Wir möchten Sie daran erinnern, dass am Sonntag Wahlen zum Sejm und zum Senat der Republik Polen stattfinden. Dies sind sehr wichtige Wahlen für alle Polen. Auch wir, die norwegisch-polnische Gemeinschaft, können daran teilnehmen. Wir denken und denken an das Hier, Jetzt und Morgen, an unsere, aber auch an unsere Kinder, Familien und engen Freunde. Jede Stimme zählt und jedes Schicksal hat große Bedeutung für die Zukunft Polens. Die norwegisch-polnische Gemeinschaft kann wählen – Voraussetzung war, sich bis zum 10. Oktober in eine spezielle Wählerliste einzutragen. Du hast es geschafft? Toll, gehen Sie am Sonntag zur Wahl. Nachfolgend veröffentlichen wir eine Liste der Wahlkreise.
Wahlen zum Sejm und zum Senat der Republik Polen – wo können wir wählen?
- Abstimmungskreis Nr. 162, Sitz der Bezirkswahlkommission:
Oslo, Botschaft der Republik Polen, Olav Kyrres plass 1, 0244 Oslo; - Wahlbezirk Nr. 163, Sitz der Bezirkswahlkommission:
Oslo, Botschaft der Republik Polen – Konsularabteilung, Drammensveien 171, 0277 Oslo; - Wahlbezirk Nr. 164, Sitz der Bezirkswahlkommission:
Oslo, Botschaft der Republik Polen – Willa Uranienborg, Uranienborg Terrasse 11, 0351 Oslo; - Wahlbezirk Nr. 165, Sitz der Bezirkswahlkommission:
Bergen, St. Paul Skole (St. Paul's Catholic School), Christies Gate 16, 5015 Bergen;
5. Wahlbezirk Nr. 166, Sitz der Bezirkswahlkommission:
Drammen, St. Laurentius Kirke (St. Lawrence Parish), Cappelens Gate 1, 3016 Drammen;
6. Wahlbezirk Nr. 167, Sitz der Bezirkswahlkommission:
Fredrikstad, Fredrikstad Sjømannsforening, Ridehusgata 20, 1606 Fredrikstad;
7. Wahlbezirk Nr. 168, Sitz der Bezirkswahlkommission:
Stavanger, St. Svithuns Katolske Kirke (katholische Pfarrei St. Svithun), St. Svithuns Tor 8, 4005 Stavanger;
8. Wahlbezirk Nr. 169, Sitz der Bezirkswahlkommission:
Tromsø, Clarion Hotel The Edge, Kaigata 6, 9008 Tromsø;
9. Wahlbezirk Nr. 170, Sitz der Bezirkswahlkommission:
Trondheim, St. Olav Kirke (Katholische Gemeinde St. Olav),
Schirmers Gate 1, 7012 Trondheim;
Wer kann wählen?
- am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind
- ihnen wurden die öffentlichen Rechte nicht durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung entzogen
- sie wurden nicht durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung entmündigt
- ihnen wurde das Stimmrecht nicht durch eine rechtskräftige Entscheidung des Staatsgerichts entzogen
- einen gültigen polnischen Reisepass besitzen, und in Ländern, in denen ein Personalausweis ein ausreichendes Dokument zum Grenzübertritt ist, ein gültiger Personalausweis
- wurden in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Ihre Stimme ist wichtig!
Wahlen zum Sejm und zum Senat der Republik Polen. Ihre Stimme ist wichtig. Das Thema Abstimmung haben wir bereits in unserem vorherigen Beitrag angesprochen: Wahlen zum Sejm und zum Senat der Republik Polen im Jahr 2019 in Norwegen. Seien Sie ein verantwortungsbewusster Pole – nehmen Sie an den Wahlen teil! Ermutigen Sie Ihre Familie und Ihre Lieben, dasselbe zu tun ...