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Reisende nach Norwegen – Quarantäne- und Testregeln

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Derzeit ist das Risiko einer COVID-19-Infektion außerhalb Norwegens besonders hoch. Alle Reisenden aus allen Ländern mit Ausnahme bestimmter Regionen in den nordischen Ländern/Europa müssen sich bei ihrer Ankunft in Norwegen 10 Tage lang selbst unter Quarantäne stellen.

Die norwegischen Behörden haben die Verpflichtung eingeführt, während der Quarantänezeit in speziell angepassten Hotels zu übernachten. (sog. Quarantänehotels), mit Ausnahme von Personen, die die Kriterien für eine Befreiung von der Quarantäne erfüllen. Informationen zu Quarantänehotels erhalten Sie bei der Polizei an den norwegischen Grenzübergängen.

Bescheinigung über ein negatives COVID-19-Testergebnis

Jeder Ausländer, der die Grenze nach Norwegen überquert, muss eine Bescheinigung über ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Von der Durchführung des Tests bis zum Überqueren der norwegischen Grenze dürfen nicht mehr als 72 Stunden vergehen.

Formular zur Quarantäneerklärung

Wer sich einer Einreisequarantäne unterziehen muss, muss ein obligatorisches Quarantäneerklärungsformular ausfüllen

  • Teil 1 Erklärung mit personenbezogenen Daten – ausgefüllt von allen Personen, die unter Quarantäne gestellt werden
  • Teil 2: Bescheinigung des Arbeitgebers oder Kunden, dass angemessene Unterkünfte bereitgestellt werden
    • während der Quarantänezeit – Personen, die nach Norwegen kommen, um eine Arbeit aufzunehmen oder einen Auftrag zu erfüllen. Sie müssen über eine solche Bestätigung ihres Arbeitgebers oder Auftraggebers verfügen. Vom Arbeitgeber oder Auftraggeber auszufüllen.
  • Teil 3: Bestätigung des geeigneten Wohnsitzes für die Quarantäne nach Grenzübertritt – ausgefüllt durch die Person, die den Wohnort angegeben hat.

Formular zur Quarantäneerklärung (regjeringen.no)

Obligatorische Quarantäne und Quarantänehotels

Jeder, der aus dem Ausland nach Norwegen kommt, muss 10 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden, mit Ausnahme derjenigen, die aus bestimmten Regionen in den nordischen Ländern/Europa reisen, in denen die Ausbreitung von Infektionen gering genug ist (gelbe Regionen und Länder).

Karte von Europa mit rot und gelb markierten Regionen und Ländern (auf Englisch)

Bei Ihrer Ankunft in Norwegen müssen Sie sich direkt in Quarantäne begeben und alle Personen über 12 Jahren müssen bis zur Ankunft in der Quarantäneeinrichtung eine Maske tragen.

Personen, die normalerweise zusammenleben und gemeinsam nach Norwegen reisen, können im selben Raum unter Quarantäne gestellt werden.

Jeder muss für 10 Tage in Quarantäne, auch wenn das Testergebnis negativ ist.

Wenn bei Ihnen während der Quarantäne Symptome von COVID-19 auftreten, begeben Sie sich bitte in Selbstisolation und wenden Sie sich zwecks Testung an Ihren örtlichen Gesundheitsdienst unter +47116117.

Ein negatives Testergebnis befreit Sie nicht von der Quarantäne, die ab dem Ankunftsdatum für 10 Tage fortgeführt werden muss.

Quarantänehotels

Jede quarantänepflichtige Person muss sich im sogenannten Quarantänebereich aufhalten Quarantänehotel. Jeder, der nach Norwegen kommt, um zu arbeiten oder Freunde, Familie oder Freund/Freundin zu besuchen, muss sich in einem entsprechend angepassten Hotel unter Quarantäne stellen.

Minderjährige Kinder, die alleine nach Norwegen kommen und die Kriterien für eine Befreiung von der Quarantäne nicht erfüllen, können mit einem Erziehungsberechtigten in einem Quarantänehotel übernachten.

