Ist die Miete vereinbart und der Vertrag abgeschlossen, kann der Vermieter die Miete nicht nach eigenem Ermessen erhöhen.
Was sollte in der Miete enthalten sein?
Nur ein Betrag. Als Mieter müssen Sie nur eine Quote einhalten (Mietgesetz). Der Vermieter kann keine zusätzlichen Gebühren für Grundsteuer, Reinigung, Kehren, Kabelfernsehen, Versicherung, Schlüsselübergabe und dergleichen erheben.
Die Wartung ist im Mietpreis enthalten. Der Vermieter kann auch keine Vergütung für Wartungs-, Reparatur- und Ersatzkosten verlangen. Auch die Kosten für die Hinterlegung der Kaution müssen vom Vermieter getragen werden.
Zwei Ausnahmen, für die eine Bezahlung vereinbart werden kann
Sofern vereinbart, kann der Vermieter eine Zahlung verlangen für:
- Strom und Treibstoff
- Wasser und Abwasser bei Bezahlung nach Verbrauch. Wenn kein Wasserzähler installiert ist, können keine Wasser- und Abwassergebühren erhoben werden.
Der Vermieter darf nach Abschluss des Mietvertrages kein Entgelt für Strom, Treibstoff und Wasser verlangen, wenn dies nicht im Vertrag vorgesehen ist.
Der Mieter kann vom Vermieter die Vorlage jährlicher Abrechnungen über die Höhe der Kosten und die Kostenverteilung auf dem Grundstück verlangen.
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Ist die Miete vereinbart und der Vertrag abgeschlossen, kann der Vermieter die Miete nicht nach eigenem Ermessen erhöhen. Bei einem laufenden Mietvertrag gibt es rechtlich nur zwei Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen.
1. Indexmietenregulierung
Der Vermieter kann nur einmal im Jahr eine Mieterhöhung entsprechend dem Verbraucherpreisindex verlangen. Dies kann nur geschehen, wenn der Vermieter dies mit einer Frist von mindestens einem Monat schriftlich angekündigt hat.
Der Verbraucherpreisindex wird vom norwegischen Statistikamt erstellt und zeigt Veränderungen in den Preisen der von Verbrauchern nachgefragten Waren und Dienstleistungen.
Berechnen Sie die gesetzliche Mieterhöhung selbst mit Statistics Norway.
Eine Mieterhöhung können Sie erst ein Jahr nach Vertragsabschluss beantragen. Ebenso kann der Mieter eine angemessene Mietminderung verlangen, wenn der Verbraucherpreisindex sinkt. Zinserhöhungen geben dem Vermieter nicht das Recht, die Miete über das Maß hinaus zu ändern, das sich im Verbraucherpreisindex widerspiegelt.
2. Anpassung an Gruppenmieten
Dauerte der Mietvertrag mindestens 2,5 Jahre, kann der Vermieter eine Anpassung des Mietzinses an den Gruppenmietzins verlangen. Gleichzeitig darf der Mietzins frühestens sechs Monate nach schriftlicher Aufforderung des Vermieters geändert werden. Der Mieter muss daher mindestens drei Jahre in der Immobilie wohnen, bevor die Miete an die Gruppenmiete angepasst wird. Ist die Gruppenmiete niedriger als die vom Mieter gezahlte Miete, können Sie unter den gleichen Voraussetzungen eine Herabsetzung der Miete auf die Gruppenmiete verlangen.
Die Gruppenmiete wird durch den Vergleich ähnlicher Zimmer und Vertragsbedingungen berechnet. Vergleichen Sie daher beide Häuser mit ähnlicher Größe, Lage und Ausstattung sowie Vertragsbedingungen wie der Kündigungsfrist.
Wie geht man bei der Einreichung einer Beschwerde vor?
1. Beschweren Sie sich zuerst beim Eigentümer
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie das Beschwerdeschreiben der Verbraucherzentrale nutzen. Beschwerdebrief an den Verkäufer. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie des Briefes auf, den Sie an die andere Partei senden.
2. Beschwerde bei der Kommission für Mietstreitigkeiten
Wenn Sie keine Einigung erzielen können, können Sie sich an uns wenden Ausschuss für Wohnungsstreitigkeiten.
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Quelle: Verbraucherrat
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