Der Flugzeugabsturz ereignete sich im vergangenen Herbst am Flughafen Hamar. Der Pilot und sein Passagier starben noch vor Ort. Die Unfallkommission hat ihre Untersuchung in dieser Angelegenheit gerade abgeschlossen.
19 Września 2017
Am 19. September 2017 kam es um 11:10 Uhr zu einem Flugzeugunfall. An Bord der Maschine befanden sich zwei Personen, ein Mann und eine Frau, die noch an Ort und Stelle starben. Der Vorfall ereignete sich am Flughafen in Hamar. Das Flugzeug war 26 Minuten in der Luft, bevor es zu dem Unfall kam.
[wc_button type=“primary“ url=“[wc_button type=“primary“ url=“https://web.facebook.com/radionorwegia/“ title=“Gefällt mir uns auf Facebook!“ target=“blank“ url_rel=““ icon_left=“facebook-f“ icon_right=““ position=“center“ class=““]Gefällt mir uns auf Facebook![/wc_button]
Unzureichende Fähigkeiten
Als das Flugzeug letztes Jahr in Hamar abstürzte, gab es im Zusammenhang mit dem Vorfall viele Gerüchte darüber, dass der Pilot nicht über die entsprechenden Voraussetzungen für die Bedienung des Flugzeugs verfügte. Ein Jahr nach der Katastrophe stellt sich heraus, dass der Pilot nach Angaben der Kommission, die alle Umstände des Unfalls untersuchte, nicht über die entsprechenden Fähigkeiten verfügte Diese Art von Kleinbetrieb Flugzeuge. Im neuesten Bericht heißt es, dass die Maschine, bevor sie zu Boden fiel und abstürzte, mehrmals aufstieg und schließlich aus einer Höhe von 400 Metern stürzte.
Lesen Sie auch: Unfall am Flughafen Arlanda in Stockholm
Kommission schlägt neue Regeln vor
Nach einer detaillierten Analyse des letztjährigen Unfalls, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, schlägt das Gremium die Einführung neuer Regelungen vor. Zunächst wollen sie eine Änderung einführen, wonach eine Person, die eine Ausbildung zum Fliegen dieser Art von Kleinflugzeugen absolviert, verpflichtet wird, eine bestimmte Anzahl von Flugstunden unter der Aufsicht eines anderen erfahrenen Piloten zu fliegen. Es wird berichtet, dass der Mann, der vor einem Jahr in Hamar starb, ein Flugzeug steuerte und nur vier Stunden Erfahrung in der Bedienung hatte. Zudem befand sich an Bord der Maschine keine entsprechende Bedienungsanleitung. Derzeit gibt es bei der jährlichen Inspektion dieser Art von Maschinen keine Regelung, die das Mitführen einer vollständigen Bedienungsanleitung an Bord des Flugzeugs vorschreibt. Die Kommission ist der Ansicht, dass dies so schnell wie möglich geändert werden sollte.