Die folgenden Personen sind befreit von der Pflicht zum Aufenthalt in Quarantänehotels:

-Personen mit Wohnsitz in Norwegen (eingetragen im Bevölkerungsregister, Nr. Volksregister) oder den Wohnsitz in Norwegen nachweisen kann (z. B. Anmeldung der Wohnadresse beim Finanzamt oder Mietvertrag).

-Personen, die entsprechende Quarantänebedingungen dokumentieren können. Zu den entsprechenden Voraussetzungen gehören eine Unterkunft mit eigenem Zimmer, eigenem Bad, eigener Küche oder Zugang zu einer Kantine/Catering mit der Möglichkeit, enge Kontakte zu anderen zu vermeiden. Dabei kann es sich beispielsweise um dem Reisenden zur Verfügung gestellte Ferienhäuser, Hotels und andere Wohnorte handeln.
Laden Sie ein spezielles Formular herunter, um entsprechende Quarantänebedingungen an Ihrem Aufenthaltsort zu dokumentieren. (regjeringen.no)

-Personen, die mit einer Person mit ständigem Wohnsitz in Norwegen und deren minderjährigen Kindern verheiratet sind oder Kinder haben. Diese Personen können im Haus ihres Ehepartners oder eines anderen Elternteils unter Quarantäne gestellt werden.

-Geschäftsreisender mit einem Arbeitgeber oder Kunden, der eine geeignete Unterkunft mit einem Privatzimmer zur Verfügung stellt. Es sind Unterlagen erforderlich, die die Beschäftigung und die Bereitstellung angemessener Unterkünfte durch den Arbeitgeber oder Kunden bestätigen. Eine geeignete Unterkunft ist ein Ort, an dem Sie engen Kontakt zu anderen Menschen vermeiden können, mit einem privaten Zimmer mit TV und Internet, einem eigenen Badezimmer und einer eigenen Küche oder Zugang zu einer Kantine/Catering-Einrichtung. Bei den Unterlagen kann es sich beispielsweise um einen Arbeits- oder Mandatsvertrag und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Einzelheiten der Unterbringung handeln. Das Dokument muss die Wohnadresse sowie den Vor- und Nachnamen, die Adresse und die Telefonnummer des Arbeitgebers oder Kunden enthalten.

-Eine Person, die Asyl oder den Flüchtlingsstatus beantragt.

-Berufsmäßige Fernfahrer und Zugpersonal, ausgenommen in Güterzügen, wenn sie in privaten, für die Übernachtung im Fahrzeug oder Zug geeigneten Kabinen unter Quarantäne gestellt werden können.

- Ausländisches Militärpersonal, das zu vom norwegischen Verteidigungsministerium genehmigten Schulungen, Übungen oder Einsätzen nach Norwegen kommt.

-Studierende im Ausland, die vor Beginn ihres Studiums in Norwegen gelebt haben und in Norwegen gemeldet sind, einschließlich derjenigen, die aufgrund der skandinavischen Bevölkerungsmeldevorschriften im Studienland als Einwohner gemeldet sind. Während der Quarantänezeit sollten sie engen Kontakt mit Personen, mit denen sie zusammenleben und mit denen sie vor der Quarantänezeit nicht zusammengelebt haben, vermeiden.

Alle oben genannten Ausnahmen setzen voraus, dass sich die Personen während der Quarantäne am angegebenen Wohnort aufhalten.

Kosten

Für Privatpersonen über 18 Jahre und Arbeitgeber beträgt der Kostenanteil für die Unterbringung in einem Quarantänehotel 500 NOK pro Tag. Kinder unter 10 Jahren übernachten kostenlos im Zimmer der Eltern. Für Kinder im Alter von 10 bis 18 Jahren beträgt der Anteil der Übernachtungskosten 250 NOK pro Tag. Die Zahlung der Gebühr erfolgt wie gewohnt im Quarantänehotel am Anreisetag bzw. vor Verlassen der Unterkunft.

Das Quarantänehotel bietet einen kostenlosen COVID-19-Test an.

Einreisequarantäne für Mitarbeiter

Die Hauptregel besteht darin, dass mit einigen Ausnahmen jeder bei seiner Ankunft in Norwegen unter Quarantäne gestellt werden muss. Einige Ausnahmen gelten sowohl für die Arbeits- als auch für die Freizeit, während andere Ausnahmen nur für die am Arbeitsplatz verbrachte Zeit gelten.

