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Sie können Ihr Haus nicht mehr „wie es ist“ verkaufen

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Ab dem 1. Januar können Sie Ihr Haus nicht mehr so ​​verkaufen, wie es ist („som den er“ auf Norwegisch). In der Praxis bedeutet dies, dass der Verkäufer des Hauses für alle Mängel und Mängel der Immobilie, auch für versteckte, verantwortlich ist.

– Nicht jeder verfügt über die Kompetenz, alles über sein Zuhause zu wissen. Dies wird daher mit einer gründlichen und gut dokumentierten Bewertung durch einen Bausachverständigen „bygningssakkyndig“ (ehemaliger Gutachter – „takstmann“) sehr wichtig, sagt der Finne Christian Hovde-Hagen von Fremtind, der Versicherungsgesellschaft von SpareBank 1 und DNB. Hovde-Hagen ist Spezialist für Hausversicherungen.

– Ein Zustandsbericht gemäß den neuen Vorschriften gibt Ihnen als Verkäufer Sicherheit, da Sie nicht für die im Bericht erwähnten Fehler und Auslassungen verantwortlich sind, sagt Hovde-Hagen.

Dies sind die wichtigsten Änderungen beim Verkauf und Kauf von Häusern

  • Verkaufen Sie Ihr Haus nicht „wie es ist“
    Ein gebrauchtes Haus liegt dann als Mangel vor, wenn es von den „Erwartungen des Käufers“ abweicht und dieser nicht im Zustandsbericht beschrieben ist.
  • Strengere Anforderungen an einen Bausachverständigen und ein BaugutachtenDas über den Zustand
    An Bausachverständige und Zustandsgutachten werden strengere Anforderungen gestellt.
  • Die Kontrollpflicht wird verschärft.
    Der Käufer kann keinen Schadensersatz für die im Zustandsbericht oder anderen Unterlagen beschriebenen Zustände verlangen.
  • Kürzere Zeit, bevor etwas zum Defekt wird.
    Die Obergrenze für den Betrag, für den der Käufer Schadensersatz verlangen kann, wird niedriger sein (10 NOK).

Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Berichte über den Zustand von zum Verkauf stehenden Häusern den neuen Vorschriften entsprechen. Dies alles, damit der Verkäufer seiner Informationspflicht nachkommen kann.

– Für den Fall von Gesetzesänderungen wurde eine Regelung erarbeitet, die die Art und Weise der Erstellung des Sachstandsberichts regelt. Es bietet sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer einen viel besseren Zustandsbericht, der die vor dem Verkauf des Hauses erforderlichen Informationen liefert, sagt Hovde-Hagen.

Sich über Fehler zu beschweren wird „billiger“

Das neue Gesetz bedeutet auch eine Verkürzung der Zeit, in der etwas als Mangel bezeichnet werden kann. Bisher mussten die Kosten für Mängel etwa fünf Prozent des Kaufpreises betragen, nach dem neuen Gesetz wurde die Betragsgrenze auf 10 NOK festgelegt.

– Dies bedeutet nicht, dass Sie automatisch Schadensersatz erhalten, wenn Sie einen Mangel entdecken im Wert von 10 Kronen oder mehr. Handelt es sich um einen Mangel oder Defekt, mit dem der Käufer beispielsweise aufgrund des Alters des Hauses hätte rechnen müssen oder der vor dem Kauf entdeckt wurde, liege die Verantwortung auch beim Käufer selbst, so Hovde-Hagen abschließend.

Foto: Fremtind

Quelle: Fremtind

Lesen Sie unseren nächsten Artikel: Was können Sie ohne Zollabfertigung nach Norwegen einführen? Änderungen ab 1. Januar 2022

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