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Steuern auf Bitcoin oder andere Kryptowährungen – das müssen Sie bedenken

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Wenn Ihr Unternehmen oder Sie persönlich virtuelle Währungen oder Kryptokunst geschürft, gekauft oder verkauft haben, ist es wichtig, Ihre Steuergesetze im Auge zu behalten. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei der Steuererklärung für Kryptowährungen am wichtigsten beachten sollten.

Viele von uns werden demnächst eine vorab ausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2021 erhalten. Aus steuerlicher Sicht gilt Kryptowährung als Vermögenswert, der unter die allgemeinen Steuervorschriften fällt. Das bedeutet, dass Gewinne im Zusammenhang mit Kryptowährungstransaktionen steuerpflichtiges Einkommen sind. Ebenso sind Verluste abzugsfähig. Es sollte auch daran erinnert werden, dass Kryptowährungen als Eigentum eingestuft werden, das der Grundsteuer unterliegt.

Grundsätzlich können Sie sich vorstellen, dass die Meldung von Kryptowährungsgewinnen/-verlusten ganz einfach wäre. Obwohl Steuervorschriften in der Theorie recht einfach sind, können in der Praxis eine Reihe von Herausforderungen auftreten. Die folgenden Regeln gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie persönlich oder über ein Unternehmen investiert haben.

Tipp Nr. 1: Merken Sie sich Ihren Ausgangspunkt – es gelten die allgemeinen Regeln, melden Sie Gewinne/Verluste

Kryptowährungen ähneln in vielerlei Hinsicht regulären Währungen – nicht zuletzt, weil sie von immer mehr Akteuren in der Wirtschaft als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Dann könnte man sich vorstellen, dass Kryptowährungen wie reguläre Währungsinvestitionen besteuert werden. Es gibt jedoch keinen formellen Kryptowährungsemittenten oder eine Regulierungszentralbank. Es gibt keine offiziellen Wechselkurse – die Preisbildung bei Kryptowährungen basiert auf ähnlichen Prinzipien wie der Handel mit börsennotierten Aktien.

Diese grundlegenden Unterschiede zu regulären Währungen führen dazu, dass Kryptowährungen steuerlich als Vermögenswert gelten, der den allgemeinen Grundsätzen der Einkommens- und Vermögensbesteuerung unterliegt. Trotz Ähnlichkeiten mit Aktien und dem Aktienhandel: Kryptowährungen gelten steuerlich nicht als Aktien und unterliegen nicht der Befreiungsmethode. Auf diese Weise werden Einkünfte aus Gewinnen steuerpflichtig. Demnach sind Verluste nach den allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen abzugsfähig.

Tipp #2: Verfolgen Sie alle Ihre Transaktionen

Täglich können viele Transaktionen stattfinden. Jede einzelne Transaktion muss separat bewertet und der Gewinn/Verlust im Einzelfall berechnet werden. Wenn Sie Kryptowährung verkaufen für Norwegische Krone, Gewinn oder Verlust ist die Differenz zwischen dem ursprünglich gezahlten Preis und dem Verkaufspreis. Wenn Sie Kryptowährung in einer anderen Währung als verkaufen oder kaufen Norwegische KroneB. USD, wird der Währungsgewinn oder -verlust in die gesamte Gewinn- und Verlustrechnung der virtuellen Währung einbezogen.

Wenn Sie beispielsweise selbst Bitcoin schürfen, entspricht der Einstiegspreis den Produktionskosten und wird mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Minings abzüglich der Produktionskosten als Ertrag erfasst.

Bitte beachten Sie, dass es sich beim Umtausch einer Kryptowährung gegen eine andere auch um eine steuerliche Realisierung handelt, bei der der Gewinn/Verlust berechnet werden muss. Dies nachzuverfolgen kann praktisch schwierig sein, ist aber für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Besteuerung absolut entscheidend.

Im Gegensatz zu börsennotierten Aktien, die von VPS gemeldet werden, gibt es für Börsen, an denen Kryptowährungen gehandelt werden, kein entsprechendes Meldesystem. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige selbst für einen Überblick über die abgeschlossenen Transaktionen sorgen muss. Wie bei anderen Vermögenswerten ist der Steuerzahler dafür verantwortlich, den Steuerbehörden sowohl Transaktionsgewinne/-verluste als auch Vermögenswerte zu melden. Dies kann sehr schwierig sein, da die Preise an verschiedenen Börsen variieren können. In einem solchen Fall ist es naheliegend, die Preise an der Börse, an der die Transaktion stattfindet, als Ausgangspunkt zu nehmen.

Daher gibt es keine speziellen Melde- oder Aufzeichnungssysteme – SIE als Steuerzahler müssen selbst Einblick in die Situation haben und es ist unbedingt erforderlich, dass alle Unterlagen in Ordnung sind.

