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Der Stadtrat von Bergen setzt nun lokale Vorschriften mit denselben Quarantäneregeln um wie die umliegenden Gemeinden

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In Absprache mit dem obersten Infektionsschutzbeauftragten erlässt der Stadtrat nun örtliche Regelungen. Das heißt, für Haushaltsmitglieder und enge Kontakte gelten die gleichen Quarantänevorschriften wie in den umliegenden Gemeinden.

– Der Stadtrat wird heute beschließen, die gleichen lokalen Quarantäneregeln zu erlassen, die auch in unseren umliegenden Gemeinden gelten. Gleichzeitig werden Ausnahmen von der Quarantänepflicht für sozialkritisches Personal gemacht, sagt Stadtrat Roger Valhammer.

– Als der Stadtrat heute beschlossen hat, die Quarantänepflicht für Haushaltsmitglieder und damit verbundene enge Kontakte zu regeln. „Aus diesem Grund werde ich meine Vorgehensweise bei der Bewertung potenzieller Omicron-Fälle ändern“, sagt Marit Voltersvik, Chefbeauftragte für Infektionskontrolle.

Wie gestern bekannt gegeben wurde, ist die örtliche Infektionskontrollbehörde zu dem Schluss gekommen, dass alle neuen Infektionsfälle in Bergen als Omicron-Fälle behandelt werden sollten. Alle diesbezüglichen Überlegungen Vorschriften bzgl Isolation und Quarantäne. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Grundlagen in der nationalen Covid-19-Gesetzgebung. Die Beurteilung eines Verdachts auf eine Omicron-Infektion liegt jedoch im Ermessen des Hauptbeauftragten für Infektionskontrolle.

Es wurde in Frage gestellt, ob die nationalen Covid-19-Gesetze eine übergeordnete Autorität über die Infektionskontrolle haben

– Im Nachhinein wurde in Frage gestellt, ob die nationale Covid-19-Gesetzgebung eine übergeordnete Infektionskontrollbehörde vorsieht, um alle Infektionsfälle generell als Omicron-Infektion zu behandeln. Daher beschließt der Stadtrat nun in Absprache mit dem Oberbeauftragten für Infektionsschutz, örtliche Regelungen einzuführen. Sie klären, welche Regeln für die Gemeinde Bergen gelten, sagt Stadtrat Roger Valhammer.

– In den nationalen Vorschriften gibt es zwei unterschiedliche Isolations- und Quarantäneregelungen. Die für Omicron-Verdachtsfälle geltende Regelung gilt in Bergen weiterhin. Allerdings wird es nicht so sein, dass alle Infektionsfälle als Omicron gelten. Wo kein Verdacht auf Omicron besteht, gelten in Bergen im Vergleich zu den nationalen Vorschriften strengere Vorschriften. Das bedeutet, dass Haushaltsmitglieder und ähnliche Angehörige, unabhängig vom Impfstatus, gemäß den örtlichen Vorschriften in Quarantäne müssen, sagt Beate Husa, Stadträtin für ältere Menschen, Gesundheit und Ehrenamt.

– Die Infektionslage in Bergen ist anspruchsvoll und es sind strengere Quarantäneregeln erforderlich, als sie in den nationalen Vorschriften enthalten sind. Wir haben eine rekordverdächtige Infektionsrate. Es sei auch unklar, in welchem ​​Ausmaß sich die Omicron-Variante in Bergen und der Region ausgebreitet habe, sagt Egil Hansen, Chefarzt der Stadt Trond.

Der Stadtrat beschloss daher, dass Bergen die in einigen umliegenden Gemeinden erlassenen Vorschriften einhalten würde.

Die Quarantänepflicht gilt für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen einer Person, die aufgrund einer Covid-19-Infektion isoliert ist.

Mitglieder des Haushalts Haushalt und enge Kontakte der Person Personen mit nachgewiesener Covid-19-Erkrankung müssen ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person für zehn Tage in Quarantäne. Kann ein Haushaltsmitglied nicht vollständig isoliert von einer infizierten Person leben, muss es unter Quarantäne gestellt werden. Sie dauert so lange, wie die infizierte Person isoliert bleibt, und für die nächsten sieben Tage. Die Quarantäne gilt für alle Altersgruppen, unabhängig vom Impfstatus und der Covid-19-Infektion.

Personen in Quarantäne müssen schnellstmöglich und am siebten Tag nach engem Kontakt einen PCR-Test machen. Wenn Ihr Test am siebten Tag nach engem Kontakt negativ ausfällt, kann Ihre Quarantäne enden.

Kritisches medizinisches Personal Gesundheitsdienste Pflegepersonal sowie sonstiges gesellschaftlich wichtiges Personal kann in besonderen Fällen von der Quarantäne ausgeschlossen werden. Allerdings nur während der Arbeitszeit, nach individueller Beurteilung und Absprache mit dem Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer muss täglich vor Arbeitsantritt einen negativen Schnelltest vorlegen und zusätzlich das weitere Testverfahren absolvieren. Auch bei der Arbeit sollten Geräte zur Infektionskontrolle eingesetzt werden.

Quelle: Gemeinde Bergen

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