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Wichtige Änderungen im Integrationsgesetz und der Integrationsordnung

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Es wurden Änderungen in der Integrationsordnung eingeführt. Einige der Änderungen sind bereits in Kraft getreten, andere werden am 1. August 2023 in Kraft treten. Für Kommunen ist es sehr wichtig, sich mit den Änderungen in den Vorschriften vertraut zu machen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Erweiterte norwegische Ausbildung für Menschen unter kollektivem Schutz   

Hintergrund und Zweck 

Der überarbeitete Staatshaushalt wurde am 16. Juni verabschiedet. Die Zuweisung für Stipendien für die norwegische Sprachausbildung für Personen, die vorübergehenden kollektiven Schutz genießen, wurde um 125,7 Mio. NOK erhöht. Mit dem Zuschuss werden Kommunen unterstützt, die in der Lage sind, Personen in der Zielgruppe, die diese benötigen, um ein Mindestmaß an Kenntnissen der norwegischen Sprache zu erlangen, eine Ausbildung in Norwegisch über mehr als ein Jahr anzubieten. Integrationsordnung, §§ 27 und 28. In Verbindung mit der Ausbildung nach § 37 d Integrationsgesetz muss eine erweiterte Norwegischausbildung erfolgen.

Ziel der Erweiterung ist es, den Teilnehmern einen ausreichend guten Kenntnisstand der norwegischen Sprache zu ermöglichen, um durch das Erlernen der norwegischen Sprache und den Berufseinstieg ins Berufsleben einzusteigen oder eine weiterführende Ausbildung zu absolvieren. 

Gesonderte Regelungsvorschrift 

Es wurde eine neue Regelung für das Programm erlassen, siehe § 43g der Eingliederungsordnung. Rezept trat am 1. Juli in Kraft und läuft am 1. Juli 2024 ab.  

Die Gemeinde hat Wahlfreiheit

Der Umfang der weiteren norwegischen Ausbildung hängt von der Entscheidung der Gemeinde ab. Entscheidet sich die Gemeinde für eine zusätzliche Ausbildung, muss hierzu gesondert entschieden werden. Sie können gegen die Entscheidung einer Gemeinde, das norwegische Bildungswesen auszuweiten, Berufung einlegen. 

Laufzeit und Zuschuss 

Sie können die Ausbildung auf einmal um bis zu 6 Monate verlängern. Wenn die Gemeinde beschließt, das norwegische Bildungswesen auszubauen, erhält sie einen Zuschuss in Höhe von 
27 NOK für jede Entscheidung über eine erweiterte norwegische Ausbildung.   

Für Personen, die bereits die Sekundarstufe II oder höher abgeschlossen haben, kann die Gemeinde eine verlängerte norwegische Ausbildung von bis zu 6 Monaten gewähren, sodass sich die gesamte Ausbildungszeit auf 18 Monate erhöht, zuzüglich eines genehmigten Urlaubs. Im Falle dieser Gruppe wird das Stipendium daher für eine Entscheidung zum Ausbau der norwegischen Bildung vergeben.  

Leute die nein die noch einen Abschluss der Sekundarstufe II haben, kann die Gemeinde eine verlängerte norwegische Ausbildung von jeweils sechs Monaten für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gewähren, so dass sie insgesamt bis zu drei Jahre norwegische Ausbildung zuzüglich genehmigtem Urlaub erhalten können . Im Falle der oben genannten Gruppe können bis zu vier Entscheidungen über den Ausbau des norwegischen Bildungswesens getroffen werden. Für jede Verlängerungsentscheidung werden 4 NOK gezahlt.  

Der Zuschuss geht an die Kommune, die die Entscheidung trifft, nicht an die Menschen, die umziehen.   

Durchgangsregeln 

Personen, die eine 12-monatige Ausbildung in Norwegisch absolviert haben przed Mit Inkrafttreten des Artikels 43g können sie eine erweiterte Ausbildung auf Norwegisch absolvieren, auch wenn diese nicht im Zusammenhang mit einer Ausbildung auf Norwegisch gemäß Artikel 37d des Integrationsgesetzes erfolgt.  

NIR  

IMDi arbeitet derzeit an der Anpassung des NIR, damit die Gemeinde Entscheidungen über eine erweiterte norwegische Bildung im NIR erfassen kann. Bis dies umgesetzt wird, wird es noch einige Zeit dauern. Bis auf weiteres müssen Kommunen Entscheidungen über erweiterte norwegische Bildung in ihren eigenen Systemen registrieren und später Entscheidungen im NIR registrieren, wenn eine solche Funktion verfügbar ist. Musterentscheidungen zu verlängerten norwegischen Lehrlingsausbildungen werden veröffentlicht klik . IMDi wird nach den Feiertagen mit weiteren Informationen zur NIR-Registrierung zurückkommen. Informationen werden hier veröffentlicht, siehe Nationales Einführungsregister (NIR) | IMDi 

Zahlung von Subventionen 

Die Auszahlung der Stipendien erfolgt auf der Grundlage von Entscheidungen über eine im NIR registrierte erweiterte norwegische Ausbildung. Der Zeitpunkt der Förderzahlung hängt daher davon ab, wann die Funktionalität, die solche Entscheidungen ermöglicht, im NIR verfügbar ist. Die Zuschüsse werden noch in diesem Jahr ausgezahlt. IMDi wird die Kommunen per Rundschreiben und näher über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Auszahlung des Zuschusses informieren Status der norwegischen Subventionszahlung .  

