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Die Europäische Kommission schlägt die vollständige Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Russland vor

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Die Kommission schlägt eine vollständige Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens der EU mit Russland vor. Ein Land wie Russland, das als Aggressor Krieg führt, sollte keinen Anspruch auf Visaerleichterungen haben. Russland verfolgt eine destruktive Außenpolitik und militärische Aggression gegen die Ukraine und demonstriert damit völlige Missachtung der regelbasierten internationalen Ordnung. Die Aussetzung ist eine Reaktion auf erhöhte Risiken und Bedrohungen für die Sicherheitsinteressen der Union. Dies betrifft auch die nationale Sicherheit der Mitgliedstaaten als Folge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine. Dies bedeutet, dass russische Staatsbürger keinen privilegierten Zugang zur EU mehr haben und mit einem längeren, teureren und schwierigeren Visumantragsverfahren konfrontiert werden.

Die Mitgliedstaaten verfügen bei der Bearbeitung von Visumanträgen für einen kurzfristigen Aufenthalt russischer Staatsbürger über einen weiten Ermessensspielraum. Sie werden auch in der Lage sein, eine stärkere Kontrolle über russische Staatsbürger zu gewährleisten, die in die EU reisen. Die EU bleibt bestimmten Antragstellern für unbedingt erforderliche Reisevisa offen, darunter insbesondere Familienangehörigen von EU-Bürgern, Journalisten, Dissidenten und Vertretern der Zivilgesellschaft.

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Die Kommission legt heute außerdem einen Vorschlag zur Nichtanerkennung russischer Pässe vor, die in den besetzten Gebieten der Ukraine ausgestellt wurden.

Diese Vorschläge folgen der politischen Einigung der Außenminister. Dies geschah bei ihrem informellen Treffen am 31. August zum gemeinsamen und koordinierten Verfahren zur Erteilung von Visa für russische Staatsbürger.

Beendigung des privilegierten Zugangs russischer Bürger zur EU

Der Vorschlag zur Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens wird alle Erleichterungen für russische Bürger, die einen Antrag stellen, beenden Visa kurzfristig in den Schengen-Raum. Stattdessen gelten die allgemeinen Regeln des Visakodex.

In der Praxis werden russische Bewerber mit Folgendem konfrontiert:

  • Höhere Visagebühr. Die Visumgebühr wird für alle Antragsteller von 35 € auf 80 € erhöht.
  • Verlängerte Antragsbearbeitungszeit. Die Standardfrist für Konsulate zur Entscheidung über Visumanträge wird von 10 auf 15 Tage verlängert. In Einzelfällen kann diese Frist auf maximal 45 Tage verlängert werden, wenn eine weitere Prüfung des Antrags erforderlich ist.
  • Strengere Regeln für Mehrfachvisa. Antragsteller haben keinen einfachen Zugang mehr zu Visa, die für die mehrfache Einreise in den Schengen-Raum gültig sind.
  • Längere Liste der Belege. Antragsteller müssen bei der Beantragung eines Visums eine vollständige Liste der Belege einreichen. Sie profitieren nicht mehr von der vereinfachten Liste im Visaerleichterungsabkommen.

Die EU hat nur mit einer begrenzten Anzahl von Ländern Visaerleichterungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen basieren auf gegenseitigem Vertrauen und der Achtung gemeinsamer Werte zwischen der EU und dem betreffenden Land. Der Einmarsch Russlands in die Ukraine ist mit vertrauensvollen Beziehungen unvereinbar. Es widerspricht auch dem Geist der Partnerschaft, auf dem Visaerleichterungsabkommen basieren. Rechtfertigt Maßnahmen zum Schutz der grundlegenden Sicherheitsinteressen der EU und ihrer Mitgliedstaaten.

Seit Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine hat sich die Situation verschlechtert, mit tragischen humanitären Folgen für die Zivilbevölkerung und weitreichender Zerstörung wichtiger Infrastruktur.

Nichtanerkennung russischer Pässe, die in besetzten Gebieten der Ukraine ausgestellt wurden

Die Kommission schlägt außerdem einen gemeinsamen EU-Ansatz zur Nichtanerkennung russischer Pässe vor, die in besetzten ausländischen Regionen ausgestellt wurden. Russland weitet die Praxis der Ausstellung regulärer russischer Pässe nun auf weitere nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete der Ukraine aus, insbesondere auf Cherson und Saporoschje. Die Mitgliedstaaten sollten russische Pässe, die in den besetzten Gebieten der Ukraine ausgestellt wurden, nicht als gültige Dokumente für die Ausstellung von Visa und das Überschreiten der Außengrenzen der EU anerkennen. Mit diesem Legislativvorschlag wird ein verbindlicher Ansatz geschaffen, der in allen Mitgliedstaaten gilt. Es wird die freiwilligen Maßnahmen ersetzen, die die Mitgliedstaaten seit der illegalen Annexion der Krim ergriffen haben. Dies ist ein weiterer Schritt in der gemeinsamen Reaktion der EU auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine.

Nächste Schritte zum Antrag auf Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens

Es liegt nun am Rat, den Antrag auf Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens zu prüfen und anzunehmen. Nach ihrer Verabschiedung tritt die Aussetzung am zweiten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Russland wird die Aussetzungsentscheidung spätestens 48 Stunden vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

Do Die Entscheidung liegt beim Europäischen Parlament und beim Rat zum Vorschlag zur Nichtanerkennung russischer Reisedokumente, die in besetzten ausländischen Gebieten ausgestellt wurden. Die Maßnahmen treten am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Die Kommission wird in Kürze zusätzliche Leitlinien vorlegen. Sie sollen die Konsulate der Mitgliedsstaaten in allgemeinen Visaangelegenheiten mit Russland unterstützen.

Der Vorschlag, Reisepässe nicht anzuerkennen, kommt, nachdem die Kommission den Mitgliedstaaten in den Jahren 2014, 2016 und 2019 eine Reihe von Leitlinien zur Bearbeitung von Visumanträgen für Einwohner der Krim, Donezk und Luhansk herausgegeben hat. Dies gilt auch für die Nichtanerkennung bestimmter russischer Pässe.

Die Union bekräftigt ihre unerschütterliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen.

Quelle: EU/Europäische Kommission

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