Damit NAV die Vielzahl der damit verbundenen Angelegenheiten bewältigen kann Coronavirus Pandemie. Im April wurde eine vorläufige Regelung zur automatischen Bearbeitung von Petitionsfällen verabschiedet. Eine Sonderregelung des NAV-Gesetzes ermöglicht nun den dauerhaften Zugriff auf die automatisierte Fallbearbeitung und ist damit konform mit den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Was ist DSGVO?
Hierbei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die Datenschutzbestimmungen enthält natürliche Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Und Bestimmungen zum freien Verkehr personenbezogener Daten, RODO (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)
Eine automatisierte Fallbearbeitung kann unter anderem zu einer effizienten und sicheren Fallbearbeitung sowie zu mehr Gleichbehandlung beitragen.
Das Gesetz trat am 4. Dezember 2020 in Kraft.
„Wir haben gesehen, dass dieser Zugang die Fallbearbeitung verbessert hat, insbesondere als die Fallzahlen so hoch waren wie heute. Wichtig ist eine schnelle und gute Fallbearbeitung, bei der die Privatsphäre der Nutzer gewahrt bleibt. „Das ist in einer modernen Sozialverwaltung absolut notwendig und es ist gut, dass wir jetzt neue Regelungen eingeführt haben“, sagt Arbeits- und Sozialminister Henrik Asheim.
Norwegen-NAV zur Arbeitslosigkeit am Jahresende.
– Nach einem Anstieg im November ist die Zahl der Arbeitssuchenden in den letzten zwei Wochen langsam wieder zurückgegangen. Im Dezember Es gab rund 1300 Arbeitssuchende weniger. „Wir sehen, dass die Infektionsschutzmaßnahmen, die Anfang November auf nationaler und lokaler Ebene eingeführt wurden, deutlich weniger Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hatten als die Maßnahmen, die während der ersten Infektionswelle eingeführt wurden“, sagt Arbeits- und Sozialdirektor Hans Christian Holte .
Vollarbeitslose, Teilarbeitslose und Arbeitssuchende
Nach vorläufigen Angaben sind in der NAV 108 Personen als Vollarbeitslose gemeldet. Dies entspricht 300 % der Belegschaft. Die Bruttoarbeitslosigkeit, also die Summe der völlig arbeitslosen und arbeitssuchenden Personen, beträgt 3,8 Personen oder 123 % der Erwerbsbevölkerung.
Darüber hinaus sind 71 Menschen als teilarbeitslos gemeldet. Damit sind insgesamt 500 Personen bei der NAV arbeitssuchend gemeldet, was 195 % der Erwerbsbevölkerung entspricht.