Die Meldung eines Arbeitsunfalls liegt in der Verantwortung jedes Arbeitgebers. Seine Aufgabe besteht darin, das entsprechende Formular an die Arbeitsinspektion zu senden und es so schnell wie möglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Eine ähnliche Verpflichtung besteht, wenn am Arbeitsplatz eine ernsthafte Bedrohung beobachtet wird.
Einen Arbeitsunfall melden
Es lohnt sich jedoch, sich daran zu erinnern Unfallmeldung Erst wenn der Arbeitnehmer einen schweren Gesundheitsschaden erleidet, ist der Arbeitgeber verpflichtet. Allerdings gibt es keine gesetzliche Definition, die in der Praxis erklären würde, was eine „schwerwiegende Gesundheitsschädigung“ ist. Arbeidstilsynet berichtet jedoch darüber einen Arbeitsunfall melden sollte auftreten, wenn:
- der Mitarbeiter erlitt Kopfverletzungen – insbesondere als er das Bewusstsein verlor,
- wenn der Arbeitnehmer Verletzungen am Bewegungsapparat erlitten hat,
- wenn der Arbeitnehmer einen inneren Schaden erlitten hat,
- der Arbeitnehmer einen Teil seines Körpers verloren hat,
- Vergiftung mit giftigen Substanzen,
- Bewusstlosigkeit, z. B. durch Einatmen giftiger Dämpfe,
- Verletzungen durch Verbrennungen, Erfrierungen oder Lebensmittelvergiftungen erleiden,
- Hautverbrennungen dritten Grades oder lokale Hautverbrennungen zweiten Grades,
- Hautläsionen von mehr als 5 % am gesamten Körper,
- der Arbeitnehmer ist unterkühlt (hypothermisch),
- Verletzungen, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern.
Arbeidstilsynet weist darauf hin, dass die obige Liste nicht vollständig ist. Es kann als Ausgangspunkt für die Beurteilung dienen, ob einen Arbeitsunfall melden sollte gemacht werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrauensmann des Unternehmens oder an die Arbeitsaufsichtsbehörde.
Wenn Verletzungen schwerwiegender sind als erwartet
Es kann vorkommen, dass die durch einen Unfall erlittenen Verletzungen schwerwiegender sind als zunächst erwartet. In diesem Fall einen Arbeitsunfall melden sollte so bald wie möglich erfolgen – sofern dies noch nicht geschehen ist. Gleiches gilt für Umstände, bei denen der Geschädigte innerhalb eines Jahres nach der Meldung verstorben ist.
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Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
Die Meldung an die Arbeitsaufsichtsbehörde und die Polizei ist nicht die einzige Verpflichtung des Arbeitgebers. Er ist außerdem verpflichtet, Aufzeichnungen über Unfälle und Berufskrankheiten zu führen. Er sollte sich außerdem mit dem Formular 13-07.05 an NAV melden. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Bereitstellung von Berufsversicherungen für alle Mitarbeiter.
Arbeidstilsynet-Hotline zur Meldung eines Unfalls
+47 73 19 97 00 Durchwahlnummer 3
Nützliche Links:
- Formular zur Meldung von Arbeitsunfällen [WORD] >>>
- Formular zur Meldung von Arbeitsunfällen [PDF] >>>
- Rechtsgrundlage [Arbeitsgesetzbuch] >>>
- Regelung, die dem Arbeitgeber eine Verpflichtung auferlegt >>>
Wenn Sie Hilfe von einem bestimmten Unternehmen benötigen, falls Sie aufgrund eines Unfalls Probleme haben. Kontaktieren Sie einen Spezialisten.
Kontakt:
MMG-Beratung
(+47) 96653124
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