmte Zeit im Ausland und ist jedes Wochenende zu Hause

Wenn John Kowalski seine Familie in Polen hat (z. B. Frau und Kinder), auf unbestimmte Zeit im Ausland arbeitet, aber regelmäßig in die Republik Polen kommt, kann er seinen Führerschein in seinem Heimatland entziehen. Es erfüllt die unter Punkt b) genannten Kriterien. Auch wenn er sich gemäß Buchstabe a) nicht 185 Tage im Jahr im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.

Jan Kowalski beschloss, mit seiner Familie endgültig in ein anderes Land zu ziehen

In diesem Fall kippen er wird ihm in Polen den Führerschein entziehen, weil:

  • sich nicht 185 Tage im Jahr im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält – Punkt a),
  • sich nicht regelmäßig in Polen aufhält und keine Familie in seinem Heimatland hat – Punkt b),
  • sich nicht irregulär in der Republik Polen aufhält, keine Familie in seinem Heimatland hat und keine berufliche Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum ausübt – Punkt c),
  • studiert oder lernt nicht im Ausland in Polen – Punkt d).

Kinder von Jan Kowalski leben in Norwegen

Wichtig ist, dass auch Jan Kowalskis Kinder, die in Norwegen geboren wurden und dort leben, in Polen keinen Führerschein erhalten können. Sie erfüllen nicht die unter Punkt genannte Grundanforderung 5), aus der eindeutig hervorgeht, dass die Person, die die Ausstellung eines solchen Dokuments beantragt muss seinen Wohnsitz in der Republik Polen haben. Wohnort ist definiert als ein Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht aufhält, dauerhaft dort zu bleiben (Artikel 25 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

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Daher können die Kinder von Jan Kowalski ihren Führerschein in Polen nicht entziehen, da sie in Norwegen studieren und arbeiten und es keine Beweise gibt, die die Absicht, sich dauerhaft in Polen aufzuhalten, bestätigen würden. Sofern sie sich nicht 185 Tage im Jahr in der Republik Polen aufhalten, steht dem nichts im Wege.

Polnische Diaspora in Norwegen und Führerschein

Alle oben genannten Ausnahmen gelten für Personen, die in einem mit der Europäischen Union assoziierten Land arbeiten. Die polnische Diaspora in Norwegen und der Führerschein sind ein ganz anderes Thema, schließlich gehört Norwegen dieser Organisation nicht an. Es ist nur Mitglied des EWR, das Gesetz bezieht sich jedoch eindeutig auf „Mitgliedstaaten der Europäischen Union“. Unter solchen Umständen arbeitet Jan Kowalski in Norwegen er kann seinen Führerschein in Polen nicht entziehen, wenn er sich nicht ununterbrochen 185 Tage im Jahr in diesem Land aufgehalten hat. Daher kann er nicht von den in Punkt 1 vorgesehenen Ausnahmen profitieren. schlagen).

Juristisches Paradoxon

Die polnische Diaspora in Norwegen und der Führerschein sind eine Art rechtliches Paradoxon. Der Zusammenhang zwischen der Staatsbürgerschaft und der Beantragung eines Führerscheins wird im Gesetz nicht erwähnt. Daraus folgt eindeutig:

  • ein Ausländer, der sich 185 Tage im Jahr in der Republik Polen aufhält kann Ihnen der Führerschein entzogen werden,
  • Ein Pole, der sich 185 Tage im Jahr nicht in der Republik Polen aufhält er kann seinen Führerschein nicht entziehen.

Ein ähnliches Verhältnis gilt auch für alle anderen in Art. 11 genannten Punkte. XNUMX des Gesetzes über Fahrzeugführer.

Wann erhalten Sie Ihren Führerschein?

Das Gesetz über Fahrzeugführer sieht auch Situationen vor, in denen ein Führerschein in Polen nicht entzogen werden kann. Das ist es, was Art. 12 dieses Rechtsakts, und dieser Punkt ist für die polnische Gemeinschaft in Norwegen von besonderer Bedeutung. 1 Abschnitt 7), in dem es heißt:

„7) der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum – das Verfahren zum Umtausch eines Führerscheins eingeleitet hat Führerschein für einen nationalen Führerschein oder das Verfahren zur Ausstellung eines Duplikats eines polnischen nationalen Führerscheins“ .

Inhalte ansehen das gesamte Fahrzeugführergesetz >>>

Polnische Diaspora in Norwegen und Führerschein

Die polnische Diaspora in Norwegen und der Führerschein sind ein Thema, das polnischen Wirtschaftsemigranten nicht ausreichend erklärt wird. Es stellt sich heraus, dass die Entscheidung, aus beruflichen Gründen zu reisen, rechtliche Konsequenzen haben kann – sie kann beispielsweise dazu führen, dass die Möglichkeit, in Polen einen Führerschein zu erhalten, entzogen wird. Das Paradoxe besteht darin, dass dieses Recht beispielsweise einem Ausländer zusteht, der auf dem Territorium der Republik Polen lebt und sich 185 Tage im Jahr in unserem Heimatland aufhält.

Sehen Sie sich die Sendung an auf unserer Fanpage – ein Führerschein aus Polen ist nicht gültig >>>

 

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