Die vorläufigen Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft zu Strafverfahren im Zusammenhang mit der Pandemie wurden geändert und bis zum 1. Juni 2021 verlängert.
Der Generalstaatsanwalt empfiehlt eine Verdoppelung der Bußgelder
Der Generalstaatsanwalt empfiehlt, einige Bußgelder für Straftaten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu verdoppeln. Dies ergibt sich aus der aktualisierten Richtlinie des Generalstaatsanwalts zu Strafverfahren während Pandemie Coronavirus. Diese Richtlinie dient als Leitfaden für alle Polizeibezirke In Norwegen.
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Bezirk Polizei in Oslo schreibt die Änderungen in seiner Pressemitteilung vom Mittwoch. Durch die Verordnung kommt es zu einer Änderung der Höhe, also zu einer Erhöhung der Sätze für Straftaten während der Corona-Pandemie.
Höhe der Strafen bei Regelverstößen
Strafe für Verstöße gegen das Verbot privater Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmern: 10 bis 000 Kronen für den Veranstalter und 20 bis 000 Kronen für jeden Teilnehmer.
Das Gleiche gilt für Tagungen, bei denen keine ausreichenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen Abstände zwischen Gästen. Wenn nicht alle Teilnehmer einen Abstand von mindestens 1 Meter zueinander einhalten können.
Der Ausschank von Alkohol ist verboten In Räumlichkeiten kann außerdem eine Geldstrafe von bis zu 50 CZK verhängt werden. In diesem Fall Mindestlohn von 10 auf 000 Kronen erhöht.
Jeder hat die Verantwortung, sich um die Infektionskontrolle zu kümmern
– Diese Erhöhung der Bußgeldsätze verdeutlicht die Schwere der Regelverstöße aufgrund der Pandemie. Jeder sei dafür verantwortlich, sich um die Infektionskontrolle zu kümmern, sagt der Leiter der gemeinsamen Strafverfolgungseinheit im W. Police District Oslo Beate Brinch Sand in einer Pressemitteilung.
Darüber hinaus werden sie verhängt Geldstrafe von 20 NOK. Für diejenigen, die sich weigern, sich bei der Ankunft in Norwegen auf COVID-19 testen zu lassen. Polizeibezirk Oslo Früher regelte sie dies nicht selbst, nun wurde auch dies berücksichtigt.