Die norwegische Polizeidirektion hat nun ihre konsultative Antwort zu den vorgeschlagenen Änderungen des Infektionskontrollgesetzes übermittelt. Dabei geht es um die Möglichkeit von Änderungen der Vorschriften, die die Einführung einer Ausgangssperre ermöglichen.
Vorschlag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Die norwegische Polizeidirektion hat nun ihre konsultative Antwort übermittelt. Dabei handelt es sich um Vorschläge zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes an das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge. Gleichzeitig berät das Ministerium für Gesundheit und Pflege über Vorschläge zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Einführung einer Ausgangssperre. Die Polizeidirektion hat in ihre Antwort auch Antworten von Polizeibezirken und Spezialbehörden einbezogen.
Eine Ausgangssperre gilt als etwas belanglos und als Dealbreaker
Polizeidirektion steht der Ausgangssperre als Instrument skeptisch gegenüber. Vor allem, weil die Ausgangssperre als etwas fremdartig gilt und einen Verstoß gegen den allgemeinen Vertrag in Norwegen zwischen den Behörden und den Bürgern darstellt. Eine auf gegenseitigem Vertrauen basierende Vereinbarung brechen. Darüber hinaus wird betont, dass es sich im Fall von Covid-19 nicht um eine verhältnismäßige Maßnahme handelt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Herausforderungen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung (mögliche Ausgangssperre) zu einer Schwächung des Vertrauens in die Polizei führen können.
Ein Gesetzgebungsprozess im Parlament ist wünschenswert
Für den Fall, dass eine Ausgangssperre als angemessene Lösung angesehen wird. Die norwegische Polizeidirektion stimmt einer Sonderregelung zu Der gesetzliche Rahmen wird die Ausgangssperre rechtlich besser legitimieren als das geltende Gesetz zum Infektionsschutz § 7-12. In einem solchen Fall wäre ein Gesetzgebungsverfahren im Parlament wünschenswert. Dadurch können Änderungen in diesem Bereich praktisch und konform berücksichtigt werden.
Quelle: politiet.no