– Norwegische Schulen müssen ein Ort sein, an dem sich Kinder und Jugendliche in einer sicheren Gemeinschaft entwickeln können. Lehrer im Klassenzimmer müssen sicher sein, welchen Handlungsspielraum sie haben, wenn Situationen entstehen, in denen Schüler Gefahr laufen, sich selbst oder anderen zu schaden, sagt Bildungsministerin Tonje Brenna.

Das aktuelle Schulgesetz sieht keine vor Vorschriften bzgl wenn ein Mitarbeiter physisch eingreifen kann, auch wenn es Fälle gibt, in denen das Schulpersonal physische Gewalt anwendet. Dies hat zu Unsicherheit geführt und es gab mehrere Forderungen nach einer Regulierung des Problems. Daher schlägt das Ministerium für nationale Bildung neue Bestimmungen im Gesetz über das Bildungssystem und im Gesetz über nichtöffentliche Schulen vor.

– Wir schlagen gesetzliche Regelungen vor, die es dem Schulpersonal ermöglichen würden, physisch bei Schülern einzugreifen, um Verletzungen von Personen oder erheblichen Sachschaden zu verhindern, sagt Brenna.

Darüber hinaus werden Regelungen zu Präventions- und Dokumentations- und Meldepflichten bei erforderlichem körperlichen Eingriff vorgeschlagen.

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Es stärkt die Rechtssicherheit von Beschäftigten und Studierenden

Die Regeln besagen, dass körperliche Eingriffe geeignet sein müssen, Schäden zu verhindern oder zu begrenzen. Darüber hinaus muss die Art und Weise, wie Sie eingreifen, möglichst kurzfristig und sanft sein. Beispielsweise kann ein Lehrer Schüler festhalten, um einen Kampf zu beenden, der Griff sollte jedoch nicht stärker sein oder länger als nötig anhalten, um Verletzungen vorzubeugen. Jede Form körperlicher Gewalt gegen Kinder, die Strafe darstellt, ist strafbar.

– Klarere Regeln allein werden die Probleme störenden Verhaltens in der Schule nicht lösen. Aber die Gesetzgebung wird Teil der Lösung sein, weil sie die Rechtssicherheit für Studierende und Mitarbeiter in Situationen stärkt, in denen körperliche Interventionen notwendig sind, sagt Brenna.

Schulen müssen daran arbeiten, Situationen zu verhindern

Schulen sind bereits heute zur präventiven Zusammenarbeit mit der Schulgemeinschaft verpflichtet. Da körperliche Eingriffe bei Schülern jedoch invasiv sind, ist das Bildungsministerium der Ansicht, dass eine gesonderte Regelung zur Prävention eingeführt werden sollte.

Daher schlägt das Ministerium vor, zu verlangen, dass die Gemeinde und der Bezirksrat den kontinuierlichen und systematischen Betrieb der Schule überwachen, damit solche Situationen nicht auftreten.

Für eine gute Prävention ist eine gute Kenntnis der Schule über die Schüler und deren Erfahrungen im Schulalltag erforderlich.

– Körperliche Intervention sollte der letzte Ausweg sein, und ich glaube nicht, dass ein Lehrer sich in solche Situationen begeben möchte. Jetzt müsse die Schulleitung noch systematischer an der Prävention arbeiten, sagt Brenna.

Es gibt bereits mehrere Maßnahmen, die Schulen dabei helfen können, ein sicheres und gutes Schulumfeld zu schaffen. Die norwegische Bildungsdirektion wurde außerdem damit beauftragt, zu beurteilen, welche Kompetenzen Schulen in diesem Bereich verbessern müssen. Das schulische Umfeld der Schüler und das Team rund um die Schüler sind ebenfalls ein wichtiger Teil der Arbeit mit dem von der Regierung initiierten Bericht an das Storting über die Klassen 5 bis 10.

Dokumentation wichtig für die Rechtssicherheit von Studierenden und Beschäftigten

Das schlägt das Ministerium auch vor Die Schule dokumentierte Fälle von Gewaltanwendung physisch, beschreibt kurz die Situation und den Standpunkt des Schülers.

– Dokumentation ist wichtig für die Rechtssicherheit von Studierenden und Beschäftigten. Gleichzeitig dürfen Dokumentationspflichten in der Praxis nicht zu zeitaufwändig sein, sagt Brenna.

Das Ministerium ist der Ansicht, dass die Dokumentation genügend Informationen enthalten sollte, damit der Schulleiter oder CEO, die Eltern des Schülers und die Gemeinde oder Kreisverwaltung nachvollziehen können, was passiert ist und wie physische Gewalt gegen den Schüler angewendet wurde.

Darüber hinaus muss jeder, der körperlich gegen einen Schüler eingreift, dies dem Schulleiter melden. Der Schulleiter ist verpflichtet, die Eltern des Schülers zu informieren. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Situationen ist die Gemeinde oder der Bezirksrat zu benachrichtigen.

Weitere Tipps folgen in Kürze

Es ist nicht möglich, alle Einzelfälle im Gesetzestext zu klären. Die Regeln müssen daher gewisse Ermessensspielräume zulassen. Das Ministerium muss für die Erstellung von Leitfäden zu den Vorschriften und verwandten Themen sorgen.

– Mein Anliegen ist, dass Schulleiter die Zeit und Hilfe haben, gut mit ihren Mitarbeitern zusammenzuarbeiten, um dies gut umzusetzen. Darüber hinaus werden wir uns ansehen, wie die Vorschriften in der Praxis funktionieren, und wir sind offen für Änderungen im Laufe der Zeit, sagt Brenna.

Der Antrag wurde bereits zur Beratung eingereicht. Wenn die Vorschriften über körperliche Gewalt vom Storting angenommen werden, könnten sie gleichzeitig mit dem Entwurf des neuen Bildungsgesetzes in Kraft treten, wie geplant am 1. August 2024.

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Quelle: regjeringen

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