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Die Europäische Kommission genehmigt den Nationalen Wiederaufbauplan für Polen

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Die Europäische Kommission hat den Nationalen Wiederaufbauplan für Polen positiv bewertet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Auszahlung von Zuschüssen in Höhe von 23,9 Milliarden Euro und von Darlehen in Höhe von 11,5 Milliarden Euro im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Diese Finanzierung wird die Umsetzung wichtiger Investitions- und Reformmaßnahmen unterstützen, die im polnischen Konjunktur- und Resilienzplan dargelegt sind. Es wird Polen ermöglichen, gestärkt aus der COVID-19-Pandemie hervorzugehen und Fortschritte bei der grünen und digitalen Transformation zu erzielen.

für 35,4 Milliarden Euro

Die RRF ist ein Schlüsselinstrument, das bis zu 800 Milliarden Euro zur Unterstützung von Investitionen und Reformen in der gesamten EU bereitstellen wird. Das polnische KPO ist Teil der beispiellosen und koordinierten Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise. Ziel ist es, gemeinsame europäische Herausforderungen zu meistern, indem der grüne und digitale Wandel berücksichtigt und die wirtschaftliche und soziale Widerstandsfähigkeit sowie der Zusammenhalt des Binnenmarkts gestärkt werden.

Die Kommission bewertete den polnischen Plan anhand der in der ARF-Verordnung festgelegten Kriterien. Die Analyse der Kommission konzentrierte sich darauf, ob die im polnischen Plan enthaltenen Investitionen und Reformen den grünen und digitalen Wandel unterstützen; zur wirksamen Bewältigung der im Europäischen Semester ermittelten Herausforderungen beitragen; und ihr Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie ihre wirtschaftliche und soziale Widerstandsfähigkeit stärken.

Der polnische Plan enthält Meilensteine ​​im Zusammenhang mit wichtigen Aspekten der Unabhängigkeit der Justiz, die von besonderer Bedeutung für die Verbesserung des Investitionsklimas und die Schaffung von Voraussetzungen für die wirksame Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans sind. Polen muss nachweisen, dass diese Meilensteine ​​erreicht wurden, bevor RRF-Auszahlungen erfolgen.

Sicherung der grünen und digitalen Transformation Polens 

Die Bewertung der Kommission zeigt, dass im polnischen Plan 42,7 % der Gesamtmittel für Aktivitäten zur Unterstützung der Klimaziele vorgesehen sind. Es wird erwartet, dass die Umsetzung des polnischen Plans erheblich zur Dekarbonisierung der polnischen Wirtschaft beitragen wird. Erstens durch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix, die Energieeffizienz der Wirtschaft und die Unabhängigkeit der Energieversorgung Polens. Dazu gehören umfangreiche Finanzierungen für Offshore-Windparks sowie wichtige Änderungen des Regulierungsrahmens, um den Bau von Offshore- und Onshore-Windparks zu erleichtern. Darüber hinaus soll die Umsetzung des Plans die energetische Sanierung von Gebäuden und die Modernisierung des Schienen- und Busverkehrs unterstützen. Auch durch Verkehrssicherheit und die Entwicklung grüner Wasserstofftechnologien.

Die Kommission gibt an, dass Polens Plan 21,3 % der Gesamtzuweisungen für Aktivitäten zur Unterstützung der digitalen Transformation vorsieht. Dazu gehören Investitionen, die darauf abzielen, einen universellen Zugang zum Hochgeschwindigkeitsinternet und die Digitalisierung öffentlicher Dienste sicherzustellen. Auch durch IT-Ausstattung für Schulen, digitale Kompetenzen und Cybersicherheit.

Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Widerstandsfähigkeit Polens

Die Kommission glaubt an den Plan Polen verfügt über ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen. Sie tragen dazu bei, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die in den an Polen gerichteten länderspezifischen Empfehlungen dargelegt werden, wirksam zu lösen.

Der polnische Plan umfasst mehrere Reformen, die darauf abzielen, das Investitionsklima in Polen zu verbessern. Dazu gehört eine umfassende Reform der Disziplinarordnung für polnische Richter, die wichtige Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit stärken soll.

