Ausländische Unternehmen, die in Norwegen tätig sind, können auf ein ungewohntes System von Arbeitsbeziehungen, Tarifverhandlungen und Arbeitnehmerbeteiligung stoßen. Dies kann insbesondere für Unternehmen mit Sitz in Großbritannien oder den USA gelten.
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Mitarbeiterengagement in Norwegen
Die Kenntnis der Arbeitsbeziehungsregeln in Norwegen ist von entscheidender Bedeutung, um unerwünschte Situationen in Ihrem Unternehmen zu vermeiden.
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände existieren in Norwegen seit über hundert Jahren und arbeiten zusammen. Es gibt eine tief verwurzelte Tradition des Mitarbeiterengagements und der Mitarbeiterinformation/-beratung. Im Laufe der Jahre haben sich Gesetze, Tarifverträge und Unternehmenspraktiken weiterentwickelt und ein System umfassender Arbeitnehmerrechte und -privilegien geschaffen. Über den Nutzen des Systems herrscht mittlerweile unter den Arbeitgebern weitgehende Einigkeit.
Norwegen ist kein Mitglied der EU
Es ist wichtig zu beachten, dass Norwegen zwar kein Mitglied der EU ist, wir aber Teil des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sind. Das bedeutet, dass hier alle relevanten EU-Richtlinien umgesetzt werden, darunter beispielsweise die EBR-Richtlinie und die Unterrichtungs-/Anhörungsrichtlinie. Mitbestimmung: Vertretung im Vorstand gemäß GmbHG. Seit 1972 haben Mitarbeiter norwegischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung das Recht auf Vertretung im Vorstand und auf die Vertretung bei der Gesellschaftsversammlung. Arbeitnehmervertreter werden von und aus der Mitte der Arbeitnehmer gewählt. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Aktionärsvertreter.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der NHO-Website. Næringslivets Hovedorganisation ist Norwegens größte Interessenorganisation für Unternehmen. NHO ist Mitglied von BusinessEurope, einer europäischen Organisation von Unternehmern und Arbeitgeberverbänden.
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Quelle: NHO
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