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Barnetrygd in Norwegen, d. h. Familienbeihilfe

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Barnetrygd In Norwegen ist nichts anderes als Familienbeihilfe. Anspruch darauf haben alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die ein Kind unter 18 Jahren betreuen. Die Höhe dieser Leistung beträgt NOK 970 pro Monat.

Das Kindergeld ist steuerfrei und wird einmal im Monat gezahlt.

Ab 1. September 2020

Kindergebühr ab 1. September 2020 inklusive:

Monatliche Menge:

Normale Familienbeihilfe für Kinder unter 6 Jahren:

1 kr.

Normale Familienbeihilfe für Kinder ab 6 Jahren

1 kr.

Barnetrygd in Norwegen – Regeln

Zur Erteilung von Rechten an barnetrygd in Norwegen NAV ist verantwortlich. Sie werden einer Familie verliehen, die sich um ein Kind unter 18 Jahren kümmert. Allerdings kann nicht jeder die Auszahlung dieser Mittel beantragen. Sie müssen insgesamt drei Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen ein Einkommen erzielen, das in Norwegen durch Sozialversicherungsbeiträge gedeckt ist.
  • Sie und Ihr Kind sollten einen ständigen Wohnsitz in Norwegen haben,
  • Sie müssen in Norwegen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Es ist wichtig zu wissen, dass der NAV Einkünfte aus den folgenden Quellen berücksichtigt:

  • Arbeitsvertrag oder Vertrag,
  • ein Unternehmen führen,
  • arbeitsähnliche Leistungen, also: Elterngeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Pflegegeld, Arbeitslosengeld.

Wichtig ist, dass das Kind nicht älter als 18 Jahre sein darf. Der NAV sieht auch die Möglichkeit einer Auszahlung vor barnetrygd in Norwegen bis vor 3 Jahren. Das Amt prüft jeden Antrag innerhalb von 12 bis 24 Monaten. Der Zeitraum, nach dem über die Auszahlung der Leistung entschieden wurde, hat keinen Einfluss auf deren Höhe.

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Barnetrygd in Norwegen – notwendige Dokumente.  Link zum NAV-Formular

Um zu erhalten Familienbeihilfe in Norwegen, müssen Sie bei NAV einen Antrag mit folgenden Anlagen einreichen:

  • Geburtsurkunden von Kindern – dies können EU-Formulare sein oder ins Englische/Norwegische übersetzt werden,
  • Heiratsurkunde – dies ist kein obligatorisches Dokument. Familienbeihilfe in Norwegen es kann auch von in einer Lebensgemeinschaft lebenden Personen eingezogen werden, sofern diese am selben Ort wie das Kind gemeldet sind,
  • Arbeitsvertrag oder anderes Dokument, das das Einkommen bestätigt (im Falle Ihres eigenen Unternehmens ist eine Bilanz eines Buchhalters erforderlich),
  • Registrierung des Aufenthalts in Norwegen oder Aufenthaltserlaubnis,
  • alle Gehaltsabrechnungen,
  • Identifikation,
  • Lønns- og Trekkoppgab für das Vorjahr.

Darüber hinaus sind Unternehmer verpflichtet, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kopien von Auftragsbestätigungen und Rechnungen für den Zeitraum, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer in Norwegen entstanden ist,
  • eine Zusammenfassung der Steuerbuchausdrucke für die Zeit nach Entstehung der Umsatzsteuerpflicht,
  • Auszug aus dem zentralen Unternehmensregister (Brønnøysundregisteret), der die Registrierung Ihres Unternehmens bestätigt.

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Barnetrygd in Norwegen für einen alleinerziehenden Elternteil

Was ist wichtig? barnetrygd in Norwegen es kann sogar noch höher sein. Alleinerziehende können mit erweiterten Leistungen rechnen Familienzulage (nord. utvidet barnetrygd). Zum Grundbetrag von 970 NOK pro Monat kommen dann weitere 970 NOK pro Monat hinzu – insgesamt können Sie einen Antrag stellen barnetrygd in Norwegen in Höhe von NOK 1940.

Familienzulage für ausländische Arbeitnehmer

Gewährung von Rechten an Norwegisch Familienbeihilfe Für ausländische Arbeitnehmer gelten zusätzliche Regelungen. Bürger aus EWR-Ländern (einschließlich Polen) können diese Leistung auch dann beantragen, wenn sie nicht beabsichtigen, mindestens 12 Monate in Norwegen zu bleiben. Ein zusätzliches Kriterium ist die Notwendigkeit, mindestens fünf Jahre lang dem Sozialsystem eines norwegischen oder anderen EWR-Landes anzugehören. Allerdings können norwegische und europäische Zeiträume kombiniert werden – z. B. 5 Jahre in Polen und 2 Jahre in Norwegen.

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Etwas anders stellt sich die Situation dar, wenn nur ein Elternteil in Norwegen arbeitet und der andere Elternteil seinen ständigen Wohnsitz mit den Kindern in einem anderen EWR-Land hat. Für diesen Fall hat NAV drei verschiedene Varianten vorgesehen:

  • Wenn ein Elternteil in einem anderen EWR-Land arbeitet und Anspruch auf Leistungen in diesem Land hat, gewährt NAV die Leistungen Familienbeihilfe in Norwegen, deren Betrag um den Betrag der in einem anderen Land gezahlten Leistungen gekürzt wird,
  • Wenn der in einem anderen EWR-Land lebende Elternteil nicht erwerbstätig ist und keine Sozialleistungen bezieht, gewährt die NAV den vollen Betrag barnetrygd in Norwegen,
  • Personen, die auf norwegischen Schiffen oder auf dem norwegischen Schelf arbeiten, haben das Recht dazu Familienbeihilfe in Norwegen wie zum Beispiel Landarbeiter. Die Ausnahme bilden in Lettland, Polen und Rumänien lebende Seeleute, die auf Schiffen beschäftigt sind, die im norwegischen internationalen Schifffahrtsregister eingetragen sind (INS). Anspruch auf Sozialleistungen haben solche Personen nur in Lettland, Polen und Rumänien.

Es ist wichtig zu wissen, dass, wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, der nach Norwegen entsandt wird, barnetrygd Darauf haben Sie keinen Anspruch. Sie sind weiterhin beim ausländischen Arbeitgeber beschäftigt. Sie sind daher kein Mitglied des norwegischen Sozialsystems, da Ihre Beiträge im Registrierungsland Ihres Arbeitgebers gezahlt werden.

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Es gibt Ausnahmen

Eine Ausnahme bilden Situationen, in denen Sie zur Arbeit nach Norwegen entsandt werden und mit Ihrer Ehefrau/Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner nach Norwegen kommen. Wenn Ihr Partner eine Beschäftigung bei einem norwegischen Arbeitgeber aufnimmt, wird er oder sie Mitglied des norwegischen Sozialsystems. Ihnen stehen daher die gleichen Rechte zu, wie im Abschnitt „Familienzulage für ausländische Arbeitnehmer" (Nachschlagen).

Quelle: www.nav.no

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