Eine solche Reform muss die folgenden Verpflichtungen erfüllen:

  • Alle Disziplinarverfahren gegen Richter werden von einem anderen Gericht als der aktuellen Disziplinarkammer entschieden. Von einem Gericht, das gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Anforderungen des EU-Rechts erfüllt und daher unabhängig, unparteiisch und rechtskräftig ist;
  • Richter können nicht disziplinarisch dafür verantwortlich gemacht werden, dass sie beim Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen einreichen, für den Inhalt ihrer Urteile oder für die Prüfung, ob ein anderes Gericht unabhängig, unparteiisch und gesetzlich verankert ist;
  • Die Verfahrensrechte der Parteien in Disziplinarverfahren werden gestärkt;
  • Alle Richter, die von früheren Entscheidungen der Disziplinarkammer betroffen sind, haben das Recht, diese Entscheidungen unverzüglich von einem Gericht überprüfen zu lassen, das den EU-Anforderungen entspricht und daher unabhängig, unparteiisch und gesetzlich verankert ist.

Der polnische Plan umfasst auch Reformen und Investitionen in ein allgemein zugänglicheres und wirksameres Gesundheitssystem. Es unterstützt die Modernisierung der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens. All dies, um die entsprechenden Fähigkeiten zu vermitteln, die für die Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich sind. Die verschiedenen Maßnahmen des Plans zielen darauf ab, die Funktionsweise des Arbeitsmarktes zu verbessern. Außerdem wird die Einkommensteuer reformiert, um Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, zu ermutigen, weiter zu arbeiten. Weitere Maßnahmen zielen darauf ab, die Berufstätigkeit auch von Frauen zu steigern. Dazu gehören Reformen und Investitionen in die öffentliche Arbeitsverwaltung, die Langzeitpflege sowie die frühkindliche Bildung und Betreuung.

Der Plan ist eine umfassende und ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage Polens. Es fügt sich somit angemessen in alle sechs Säulen der Aufbau- und Resilienzfazilität ein.

Unterstützung von Flaggschiff-Investitions- und Reformprojekten

Der polnische Plan sieht Projekte in allen sechs europäischen Vorzeigegebieten vor. Hierbei handelt es sich um spezifische Investitionsprojekte, die sich mit Problemen befassen, die allen EU-Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Dabei geht es um Themen in Bereichen, die Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum schaffen, die für die grüne und digitale Transformation erforderlich sind.

Beispielsweise wird eine Investition in die grüne Transformation von Städten im Wert von 2,8 Milliarden Euro die Einführung erneuerbarer Energiequellen und die Entwicklung eines sauberen und nachhaltigen Verkehrs unterstützen. Der Plan sieht auch erhebliche Investitionen in die Gewährleistung eines Hochgeschwindigkeits-Internetzugangs in Gebieten ohne Breitbandanbindung vor.

Die Kommission kam in ihrer Bewertung außerdem zu dem Schluss, dass keine der im Plan enthaltenen Maßnahmen die Umwelt erheblich schädigt, was den Anforderungen der Aufbau- und Resilienzverordnung entspricht.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Polen eingeführten Kontrollsysteme angemessen sind, um die finanziellen Interessen der Union nach der Umsetzung der Meilensteine ​​für zusätzliche Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen zu schützen, die im Vorschlag der Kommission für einen Durchführungsbeschluss des Rates festgelegt sind. Dabei handelt es sich um Meilensteine ​​im Zusammenhang mit der Stärkung bestimmter oben erwähnter Aspekte der Unabhängigkeit der polnischen Justiz. Dies gilt auch für die Nutzung des IT-Tools Arachne. Dabei handelt es sich um ein Instrument, das die Mitgliedstaaten bei ihren Betrugsbekämpfungsmaßnahmen unterstützt, indem es ihnen ermöglicht, Daten über Endempfänger von Geldern, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und wirtschaftliche Eigentümer zu sammeln und diese auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Der Plan enthält ausreichende Einzelheiten darüber, wie die nationalen Behörden Interessenkonflikte, Korruption und Betrug im Zusammenhang mit der Verwendung der Mittel verhindern werden.

Die Einzelheiten wird der Chef der Europäischen Kommission im Rahmen einer Sonderkonferenz mit Präsident Andrzej Duda und Premierminister Mateusz Morawiecki vorstellen. Diese Konferenz ist für heute um 17.25:XNUMX Uhr geplant.

Quelle: Europäische Kommission

Lesen und erfahren Sie mehr: Betrieb des polnischsprachigen Informationsportals wataha.no in Norwegen und Wataha Integrasjon Forening

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