Jeder, der aus Ländern mit besonders hohen COVID-19-Infektionsraten nach Norwegen kommt:

  • Er muss vor Arbeitsbeginn 10 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden
  • Er sollte bei seiner Ankunft einen COVID-19-Test machen, der die Quarantäne jedoch nicht verkürzt.

Liste der Gebiete und Länder mit besonders hohen Infektionsraten (auf Englisch)

Befreiung von der Quarantänepflicht für einige Mitarbeiter

Ausländische Arbeitnehmer, die aus anderen quarantänepflichtigen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz kommen oder Einwohner Norwegens, die in diesen Ländern gearbeitet oder Aufträge ausgeführt haben:

  • müssen in Quarantäne, bis sie ein negatives Testergebnis erhalten.
  • Sie können mit der Arbeit beginnen, nachdem sie nach ihrer Ankunft in Norwegen ein negatives Testergebnis erhalten haben. Sie müssen den Test 10 Tage lang jeden dritten Tag wiederholen und nach ihrer Ankunft 10 Tage lang in Ruhe unter Quarantäne stellen.
  • Während der Quarantäne müssen sie in einem Privatzimmer wohnen. (Dies gilt nicht für Personen mit Wohnsitz in Norwegen, die von der Arbeit oder von Aufgaben im EWR oder in der Schweiz zurückkehren.)

Länder und Gebiete im EWR/Schweiz mit obligatorischer Quarantäne, aber mit möglichen Ausnahmen für Arbeitnehmer: rote Länder auf der Karte (auf Englisch)

Personen, die aus bestimmten Regionen in den nordischen Ländern/Europa kommen, in denen die Ausbreitung der Infektion gering genug ist, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Länder und Regionen mit ausreichend geringer Infektionsausbreitung (nur auf Englisch)

Pendler und häufige Grenzgänger

  • Personen, die mehr als einmal in 10 Tagen die Grenze nach Norwegen aus quarantänepflichtigen Regionen in Schweden oder Finnland überqueren, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Wenn sie am ersten Tag nach dem Grenzübertritt einen COVID-19-Test machen. Dann zählen sie alle sieben Tage sieben Tage ab dem letzten Test auf SARS-CoV-2 in Norwegen.
  • Von der Quarantäne nach dem Grenzübertritt sind Berufskraftfahrer im Fernverkehr, Zugpersonal und Flugzeugpersonal ausgenommen. Die Ausnahme gilt nur für die Arbeitszeit, in der Freizeit müssen sich diese Personen in Quarantäne begeben. Berufstätige Fernfahrer und Zugpersonal können in ihrer Freizeit in unterkunftsfähigen Kabinen in ihren Fahrzeugen oder im Zug unter Quarantäne stellen.
  • Mehr erfahren (nur Englisch)

Menschen völlig davon ausgenommen Quarantänepflicht sowohl während der Arbeitszeit als auch in der Freizeit:

  • Wer nachweist, dass innerhalb der letzten sechs Monate eine durch ein positives PCR-Ergebnis bestätigte COVID-19-Erkrankung vorliegt.
  • Personen, die aufgrund eines gesetzlich festgelegten regelmäßigen oder dauerhaften Kontakts zwischen Eltern und Kindern nach Norwegen kommen. Das Gleiche gilt für diejenigen, die nach einer gemeinsamen Zeit im Ausland nach Norwegen zurückkehren.
  • Personen, die von den norwegischen Staatsbehörden aus wichtigen außenpolitischen Gründen eingeladen wurden.
  • Befreiung von der Quarantäne nach Grenzübertritt zum Besuch schwer erkrankter Angehöriger oder zur Teilnahme an der Beerdigung naher Angehöriger. Eine Ausnahme von der Quarantäne gilt nur für die Zeit des Besuchs der erkrankten Person oder der Teilnahme an einer Beerdigung oder Beerdigung. Für den verbleibenden Zeitraum gilt Quarantäne. Eine entsprechende Befreiungsbescheinigung wird vom Gemeindearzt ausgestellt (Nr.:Kommunelege) in der Gemeinde, die der Reisende besucht. Es ist wichtig, engen Kontakt mit anderen Menschen als denen, mit denen Sie zusammenleben, so lange wie möglich zu vermeiden.