Tipp Nr. 3: Dezentrale Finanzierung – denken Sie daran, sie richtig zu klassifizieren

Kryptowährungen und der Einsatz der Blockchain-Technologie sind ein Bereich, der sich rasant entwickelt. Dadurch entstehen immer wieder neue Möglichkeiten der Technologienutzung, die sich auch auf die Besteuerung auswirken. Ein Beispiel hierfür sind die sogenannten dezentrale Finanzierung, verschiedene kryptowährungsbezogene Dienstleistungen und Produkte.

Die Frage ist, wie die verschiedenen „Zusatzelemente“ der Kryptowährung steuerlich zu behandeln sind. Möglicherweise haben Sie als Belohnung dafür, dass Sie Ihre Kryptowährung über einen bestimmten Zeitraum nicht verkauft haben, Stake-Rewards erhalten – diese Rendite sollte als reines Kapitaleinkommen gemeldet und versteuert werden. Aber was ist mit dem Geld, das Sie zunächst im Smart Contract „gesperrt“ haben, bevor Sie Ihre Belohnung erhalten haben? Sollte dies als Darlehen oder Opfer betrachtet werden oder halten Sie immer noch an denselben Werten fest?

Welche steuerliche Behandlung angemessen ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Ebenfalls im Wind sind sogenannte Non-Fungible Tokens (abgekürzt „NFTs“). Kurz gesagt, NFTs sind ein Eigentumsnachweis für den zugrunde liegenden Vermögenswert. Viele Menschen assoziieren NFTs mit digitaler Kunst, aber ein NFT kann genauso gut ein Beweis für etwas anderes sein, das man besitzt. Bitte beachten Sie für Berichtszwecke, dass es sich bei allen NFT-bezogenen Erträgen um steuerpflichtiges Einkommen handelt. Der Verkauf eines NFT gilt steuerlich als Erfüllung, was zu einem steuerpflichtigen Gewinn oder abzugsfähigen Verlust führen kann. Wird der NFT in private Inhalte eingebunden, ist der Verkaufserlös nicht steuerpflichtig. Bitte beachten Sie, dass nachweisbar sein muss, dass die Ressource Teil des Inhalts ist.

Bitcoin-Steuer. Tipp Nr. 4: Denken Sie an Ihre Erbschaftssteuer

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens geht man von den Werten aus, die der Steuerpflichtige am Jahresende hat. Da virtuelle Währungen als Vermögenswert mit wirtschaftlichem Wert gelten, ist jede virtuelle Währung, die Sie am Jahresende besitzen, ebenfalls in Ihrem steuerpflichtigen Vermögen enthalten. Bei der Ermittlung des Wertes von Vermögenswerten sollte der Wert des Kryptowährungsumsatzes am Jahresende herangezogen werden. Wenn Sie Bitcoins geschürft haben und diese noch intakt sind, sollte ihr Wert als Teil Ihres Nachlasses gemeldet werden. Für Unternehmen wird die Kryptowährung ebenfalls Teil ihres Vermögens sein.

Im Allgemeinen wird die virtuelle Währung am 1. Januar des auf das Einkommensjahr folgenden Jahres in norwegische Kronen umgerechnet.

Tipp #5: Freiwillige Korrektur: Seien Sie offen – Sie können Ihre bisherigen Steuererklärungen korrigieren

Die Steuerbehörden haben kürzlich eine Pressemitteilung über die großen versteckten Zahlen bei der Steuerberichterstattung für Kryptowährungen herausgegeben. Die Steuerbehörden schätzen, dass etwa 300 Norweger große Mengen an Kryptowährung besitzen. Dutzende Milliarden im Zusammenhang mit Kryptowährungen als Anlageobjekt wurden nicht ordnungsgemäß besteuert.

Bitte denken Sie abschließend daran, dass der „Zug“ noch nicht abgefahren ist und Sie Ihre bisherigen Kryptowährungsinvestitionen melden können. Sollten die Finanzbehörden von sich aus feststellen, dass Sie virtuelle Währungen nicht korrekt gemeldet und versteuert haben, riskieren Sie bis zu 60 % Mehrsteuer. Wenn Sie über Einkünfte oder Vermögen verfügen, die dem Finanzamt zuvor nicht gemeldet wurden, können Sie eine zusätzliche Steuer vermeiden. Sie müssen eine freiwillige Entschädigung (auch Steueramnestie genannt) beantragen und so zur Aufklärung und korrekten Besteuerung beitragen. Sie können Ihre eigenen älteren auf eigene Initiative ändern Steuerrückzahlungen in den letzten drei profitablen Jahren.

Liegt die Korrektur längere Zeit zurück, müssen Sie sich an das Finanzamt wenden. In solchen Fällen erfolgt die Änderung freiwillig und die Steuerbehörden können keine zusätzliche Steuer erheben.

Quelle: BDO

Lesen und erfahren Sie mehr: Telekommunikationsunternehmen warnen vor neuen Betrugsmethoden

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