Quellen 

Inhalt des Haushaltspostens bezüglich Stipendien für eine norwegische Ausbildung für Personen, die unter kollektiven Schutz fallen, finden Sie in Proposition 118 S (2022-2023), Kapitel 672, Posten 60 Zuschüsse für das norwegische Sprach- und Sozialkompetenztraining für erwachsene Einwanderer .  

Informationen zur verabschiedeten Regelung finden Sie auf der Website https://lovdata.no/dokument/LTI/forskning/2023-06-26-1106    

Änderungen der Übergangsbestimmungen für Personen, die kollektiven Schutz genießen 

Die Übergangsbestimmungen bleiben bestehen 

Die vorübergehenden Regelungen für Personen, die kollektiven Schutz genießen, wurden mit einigen Änderungen und Klarstellungen beibehalten. Die wichtigste inhaltliche Änderung ist diese gemäß den vorläufigen Regelungen Teilnehmer des Einführungsprogramms müssen über Folgendes verfügen sowohl ein Recht als auch eine Pflicht eine Kompetenzbefragung durchführen. Änderungen trat am 2. Juni 2023 in Kraft und wird am 1. Juli 2024 aufgehoben. 

Änderungen im Mietgesetz 

Zu den weiteren wichtigen Änderungen für Kommunen gehört eine neue vorübergehende Änderung des Wohnungsmietgesetzes, die den Abschluss eines befristeten Mietvertrags mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr bei der Anmietung eines Sommerhauses, das als Wohnung dient, ermöglicht. 

Für einige Gruppen ändert sich die Dauer des Einführungsprogramms

Darüber hinaus wurden einige Änderungen in der Integrationsordnung eingeführt. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass Abiturienten aus der Ukraine, die kein zusätzliches Jahr an Hochschulbildung absolviert haben, bis zu einem Jahr lang an einem Einführungsprogramm teilnehmen können, wenn ihr letztendliches Ziel darin besteht, eine Hochschulbildung oder eine höhere Berufsausbildung zu absolvieren. Die Studiendauer von einem Jahr kann nicht verlängert werden.   

Das „Sprachangebot“ im Einführungsprogramm kann neben Norwegisch nur Englisch sein

Darüber hinaus wurden Verschärfungen vorgenommen, welche Sprachen als „Sprachangebot“ im Einführungsprogramm gemäß § 37 c Integrationsgesetz angeboten werden können. Bisher konnte das Sprachangebot in einer anderen Sprache erfolgen als norweski . Die beschlossene Regulierungsänderung bedeutet, dass die angebotene Sprache Norwegisch oder Englisch sein muss.  

Die Gemeinde kann weniger Beratungsgespräche für Eltern organisieren.

Es wurde eine neue Bestimmung eingeführt, die bedeutet, dass die Gemeinde weniger Beratungsgespräche und Beratungsgespräche veranstalten darf als im Absatz vorgesehen 3 der Integrationsordnung, sofern Kapazitätserwägungen dies erfordern. Allerdings kann eine Gemeinde nicht weniger als vier Beratungsgespräche bzw. zwei Beratungsgespräche anbieten. Die Bestimmung gilt für alle, die das Recht und die Pflicht haben, am Einführungsprogramm teilzunehmen, einschließlich der Personen, die dem Kollektivschutz unterliegen, vgl. § 9 Abs. XNUMX Integrationsgesetz. 

Regulatorische Änderungen trat am 1. Juli 2023 in Kraft und wird am 1. Juli 2024 aufgehoben. 

Quellen 

Eine Übersicht über die beschlossenen Gesetzesänderungen finden Sie in Gesetz zur Änderung des Gesetzes über vorübergehende Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Ankunft von Vertriebenen aus der Ukraine (Fortsetzung usw.) 

Eine Übersicht über die beschlossenen regulatorischen Änderungen finden Sie auf der Website https://lovdata.no/dokument/LTI/forskning/2023-06-09-831 

Änderungen der allgemeinen Bestimmungen des Integrationsgesetzes  

Ausgehend von Fragen des Rechtsverständnisses und der Rechtspraxis wurden im Integrationsgesetz einige Klarstellungen vorgenommen. Zudem wurden einige Gesetzesänderungen vorgenommen, um das Gesetz besser an die realen Gegebenheiten anzupassen. Es kommen Veränderungen in Kraft getreten am 1. August 2023 . 

