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Pflege- und Familienbeihilfe in Norwegen – wann wird sie gewährt?

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Pflege- und Familiengeld in Norwegen? Dieses Thema weckt immer noch erhebliche Zweifel – insbesondere bei ausländischen Arbeitnehmern. Wir, das Rudel, sind hier, um alle Fragen und Unsicherheiten zu beantworten. In unserer neuen Informationsreihe erfahren Sie, wie und wer eine solche Leistung erhalten kann. Die im Jahr 2019 in Kraft getretenen Änderungen und Ergänzungen erlauben es uns nicht, dieses Thema außer Acht zu lassen. 

Pflege- und Familiengeld in Norwegen – wann erhalten Sie es?

Pflegegeld in Norwegen. Um es zu erhalten, müssen Sie mindestens eine der unten aufgeführten Bedingungen erfüllen.

  1. Sie leben mit Ihrer Familie in Norwegen
  • Sie haben möglicherweise Anspruch auf Familien- und Pflegegeld, wenn Ihre gesamte Familie in Norwegen lebt und plant, hier mindestens 12 Monate zu leben. Dies gilt für alle ausländischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Norwegen, beim Einwohnermeldeamt (Folkeregisteret) registriert sind und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen oder sich auf einer anderen Grundlage rechtmäßig in Norwegen aufhalten.
  • Staatsangehörige aus Ländern des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)*, die in Norwegen arbeiten, haben möglicherweise auch Anspruch auf Familien- und Pflegegeld, wenn sie planen, weniger als 12 Monate in Norwegen zu leben. Eine weitere Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist die Mitgliedschaft im norwegischen Sozialversicherungssystem oder einem Sozialversicherungssystem in einem anderen EWR-Land für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren. Um die 5-jährige Sozialversicherungsmitgliedschaftspflicht zu erfüllen, können Sie Ihre Mitgliedschaftsdauer in Norwegen und einem anderen EWR-Land kombinieren.

2. Sie sind Staatsbürger eines EWR-Landes, arbeiten in Norwegen und Ihre Familie lebt in einem anderen EWR-Land:

  • Wenn ein in einem anderen EWR-Land lebender Elternteil erwerbstätig ist oder eine arbeitsleistungsgleiche Leistung bezieht und dort Anspruch auf Familien- und Pflegegeld hat, ist das Amt zuständig NAV übernimmt die Leistungen abzüglich der Höhe der in einem anderen EWR-Land gezahlten Leistungen.
  • Wenn der Elternteil in einem anderen EWR-Land lebt nein es hat einer Beschäftigung nachgehen oder arbeitsähnliche Leistungen beziehen, hat ein in Norwegen arbeitender Elternteil Anspruch auf den vollen Betrag der Familien- und Pflegeleistungen von Norwegen.
  • EWR-Bürger, die auf norwegischen Schiffen oder auf dem norwegischen Festlandsockel arbeiten, haben die gleichen Rechte wie ausländische Arbeitnehmer, die auf dem norwegischen Festland arbeiten. Dies gilt jedoch nicht für in Lettland, Polen und Rumänien lebende Seeleute, die auf Schiffen arbeiten, die im norwegischen Internationalen Schiffsregister (NIS) eingetragen sind. Die genannten Seeleute unterliegen den Sozialversicherungsvorschriften in Lettland, Polen oder Rumänien.

3. Sie sind ein Mitarbeiter, der aus einem EWR-Land nach Norwegen entsandt wird:

  • Wenn Ihr Arbeitgeber in einem anderen EWR-Land Sie mit einem Auftrag in Norwegen beauftragt hat, haben Sie in Norwegen keinen Anspruch auf Familien- oder Pflegegeld. Dies liegt daran, dass Sie noch für einen Arbeitgeber in einem anderen Land arbeiten und dort noch Mitglied des Sozialversicherungssystems sind.
  • Wenn Ihr Ehegatte oder Lebenspartner ebenfalls nach Norwegen zieht und gemäß den EWR-Vorschriften als in Norwegen ansässig gilt, haben Sie Anspruch auf Familien- und Pflegegeld, auch wenn Ihr Aufenthalt in Norwegen kürzer als 12 Monate ist. NAV prüft in jedem Fall, ob Sie nach den EWR-Vorschriften als in Norwegen ansässig gelten sollten. Dabei berücksichtigen wir unter anderem die Aufenthaltsdauer, familiäre Bindungen und die Wohnsituation.
  • Wenn der Ehegatte oder Lebenspartner i Das Kind wird mit Ihnen nach Norwegen kommen und Ihr Ehegatte/Lebenspartner beginnt hier zu arbeiten, wird er/sie Mitglied des norwegischen Sozialversicherungssystems (folketrygden). Auf diese Weise hat er möglicherweise Anspruch auf Kinder- und Pflegegeld, auch wenn der Aufenthalt in Norwegen kürzer als 12 Monate ist.

4. Sie sind ein entsandter Arbeitnehmer aus einem Nicht-EWR-Land, mit dem Norwegen ein Abkommen über das Sozialversicherungssystem hat:

  • Wenn Ihr Arbeitgeber in einem anderen Land Sie mit einem Auftrag nach Norwegen beauftragt hat, haben Sie in Norwegen keinen Anspruch auf Familien- oder Pflegegeld. Dies liegt daran, dass Sie noch für einen Arbeitgeber in einem anderen Land arbeiten und dort noch Mitglied des Sozialversicherungssystems sind.

Quelle: nav.no

Pflegegeld in Norwegen – es lohnt sich, Ihre Rechte zu kennen!

Möchten Sie Pflegegeld in Norwegen erhalten? Es lohnt sich, Ihre Rechte zu kennen. Dies ist ein Betrag, der Ihnen und Ihrer Familie im Alltag helfen kann.

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