Barnetrygd – Familienbeihilfe ist eine der Grundleistungen für Menschen mit Kindern in Norwegen.
Anspruch darauf haben Sie ab dem Monat nach der Geburt des Kindes bzw. ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen für den Leistungsbezug vorliegen. Die Zahlung erfolgt bis einschließlich zu dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Wann können Sie Familienbeihilfe und Geldleistungen beziehen?
Um Familienbeihilfe zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen
Sie müssen über ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen in Norwegen verfügen. Zum Beispiel im Rahmen eines Arbeitsvertrags, der Führung eines Unternehmens oder des Bezugs arbeitsähnlicher Leistungen. Dabei handelt es sich um Elterngeld (foreldrepenger), Rehabilitations-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosengeld,
Zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge in Norwegen
Seien Sie dauerhaft bei Ihren Kindern angemeldet. Wenn Sie mit Ihrer Familie in Norwegen leben: Wenn die ganze Familie in Norwegen lebt. Sie haben Anspruch auf Kindergeld und Geldleistungen. Dies gilt für alle in Norwegen lebenden Ausländer. Voraussetzung ist die Eintragung in das Landesregister und der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder ein rechtmäßiger Aufenthalt aus anderen Gründen.
Wenn Sie in Norwegen arbeiten und Ihre Familie in Polen lebt
Wenn ein Elternteil in Polen lebt. Hat eine Arbeit oder bezieht arbeitsähnliche Leistungen und hat Anspruch auf Kindergeld und Geldleistungen aus Polen. Wenn die Leistung aus Polen geringer ist als die Leistung aus Norwegen, zahlt NAV die Differenz zwischen den Leistungen.
Wenn ein Elternteil, der in Polen lebt, nicht erwerbstätig ist und keine Leistungen erhält, die einer Erwerbstätigkeit entsprechen, hat er oder sie Anspruch auf die vollen Leistungen Leistungszahlungen Das Kind wird von einem in Norwegen arbeitenden Elternteil unterstützt. EWR-Bürger, die auf einem norwegischen Schiff oder auf dem norwegischen Festlandsockel arbeiten, sind ausländischen Arbeitnehmern, die auf dem norwegischen Festland arbeiten, gleichgestellt. Eine Ausnahme bilden in Lettland, Polen und Rumänien lebende Seeleute, die auf Schiffen arbeiten, die im „Norwegian International Ship Register“ eingetragen sind. Dies gilt für die Sozialversicherungsgesetze in Lettland, Polen oder Rumänien. Die aktuelle Höhe der Leistung beträgt DKK 1.054,00 für jedes Kind. Alleinerziehende Eltern können auch eine zusätzliche Leistung (utvidet barnetrygd) erhalten.
Das erweiterte Kindergeld ist eine Familienleistung für ein weiteres Kind, mit dem Sie tatsächlich zusammenleben. Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:
- Geburtsurkunden von Kindern – auf EU-Formularen oder in verkürzter Form übersetzt ins Englische/Norwegische,
- aktuelle Heiratsurkunde (falls aktuell) – auf dem EU-Formular oder in einer gekürzten Übersetzung ins Englische/Norwegische,
- eine Kopie des Arbeitsvertrags oder anderer Unterlagen, die die Beschäftigung bestätigen. Bei Selbstständigen eine Bilanz, ein Auszug aus dem Handelsregister der Unternehmer und ein Ausdruck der Abrechnungen mit Kunden.
- Jahreseinkommensbescheinigung für das letzte Steuerjahr (lønnsoppgave),
- Registrierung des Aufenthalts in Norwegen oder Aufenthaltserlaubnis (registreringsbevis oder oppholdstillatelse),
- alle Gehaltsabrechnungen für das laufende Steuerjahr,
- Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass der Person, die Pflegegeld beantragt
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