Wenn eine aus der Quarantäne entlassene Person Symptome entwickelt oder ein Arzt einen Verdacht auf eine COVID-19-Infektion hat, muss die Person in Quarantäne.

Personen, denen eine Befreiung zusteht, sollten sich nach Möglichkeit auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 testen lassen.

Reise nach Norwegen. Quarantäneregeln nach dem Grenzübertritt

  • Die Quarantäne muss in einem Quarantänehotel oder einem anderen geeigneten Ort durchgeführt werden. Bei Personen, die von der oben aufgeführten Verpflichtung zur Unterbringung in einem Quarantänehotel befreit sind.
  • Sie können sich nur dann außerhalb Ihrer Unterkunft aufhalten, wenn Sie engen Kontakt mit anderen Personen als Ihren Wohngemeinschaften vermeiden können.
  • Sie dürfen sich nicht an einem Arbeitsplatz aufhalten, an dem auch andere anwesend sind, noch in der Schule oder im Kindergarten.
  • Bei der Ein- oder Ausreise aus Norwegen können Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, außer zum/vom Flughafen, Hafen usw. In diesem Fall gilt für Personen ab 12 Jahren eine Maskenpflicht.

Quarantäne- und Testrichtlinien. Tests auf COVID-19

Tests und Labore, die Tests durchführen

Die norwegischen Behörden ermutigen jeden, der nach Norwegen kommt, sich testen zu lassen. An einigen Grenzübergängen gibt es COVID-19-Sammelstellen. Privatreisenden bieten sie den Test kostenlos an. Für Personen, die in Norwegen eine Arbeit aufnehmen, ist der Arbeitgeber oder Auftraggeber verpflichtet, den Test zu organisieren und zu bezahlen.

Wenn bei Ihnen Symptome von COVID-19 auftreten, isolieren Sie sich bitte selbst und kontaktieren Sie Ihren örtlichen Gesundheitsdienst unter +47116117 für einen Test. Ein negatives Testergebnis befreit Sie nicht von der Quarantäne.

Bescheinigung über ein negatives COVID-19-Testergebnis

Ausländer, die aus einer Region, für die eine Quarantänepflicht gilt, nach Norwegen einreisen, müssen eine Bescheinigung über ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen.

  • Von der Durchführung des Tests bis zum Überqueren der norwegischen Grenze dürfen nicht mehr als 72 Stunden vergehen.
  • PCR- oder Antigen-Schnelltestergebnisse sind akzeptabel.
  • Das Zertifikat muss auf Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Englisch, Französisch oder Deutsch verfasst sein.

Reise nach Norwegen. Folgende Personen müssen keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis erbringen:

  1. Norwegische Staatsbürger;
  2. In Norwegen lebende Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Aufenthaltsrecht;
  3. Ausländer, die unbedingt notwendig sind, um das ordnungsgemäße Funktionieren wichtiger Funktionen der Gesellschaft sicherzustellen. Oder die Grundbedürfnisse der Bevölkerung decken und eine Einreiseverweigerung eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen würde;
  4. Ausländer auf der Durchreise;
  5. Ausländer, die regelmäßig aus Schweden oder Finnland nach Norwegen kommen, um zu arbeiten oder zu studieren. Mit Ausnahme von medizinischem Personal, das sich länger als sieben Tage außerhalb Norwegens aufhält;
  6. Asylsuchende oder umgesiedelte Flüchtlinge;
  7. Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Norwegen gemäß den Einwanderungsbestimmungen zur Familienzusammenführung;
  8. Personen, die mit Diplomatie, Auslandsdiensten oder Botschaftsaktivitäten in Verbindung stehen;
  9. bestimmte Gruppen von Militärangehörigen;
  10. Ausländer, die im Güter- und Personentransport tätig sind oder auf dem Weg zur Ausführung eines solchen Auftrags oder nach dessen Ausführung sind;
  11. Piloten und Segler auf dem Weg zu oder nach Abschluss eines Auftrags;
  12. Kinder unter 12 Jahren

 

Der Inhalt wird von der norwegischen Gesundheitsdirektion bereitgestellt

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