Die Frist für den Abschluss der Ausbildung beginnt mit dem Tag des Ausbildungsbeginns 

Die wichtigste Änderung, die am 1. August in Kraft tritt, besteht darin, dass die Frist für den Abschluss der Norwegisch- und Sozialkundeausbildung ab dem Datum des Ausbildungsbeginns gezählt wird. Es muss einen gemeinsamen Starttermin für die Ausbildung geben, sodass sowohl die norwegische als auch die sozialwissenschaftliche Ausbildung gleichzeitig stattfinden. Auch wenn norwegische Studien- und Sozialkundeausbildung zu unterschiedlichen Terminen beginnen können, hat das Ministerium dies so bewertet, dass eine gemeinsame Zeitplanung dazu beitragen kann, sicherzustellen, dass Sozialkundeausbildung zu einem frühen Zeitpunkt angeboten wird.   

Die Frist für die Ablegung der sozialwissenschaftlichen Prüfung beginnt mit dem Beginn der Ausbildung

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Anmeldefrist für das sozialwissenschaftliche Kolloquium gleichzeitig mit der Frist für die sozialwissenschaftliche Ausbildung, d. h. ab Beginn der Ausbildung, läuft. 

Klärung der Ausbildungsverantwortung bei kombinierter Ausbildung eines Teilnehmers 

Die Verantwortung für die Ausbildung in Norwegisch und Sozialkunde, wenn Teilnehmer an einem Ausbildungskurs teilnehmen, der Grundschul- und Sekundarschulbildung kombiniert, ist gesetzlich klar definiert. Eine Kreisgemeinde muss Schulungen anbieten, wenn die Kreisgemeinde nach dem Bildungsgesetz die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Schulungen trägt. Wenn nicht festgestellt werden kann, wer nach dem Bildungsgesetz die Hauptverantwortung für die Ausbildung trägt, ist der Ausgangspunkt, dass der Bezirksrat die Ausbildung in Norwegisch und Sozialkunde anbieten muss, sofern die Gemeinde und der Bezirksrat nichts anderes vereinbaren.    Lesen Sie unseren nächsten Artikel: Gebührenbefreiung für Fahrprüfungen

Befreiung von der vertraglichen Daueraufenthaltspflicht für asylberechtigte Familienzusammenführungen 

Hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Einführungsprogramms gilt für Personen, die erstmals einreisen, eine Ausnahme von der vertraglichen Wohnsitzerfordernis in Verbindung gebracht eine Familie mit einem Flüchtling und denen anschließend unabhängiger Schutz gewährt wurde. Derzeit tritt das vertragliche Erfordernis des ständigen Wohnsitzes in Kraft, wenn diese Personen Schutz erlangen. Dies führte dazu, dass sie das Recht und die Pflicht verloren, an dem Einführungsprogramm teilzunehmen, das sie nach der Familienzusammenführung hatten, es sei denn, sie hatten das Einführungsprogramm nach der Familienzusammenführung bereits begonnen.  

Änderungen der ordentlichen Bestimmungen der Integrationsordnung 

Die Gemeinde kann weniger Beratungsgespräche für Eltern organisieren 

Es wurde eine neue Bestimmung eingeführt, die bedeutet, dass die Gemeinde weniger Beratungsgespräche und Beratungsgespräche veranstalten darf als im Absatz vorgesehen 3 der Integrationsordnung, sofern Kapazitätserwägungen dies erfordern. Allerdings kann eine Gemeinde nicht weniger als vier Beratungsgespräche bzw. zwei Beratungsgespräche anbieten. Die Bestimmung gilt für alle, die das Recht und die Pflicht haben, am Einführungsprogramm teilzunehmen, einschließlich der Personen, die dem Kollektivschutz unterliegen, vgl. § 9 Abs. XNUMX Integrationsgesetz. Regulatorische Änderung trat am 1. Juli 2023 in Kraft. und wird am 1. Juli 2024 aufgehoben.

Änderungen, die am 1. August in Kraft treten

Mit Wirkung zum 1. August 2023 wurden aufgrund von Fragen zum Verständnis und zur Praxis der Integrationsordnung mehrere kleinere Änderungen der Integrationsordnung beschlossen. Unter anderem wurden die Regelungen zu den Ausnahmeregelungen klargestellt und eine Definition hinzugefügt, was im Sinne des Integrationsgesetzes unter postsekundärer Bildung zu verstehen ist.

Darüber hinaus wurden Übergangsregeln dafür festgelegt, wer von der neuen Methode zur Berechnung der Frist für den norwegischen Sprach- und Sozialkundeunterricht und der neuen Methode zur Berechnung der Frist für die Sozialkundeprüfung abgedeckt ist. Für Teilnehmer, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, gelten die neuen Regelungen zur Fristberechnung po   1. August 2023. Die Änderungen gelten auch für Teilnehmer, die eine Aufenthaltserlaubnis aus dem Ausland beantragen und vor dem 1. August 2023 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, aber nach dem 1. August 2023 in Norwegen ankommen. 

. Quellen 

Eine Übersicht über die beschlossenen Gesetzesänderungen finden Sie auf der Website https://lovdata.no/dokument/LTI/lov/2023-06-09-24 

Eine Übersicht über die beschlossenen regulatorischen Änderungen finden Sie auf der Website https://lovdata.no/dokument/LTI/forskning/2023-06-26-1105 

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