Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte belegen Sie, dass Sie während Ihres vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-/EWR-Land Anspruch auf die Kostenübernahme notwendiger Behandlungen haben. Die Karte ist persönlich. Sie können für sich selbst bestellen und Kinder unter 18 Jahrenüber wen Sie die elterliche Sorge ausüben.
Gültig vor Ihrer geplanten Abreise aus Norwegen.
Kartenbestellung ist sehr wichtig für die Menschen Sie planen eine Rückkehr ins Land und möchten auf alle Eventualitäten rund um die Gesundheit vorbereitet sein. Ich ermutige alle Interessenten, diese Gelegenheit zu nutzen und die S1-Karte bald zu bestellen. Zumal die Feiertage und die für viele von uns lang ersehnten Feiertage immer näher rücken.
Wer hat Anspruch auf die Europäische Krankenversicherungskarte S1?
Wenn Sie Mitglied sind Sozialversicherung in Norwegen und Sie Staatsangehöriger dieses Landes oder eines anderen EWR-Landes sind, haben Sie Anspruch auf eine Europäische Krankenversicherungskarte.
Auch Rentner, die in ein anderes EWR-Land umgezogen sind, haben möglicherweise Anspruch auf eine europäische Rente Krankenversicherungskarten. Der Anspruch auf eine Krankenversicherungskarte besteht in vielen Fällen auch für Familienangehörige, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates besitzen. Familie bedeutet in diesem Zusammenhang:
- Ehepartner
- Kinder unter 18 Jahrenüber wen Sie die elterliche Sorge ausüben
- Angehörige Kinder im Alter über 18 Jahre alt
- Lebenspartner, die gemeinsame Kinder haben oder hatten
Wozu berechtigt Sie die Karte?
Versicherungskarte Die Krankenversicherung gibt Ihnen das Recht, die Kosten notwendiger medizinischer Behandlungen zu übernehmen. W Krankenhaus und/oder einem öffentlichen Facharzt Gesundheitsdienste des Landes, in dem Sie sich aufhalten. Sie haben Anspruch auf eine Versicherung zu den gleichen Bedingungen wie Einwohner dieses Landes und wenn es eine Zuzahlung gibt, müssen Sie diese selbst bezahlen.